Beschlussvorlage - 0229/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand präventiver Kinderschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Tatjana Simon
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.03.2015
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umverteilung der kommunalen Mittel innerhalb des Kinderschutzbudgets, vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsplanberatung 2016/2017, wie in der Vorlage dargestellt.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fondgelder ab 2016 zu beantragen und eine entsprechende Entscheidungsvorlage für den Rat zu fertigen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Durch die Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 1.1.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Stadt Hagen zu. In der Vorlage wird der Sachstand des vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 12.12.2012 beschlossenen Angebots- und Maßnahmenkataloges (Vorlage 1094/2012) dargestellt.
Aufgrund verringerter Bundesmittel ( die aus einem Vorababzug des Landes zur Finanzierung der Landeskoordinierungsstelle resultierten ), neu erkannter Bedarfe und steigender Personalkosten bei den Jugendhilfeträgern ist eine veränderte Finanzierung einzelner Angebote erforderlich, so dass innerhalb des Kinderschutzbudgets eine Umverteilung der eingeplanten Mittel erforderlich ist.
Begründung
Durch die Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 1.1.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Stadt Hagen zu. Neben der Verpflichtungen in jeder Stadt eine koordinierte Vernetzung zum Kinderschutz unter Einbeziehung der „Frühen Hilfen“ aufzubauen, waren u.a. Angebote in Bereich der Prävention mit besonderer Berücksichtigung der „Frühen Hilfen“ bedarfsgerecht auszubauen.
Noch bevor das BKiSchG entwickelt wurde erteilte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen bereits 2008 den Auftrag, ein mit dem Landesjugendamt konzipiertes Planungskonzept zum „Kinderschutz“ umzusetzen, in dem neben dem Erfassen der bestehenden Angebote und Leistungen im Kontext „Kinderschutz“ auch die Lücken in diesem System herausgefunden werden sollten, um diese möglichst zeitnah schließen zu können.
Bei der Betrachtung der Gesamtsituation des „Kinderschutzes“ in Hagen wurde deutlich, dass wichtige präventive Angebote insbesondere in den Stadtbezirken und Sozialräumen nicht ausreichend vorhanden waren.
Besonders Angebote für Schwangere bzw. Eltern mit jüngeren Kindern und Säuglingen zeigten sich unzulänglich ausgebaut. Damit war speziell der wichtige Bereich der so genannten „Frühen Hilfen“ auffällig unterrepräsentiert.
Präventive Angebote für verschiedene Zielgruppen wie Alleinerziehende, Familien mit Zuwanderungsgeschichte, ältere Kinder und Jugendliche, aber auch für die so genannten „Multiproblemfamilien“ waren ebenfalls nicht ausreichend vorhanden.
Ein flächendeckender Ausbau der „Frühen Hilfen“ wurde in allen Sozialräumen für dringend erforderlich angesehen.
Als Ergebnis des Jugendhilfeplanungsprojektes zeigte sich des Weiteren deutlich, dass neben dem sozialräumlichen Aus- bzw. Aufbau von präventiven Angeboten und Maßnahmen, insbesondere der „Frühen Hilfen“ die Erarbeitung von aufeinander abgestimmten Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen in Hagen erforderlich war.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung am 1.12.2009, die in der Vorlage 0991/2009 dargestellten Maßnahmen zum „Kinderschutz“ in Zusammenarbeit mit den freien Trägern auszuarbeiten und mit einem Finanzierungsplan zu versehen. Ein mit den Trägern abgestimmtes Maßnahmenkonzept sowie ein Finanzierungsplan erhielt von der Bezirksregierung in Arnsberg zunächst jedoch keine Zustimmung zur Umsetzung, da die präventiven Kinderschutzmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt (2010/2011) nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zählten.
Die Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes und die daraus resultierenden Pflichtaufgaben sowie die vom Bund vorgesehene finanzielle Unterstützung der Kommunen zum Ausbau der „Frühen Hilfen“ gaben der Stadt Hagen den Bewegungsspielraum für die Finanzierung von präventiven Angeboten und Maßnahmen.
In den städtischen Haushalt 2013 wurden zunächst 980.000 € inklusive der Fördermittel des Bundes von erwarteten 150.000 € für die Umsetzung des BKiSchG und den Ausbau der präventiven Angebote eingestellt, so dass die Stadt Hagen 830.000 € Eigenmittel für den Kinderschutz einbringt. Die Fördermittel des Bundes fielen allerdings, wie in der nächsten Tabelle dargestellt, geringer aus, so dass sich der Gesamtfinanzierungsrahmen verringerte.
Mit Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, des Gesundheitsbereiches sowie weiteren Anbietern von „Frühen Hilfen“, wie z.B. Schwangerenberatungsstellen, wurden das Maßnahmenkonzept für den präventiven Kinderschutz in Hagen nochmals erörtert und die weiteren Aufgaben aus dem BKiSchG berücksichtigt.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.12.2012 (Vorlage 1094/2012) die Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes, dessen Umsetzungssachstand später in dieser Vorlage dargestellt wird.
Das Maßnahmenkonzept war Grundlage für den Erhalt der Bundesmittel. Der Bund sowie das Land NRW erließen außerdem Förderrichtlinien, die die folgenden Prioritäten in der Förderung voraussetzten:
- Aufbau von Netzwerken mit Zuständigkeit „Frühe Hilfen“
- Einsatz von Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Kontext „Frühe Hilfen“
- Einbeziehung von Ehrenamtsstrukturen im Kontext „Frühe Hilfen“
Das bedeutet, dass der öffentliche örtliche Jugendhilfeträger zunächst die Netzwerkarbeit sicherstellen und deren Koordination zu organisieren hat, bevor die Bundesmittel für Familienhebammen und Ehrenamtsstrukturen verwendet werden dürfen.
Gesamtfinanzierungsrahmen 2013 – 2018
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Kommu- nale Mittel | 830.000€ | 830.000€ | 830.000€ | 846.940€ | 864.222€ | 881.854€ |
Bundes-mittel „Frühe Hilfen“ | 127.811€ | 140.842€ | 140.842€ |
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Bundesfond „Frühe Hilfen“ |
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| 140.842€ | 140.842€ | 140.842€ |
Summe | 957.811€ | 970.842€ | 970.842€ | 987.782€ | 1.005.064€ | 1.022.696€ |
Wie aus der Tabelle ersichtlich sind die Bundesmittel für „Frühen Hilfen“ nur bis zum 31.12.2015 sichergestellt und sollen durch den Bundesfond „Frühe Hilfen“ ersetzt werden. Welche Rahmenbedingungen bei der Antragsgestaltung zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe sich die tatsächliche Finanzierung gestaltet, ist noch unklar. Die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ geht allerdings davon aus, dass die Fondgelder in der Höhe der Bundesmittel „Frühe Hilfen“ ausgeschüttet werden und hat bereits mitgeteilt, dass die Kommunen für den Erhalt der Fondmittel auf jeden Fall die nachfolgenden Voraussetzung erfüllen müssen.
„Die Fondmittel werden nur bewilligt, wenn ein Ratsbeschluss vorliegt, der für die nächsten Jahre die Weiterführung des eingereichten Kinderschutzkonzeptes sicherstellt“.
Sobald die ausführlichen Rahmenbedingungen vom Land bekannt gegeben werden, ist eine Vorlage für den Hagener Rat vorgesehen.
Angebots- und Maßnahmenkonzept
Das Hagener Angebots- und Maßnahmenkonzept aus dem Jahr 2012 stellt eine Verbindung aus den ermittelten Maßnahmen des Jugendhilfeplanungskonzepts sowie den Anforderungen des BKischG her. Neben der Koordinierung der Netzwerksysteme und dem Ausbau „Frühe Hilfen“ werden in dem Konzept Maßnahmen zum Aufbau von Präventionsketten auch über das Kleinkindalter hinaus als wichtig angesehen und gefördert. Die Präventionsketten beginnen mit der Unterstützung werdender Eltern, beziehen Familien mit Säuglingen sowie Kleinkindern ein und bieten Angebote für Schulkinder, Jugendliche und deren Eltern.
Das Hauptaugenmerk bei der Zielsetzung liegt dabei darauf, werdende Eltern sowie Kinder, Jugendliche und deren Eltern frühzeitig zu erreichen, ihnen passende Unterstützungsangebote aufzeigen zu können und somit frühzeitig Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Ein weiteres Ziel ist es, durch den Ausbau der Präventionsangebote kostenintensive Erziehungshilfefälle abzuschwächen bzw. zu verhindern.
Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz
Die Stadt Hagen richtete am 1.11.2012 eine Koordinationsstelle für präventiven Kinderschutz mit zwei Personalstellen im Fachbereich Jugend und Soziales ein.
Nachfolgend wird kurz dargestellt, welche Aufgabenschwerpunkte die Koordinationsstelle bearbeitet.
Aufgaben der Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz
- Aufbau und Koordination eines Netzwerksystems im allgemeinen Kinderschutz sowie im Bereich der „Frühen Hilfen“
- Umsetzung des Konzeptes „Kinderschutz in Hagen“
- Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen und Angebote im Bereich der „Frühen Hilfen“
- Erarbeitung, Überarbeitung und Überprüfung von Handlungsvereinbarungen gem. § 8a SGB VIII
- Koordination der insoweit erfahrenen Fachkräfte und Profilentwicklung
- weitere Aufgaben des BKischG
- Qualitätsentwicklung Kinderschutz und „Frühe Hilfen“
- Öffentlichkeitsarbeit
- Evaluation
Vernetzung und Netzwerkaufbau
Die Stadt Hagen baute, wie im BKischG vorgesehen, ein stadtweites Netzwerk für den Kinderschutz (Kinderschutzforum) auf. Das Forum trifft sich jährlich zweimal und ist für Entscheidungsträger der einzelnen Bereiche ausgerichtet.
Neben Vertretern bereits existierender Arbeitskreise in der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen werden im Kinderschutzforum die im § 3 des BKischG genannten Institutionen, Dienste und Personen miteinbezogen. Im Forum erfolgen u.a. wechselseitige Informationen über das Angebots- und Aufgabenspektrum und es werden strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung oder –entwicklung geklärt und realisiert. Über die Inhalte der Zusammenarbeit wurde, wie vom Gesetzgeber erwartet, eine Vereinbarung in Form einer Geschäftsordnung mit allen Forumsbeteiligten abgestimmt.
Für die am Kinderschutzforum zu beteiligenden „Frühen Hilfen“ wurde außerdem in Hagen ein auf diesen Bereich ausgerichtetes, stadtweites sowie die einzelnen Sozialräume berücksichtigendes Vernetzungssystem aufgebaut. Dieses Netzwerk beschäftigt sich insbesondere auf der Handlungsebene mit dem Aufbau von notwendigen Präventionsketten sowie der Absprache, Entwicklung und Umsetzung von Angeboten in den Sozialräumen und trifft sich ebenfalls zweimal jährlich.
Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Präventionskette
Familienhebammen und Kinderkrankenpflegerin
Im Jahr 2009 konnte die Stadt Hagen aufgrund ihrer Finanzsituation die Stelle der städtischen Familienhebamme nicht neu besetzen. Der Caritasverband Hagen entwickelte daraufhin den Modellversuch, eine durch die Caritas koordinierte und gemeinsam mit der Stadt Hagen finanzierte Familienhebamme zu etablieren. Aufgrund der großen Resonanz der Zielgruppe stieß die nur halbtags beschäftigte Familienhebamme sehr schnell an ihre zeitlichen Grenzen. Der Caritasverband Hagen sowie das Diakonische Werk Hagen bauten daraufhin ausschließlich mit den von Trägern akquirierten Spendengeldern die Familienhebammenstelle aus, so dass vier Teilzeitstellen entstanden. Die Finanzierung der Familienhebammen durch Spendengelder war ab 2012 jedoch nicht mehr gesichert. Außerdem reichten die Zeitkapazitäten der Familienhebammen nicht mehr aus, so dass sie auf insgesamt 2,5 Personalstellen, davon eine 0,5 Stelle Kinderkrankenpflegerin, aufgestockt werden mussten. Diese werden seit 2012 durch Bundesmittel anteilig finanziert.
Für jeden der fünf Hagener Stadtbezirke ist mittlerweile eine Familienhebamme oder Kinderkrankenpflegerin zuständig, die als Ansprechpartnerinnen den Eltern sowie den vor Ort tätigen Einrichtungen zur Verfügung steht. Im Jahr 2014 wurden 133 Frauen mit den unterschiedlichsten sozialen und medizinischen Indikationen durch die Familienhebammen betreut. Seit Ende 2014 erhöht sich zunehmend der Anteil von Frauen mit Flüchtlings- oder Asylbewerberstatus sowie EU-Zuwanderern in der Betreuung. Häufig sind Frauen mit EU-Zuwandererstatus nicht krankenversichert; oft waren sie noch nie bei einer Hebamme oder einem Frauenarzt zur Untersuchung. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen etc. ist auch in den anderen präventiven Angeboten und „Frühen Hilfen“ zu beobachten und führt zu einer hohen Belastung der Systeme.
Willkommensbesuche
Mit diesem wichtigen niederschwelligen Zugang zu Familien mit Neugeborenen startete der Kinderschutzbund bereits im Jahr 2008. Rund 80% der Zielgruppe nahmen seitdem das Angebot eines Hausbesuches durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes wahr. Werden Familien beim ersten Versuch eines Hausbesuches nicht angetroffen, erfolgt ein zweiter Versuch. Die Willkommensbesuche richteten sich seit 2012 immer mehr sozialräumlich aus und arbeiten sehr eng mit den vor Ort tätigen anderen Angeboten in der Präventionskette zusammen.
Die Finanzierung dieses sehr erfolgreichen Modellversuches erfolgte bis 2012 durch vom Kinderschutzbund akquirierte Spendengelder. Immer wieder stand die weitere Durchführung der Besuche aufgrund der unsicheren Finanzierung in Frage.
Seit 2012 werden die Besuche anteilig durch Bundesmittel finanziert.
Schwangerenberatungsstellen
Die Beratungsstellen haben in den letzten Jahren ihre Angebote im Bereich „Frühe Hilfen“ ausgebaut. Neben der Durchführung eigener Angebote kooperieren sie mit den Familienzentren sowie anderen Anbietern der „Frühen Hilfen“. Die Beratungsstellen richteten ihre Angebote in den „Frühen Hilfen“ immer mehr sozialräumlich aus und stimmten ihre Angebote mit den anderen Anbietern „Früher Hilfen“ besonders im Bezug auf die Präventionsketten ab. Seit dem 1.8.2013 bieten sie spezielle Angebote in zehn Familienzentren an, die sich in den Sozialräumen mit der höchsten Problembelastung befinden. Neben Themen wie Ernährung und Bewegung von Schwangeren, werden Elterncoachings und Informationsveranstaltungen u.a. zu Verhütungsmöglichkeiten angeboten. Im Jahr 2014 konnten 59 Frauen und 373 Familienangehörige mit den Angeboten erreicht werden.
Familienpaten
Ein Ergebnis des Jugendhilfeplanungsprozesses war der Aufbau verschiedener aufsuchender Angebote für Familien. Ein System von Familienpaten sollte in Hagen diese Angebote bereichern. Dabei begleiten speziell geschulte Ehrenamtliche, kurz- bis mittelfristig, Familien, die einen Unterstützungsbedarf haben. Anfang 2010 begann der Sozialdienst katholischer Frauen den Einsatz von Familienpaten finanziert durch eigene akquirierte Spendengelder aufzubauen. Da dadurch die Finanzierung nicht abgesichert war, wurden die Familienpaten als Regelangebot ausgebaut und im Jahr 2012 und 2014 anteilig durch Bundesmittel gefördert. Ab 2013 erfolgte ein stadtweiter Ausbau der Familienpaten, nicht nur durch den Sozialdienst katholischer Frauen, sondern auch durch den Caritasverband und die AWO. Die Finanzierung wurde für 2013 zunächst rein aus kommunalen Mittel bestritten, damit die Bundesmittel für den Ausbau der Familienhebammen genutzt werden konnten.
Nachdem im Jahr 2014 eine Erhöhung der Bundesmittel erfolgte, wurden diese Mittel wieder anteilig für die Familienpaten eingesetzt.
Im Jahr 2014 wurden von den drei Trägern 38 Pateninnen und Paten ausgebildet und 28 Familien betreut.
Sozialraumteams
Im Jahr 2010 bildeten sich in zwei Hagener Sozialräumen als Pilotprojekte Sozialraumteams aus den vor Ort ansässigen Familienzentren, den Jugendeinrichtungen, Vertretern des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Bezirksjugendpflege.
Die Sozialraumteams richten ihre Angebote weniger auf spezielle Zielgruppen aus, sondern wollen durch übergreifende Angebote die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Sozialräumen insgesamt verbessern.
Seit 2013 wurden durch Finanzierung von Kinderschutzmitteln verschiedene Projekte, z.B. zur Stärkung der Eltern-Kind-Bindung oder zum gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
Da die Sozialraumteams sich in den beiden Stadtteilen Vorhalle und Wehringhausen gut etabliert haben,wurde im neuen Kinder- und Jugendförderplan festgelegt, dass auch die Stadtteile Eilpe, Haspe-Mitte und Altenhagen ab 2014 Sozialraumteams aufbauen sollen.
Zusätzlich zu den jetzigen Beteiligten werden zukünftig auch die vor Ort tätigen Familienbegleiterinnen und die Schulsozialarbeiter die Teams verstärken.
Für die Durchführung von Projekten sind weiterhin Kinderschutzmittel eingeplant.
Familienbegleiterinnen (Zentrale Anlaufstellen für Familien im Sozialraum)
Ein besonders wichtiges Ergebnis des Jugendhilfeplanungsprozesses war, dass Angebote, besonders für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, unbürokratisch, kostenlos, niederschwellig, kontinuierlich, lebenspraktisch, fachlich versiert und nah am Wohnort der Familien sein müssen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, waren dazu für Familien zentrale Anlaufstellen in den Sozialräumen zu schaffen. Da diese Anlaufstellen nicht nur möglichst vielen Familien vor Ort bekannt sein sollten, sondern auch eine hohe Akzeptanz der Familien benötigt, wurden die Familienzentren als Beteiligte im Planungsprozess miteinbezogen. Die Familienbegleiterinnen bieten Familien unterschiedliche Formen der Hilfe an und begleiten und vermitteln sie bei Bedarf in andere Hilfsangebote. Sie planen und führen Angebote nicht nur im Bereich der „Frühen Hilfen“ durch und stimmen diese Angebote mit den anderen Akteuren im Sozialraum ab. Die Koordination eines Netzwerkes sowie der Aufbau und die Pflege einer Infobörse in dem jeweiligen Sozialraum gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
In Hagen arbeiten 17 pädagogische Fachkräfte, deren Einsatzzeit sich nach dem Sozialraumbedarf (8 bis 40 Wochenstunden) ausrichtet. Im Jahr 2014 betreuten die Begleiterinnen bereits 487 Fälle. Gleichzeitig wurde ein Netzwerk für den Aufbau einer Präventionskette im Sozialraum aus- bzw. aufgebaut. Die Familienbegleiterinnen haben sich vor Ort schnell etabliert, so dass sie nicht nur durch Einrichtungen wie Kitas einen Zugang zu den Familien erhalten, sondern die Familien auch immer mehr selbst um Unterstützung anfragen.
Analog zu den Familienhebammen ist ein Anstieg der zu betreuenden Familien (u.a. von Flüchtlingen) zu beobachten.
Im August 2015 werden in den Sozialräumen Spielbrink und Hohenlimburg-Elsey neue Familienzentren entstehen, die bereits einen Bedarf an ergänzender Familienbegleitung aufgezeigt haben.
Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Ein Workshop mit Fachkräften im Rahmen des Jugendhilfeplanungsprojektes ergab, dass für ältere Kinder und Jugendliche in Hagen präventive Angebote zu wenig ausgebaut waren. Um ältere Kinder und Jugendliche zu erreichen eignen sich besonders Angebote, die in Projektform durchgeführt werden.
Deshalb wurden u.a. Projekte, die die soziale Kompetenz stärken und Gewalt vorbeugen, die das Selbstbewusstsein aufbauen und der Zielgruppe ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aufzeigen, durch die offenen Jugendeinrichtungen durchgeführt. Diese Projekte wurden im Arbeitskreis der Jugendeinrichtungen (Moderatorengruppe) sowie mit anderen Akteuren, die in diesem Bereich tätig sind, abgestimmt. Im Jahr 2014 führten die Hagener Jugendeinrichtungen 23 Projekte teilweise in Kooperation mit Schulen und anderen Jugendeinrichtungen durch.
Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Der Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen gem. §8 Abs.3 SGB VIII wird seit dem 1.7.2013 durch die Kinderschutzambulanz und die Beratungsstelle Zeitraum sichergestellt. Die beiden Institutionen entwickelten ein gemeinsames Konzept für das Beratungsangebot: KiJub (Kinder und Jugendberatung). Die Kinder und Jugendlichen können sich telefonisch bei KiJub melden und erhalten umgehend einen Gesprächstermin.
Um das Beratungsangebot in das Blickfeld von Kindern und Jugendlichen zu bringen, war es allerdings erforderlich, dieses Angebot bei den Zielgruppen bekannt zu machen bzw. in Erinnerung zu bringen. Das Angebot wurde außerdem in den Hagner Schulen und Jugendeinrichtungen etc. vorgestellt, um diese als Multiplikatoren nutzen zu können. Im Jahr 2014 nahmen 72 Kinder und Jugendliche die Beratung wahr und 39 Einrichtungen/Multiplikatoren wurden über das Beratungsangebot in Gesprächen informiert.
Schulsozialarbeiter an Schwerpunktschulen
Die Förderung der zwanzig Schulsozialarbeiter, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, endete im Dezember 2013. Damit wurde besonders an Schulen mit hohem Konfliktpotenzial eine große Lücke bei der Unterstützung von betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern gerissen. Dadurch erhielt die Hagener Präventionskette an einer für die Kinder und Eltern denkbar schlechtesten Stelle eine Unterbrechung.
Um diese positive Präventionsarbeit nicht gänzlich einstellen zu müssen, wurden an besonderen Schwerpunktschulen die Schulsozialarbeiter erhalten und durch kommunale Kinderschutzmittel finanziert.
Für die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeiter als auch für einige Sozialarbeiter_innen an den Schwerpunktschulen standen bzw. stehen Projektmittel zur Verfügung. Es wurden bzw. werden damit Projekte wie in der OKJA durchgeführt.
Seit Anfang 2015 finanziert das Land NRW zusätzlich zu den Schwerpunktschulen neue Schulsozialarbeiter, die die Präventionskette in Hagen wieder mehr unterstützen können.
Fachlich Beratung und Begleitung
Um den Anspruch von Berufsgeheimnisträgen sowie anderer Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, gem. § 4 Abs.2 KKG sowie § 8b Abs.1 SGB VIII sicher zu stellen, hat die Stadt Hagen im Beratungszentrum Rat am Ring eine Beratungsmöglichkeit eingerichtet. Diese ist für die Beratung der o.g. Zielgruppen zuständig und bietet Einzelfall- und Teamberatungen an. Des Weiteren besteht für die Zielgruppen die Möglichkeit sich zu Kinderschutzfragen schulen zu lassen. Das Beratungsangebot startete am 1.1.2014. Neben dem Veröffentlichen von Presseartikeln wurden eine Vielzahl von Veranstaltungen in Schulen, Arbeitskreisen etc. durchgeführt, um die Zielgruppen zu informieren.
Um dieses Beratungsangebot sicherzustellen, richtete die Stadt Hagen eine halbe Personalstelle ein, die sich zwei Fachkräfte teilen. Der Stellenbedarf wurde nach 12 Monaten überprüft, und die Überprüfung ergab, dass eine halbe Personalstelle ausreichend ist, um den Bedarf abzudecken. Die eingeplanten Kinderschutzmittel für das Beratungsangebot werden entgegen der ursprünglichen Planung deshalb nur zur Hälfte verausgabt und könnten somit für andere Kinderschutzmaßnahmen verwendet werden.
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz
Ein Arbeitskreis aus Vertretern der Hagener Politik, der Jugendhilfe, der Polizei, des Gesundheitswesens und der Schulen erarbeitete die Grundlagen für den Aufbau einer Kinderschutzambulanz in Trägerschaft des Diakonischen Werkes, die im Jahr 2009 mit ihrer Arbeit beginnen konnte.
Die Finanzierung der Arbeit der Kinderschutzambulanz erfolgt überwiegend durch eine fallbezogene Abrechnung von Fachleistungsstunden aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Seit der Eröffnung kamen jedoch weitere Aufgaben auf die Kinderschutzambulanz zu. So haben sich Anfragen von Einrichtungen zu Kinderschutzthemen mit wachsender Bekanntheit der Kinderschutzambulanz vervielfacht. Ebenso hat die Beratung von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Verdachtsfälle melden, zugenommen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter der Kinderschutzambulanz zu interdisziplinären Helferkonferenzen hinzugebeten.
Die Kinderschutzambulanz referiert ferner in Familienzentren zu Themen wie der Entwicklung kindlicher Sexualität oder beantwortet sachkundige Fragen an Elternabenden zum Thema „Wie kann ich mein Kind vor Gewalt und Missbrauch schützen.“
Diese Angebote der Kinderschutzambulanz wurden bis 2012 ausschließlich über Spendengelder finanziert. Um für diese wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanz eine gesicherte Finanzierung zu gewährleisten, erhält die Kinderschutzambulanz seit 2013 eine finanzielle städtische Sockelfinanzierung.
Im Jahr 2014 führte die Kinderschutzambulanz 72 Einzel- und Gruppengespräche durch. Informations- und Beratungsangebote wurden in 43 Institutionen durchgeführt.
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage/ Fortbildungen
Seit 2013 veröffentlichte die Koordinierungsstelle eine Vielzahl von Berichten über die Netzwerkarbeit, die „Frühen Hilfen“ und anderer Kinderschutzmaßnahmen in der örtlichen Presse. Neben Radiointerviews in Radio Hagen und WDR 2 wurden 2014 die Familienpaten in Form eines Films und eines Interviews in der Lokalzeit des WDR vorgestellt. Die Mitarbeiter der Koordinationsstelle stellten in unterschiedlichsten Arbeitskreisen, auch außerhalb der Jugendhilfe, die Unterstützungsangebote vor und nahmen an der ersten Hagener Babymesse im Allgemeinen Krankenhaus teil, auf der die verschiedenen Akteure der Frühen Hilfen ihre Arbeit bekannt machen konnten. Der Familienkompass Hagen wurde 2014 um die Frühen Hilfen erweitert und kann nun von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden.
Die Entwicklung von Flyern zusammen mit den beteiligten Einrichtungen sowie Trägern ist abgeschlossen.
Die Koordinierungsstelle führte außerdem Fachtagungen und Fortbildungen zu verschiedenen Kinderschutzthemen durch.
Für dieses Jahr ist eine Fachtagung für die nach § 8a SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ am 23.4.15 geplant. Weitere Fachtagungen werden noch mit anderen Arbeitsgebieten abgestimmt.
Evaluation
Die Stadt Hagen hat die Verpflichtung bei Inanspruchnahme der Bundesmittel sich an der vom Bund und vom Land NRW geforderten Evaluation zu beteiligen. Gleichzeitig ist eine darüber hinausgehende Evaluation der durch die Kommune geförderten Angebote und Maßnahmen vorgesehen. Dabei sollen einerseits die Wirksamkeit in den Familien und andererseits die Auswirkungen der Prävention auf die Erziehungshilfefälle ermittelt werden. Evaluiert wird die Arbeit der Familienhebammen, der Familienpaten und der Familienbegleiterinnen, da sich in diesen Bereichen durch die frühe Unterstützung der Familien eine Verbindung zu den Erziehungshilfen konkreter darstellen lässt.
Mit der Entwicklung und Durchführung der Evaluation hat die Stadt Hagen das Fachinstitut ISS (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik) beauftragt. ISS hat am 1.7.2014 seine Arbeit aufgenommen und bis Ende 2014 Informationsveranstaltungen und Interviews mit beteiligten Trägern und Institutionen durchgeführt. Im Fachbereich Jugend und Soziales wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die regelmäßig vierteljährlich tagt. Für 2015 sind weitere Interviews, eine Elternumfrage sowie die erste Aktenanalyse von ASD-Akten vorgesehen. Den ersten Zwischenbericht für den Jugendhilfeausschuss wird ISS Ende 2015 vorlegen. Da die Evaluation erst beginnen konnte, nachdem die beteiligten Bereiche ausgebaut waren, ließen sich die dafür eingeplanten Mittel in 2013 nicht verausgaben und eine Übertragung dieser Mittel in das Jahr 2014 war nicht möglich. Das bedeutet, dass die gesamten Ausgaben für die Evaluation die Kinderschutzbudgets für die Jahre 2014 bis 2016 zusätzlich belasten wird.
Finanzierungsplan
Der nachfolgende Finanzierungsplan zeigt zum einen auf, welche Finanzierung der Jugendhilfeausschuss am 12.12.2012 beschlossen hat, und zum anderen, welche Abweichungen sich ab dem Jahr 2015 unter Berücksichtigung des Ausgleiches der verringerten Bundesmittel, der sich neu entwickelten Bedarfe sowie des späteren Beginns der Evaluation ergeben.
Die in den letzten zwei Jahren hinzugekommenen tariflichen Lohnerhöhungen, die die freien Trägern heute aufzeigen, waren 2012 in den Abstimmungsgesprächen nicht thematisiert worden und sollen daher jetzt in die neue Finanzplanung mit einbezogen werden.
Durch eine Umverteilung innerhalb des geplanten kommunalen Budgets kann für 2015 eine Berücksichtigung des höheren Finanzbedarfes für einige Maßnahmen wie dargestellt erfolgen.
Sollte es zu Mehr- oder Minderaufwand in verschiedenen Bereichen kommen, so dürfen die Beträge im Rahmen des Gesamtbudgets gegenseitig ausgeglichen werden.
Finanzielle Aufwendungen 2014 – 2015
Maßnahmen | Finanzierung | Planung 2014 | Prognose 2015 | |||
Netzwerkarbeit | Bund/Fond | 842 € | 842 € | |||
Familienhebammen | Bund/Fond | 98.500 € | 98.500 € | |||
Willkommensbesuche | Bund/Fond | 29.500 € | 29.500 € | |||
Familienpaten | Bund/Fond | 12.000 € | 12.000 € | |||
Gesamtsumme |
| 140.842 € | 140.842 € | |||
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Maßnahmen | Finanzierung | Planung 2014 | Prognose 2015 |
Familienhebammen (1) | Stadt Hagen | 0 € | 6.000 € |
Willkommensbesuche (2) | Stadt Hagen | 0 € | 2.000 € |
Schwangerenberatungsstellen | Stadt Hagen | 30.000 € | 30.000 € |
Familienpaten | Stadt Hagen | 36.000 € | 36.000 € |
Sozialraumteams | Stadt Hagen | 10.000 € | 10.000 € |
Familienbegleiter_innen (3) | Stadt Hagen | 400.000 € | 417.700 € |
Projekte der Offenen Kinder und Jugendarbeit | Stadt Hagen | 40.000 € | 40.000 € |
Beratung von Kindern und Jugendlichen (4) | Stadt Hagen | 50.000 € | 50.700 € |
Schulsozialarbeiter an Schwer-punktschulen incl. Projekte | Stadt Hagen | 139.000 € | 139.000 € |
Beratung von Berufsgeheimnisträgern (5) | Stadt Hagen | 60.000 € | 30.000 € |
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz | Stadt Hagen | 15.000 € | 15.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit Fachtage/ Fortbildungen(6) | Stadt Hagen | 30.000 € | 24.903 € |
Evaluation (7) | Stadt Hagen | 20.000 € | 28.697 € |
Gesamtsumme | Stadt Hagen | 830.000€ | 830.000 € |
Wie aus der Tabelle ersichtlich bleiben die Aufwendungen für 2015 im Rahmen des geplanten Eigenanteils in Höhe von 830.000 €.
(*) Die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ geht davon aus, dass die Fondmittel für die Jahre 2016 ff in der Höhe der Bundesmittel „Frühe Hilfen“ wie im Jahr 2015 ausgeschüttet werden.
(1+2) Ausgleich fehlende Bundesmittel ab 2013 und Ausgleich der tariflichen Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich.
(3) Einbeziehung der beiden neuen Familienzentren sowie Ausgleich der tariflichen Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich
(4) Ausgleich der tariflichen Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich
(5) Der Bedarf ist mit der Hälfte der geplanten Mittel gedeckt.
(6) Der Bedarf kann mit den Mitteln gedeckt werden.
(7) Die geplanten Mittel ließen sich 2013 nicht verausgaben, so dass die gesamten Aufwendungen für die Evaluation die Kinderschutzbudgets für die Jahre 2015 und 2016 belasten.
Finanzielle Aufwendungen 2016 – 2018
Fondmittel | ||||
Maßnahmen | Finanzie-rung | Prognose 2016 | Prognose 2017 | Prognose 2018 |
Netzwerkarbeit | Fond | 842 € | 842 € | 842€ |
Familienhebammen | Fond | 98.500 € | 98.500 € | 98.500€ |
Willkommensbesuche | Fond | 29.500 € | 29.500 € | 29.500€ |
Familienpaten | Fond | 12.000 € | 12.000 € | 12.000€ |
Gesamtsumme |
| 140.842 € | 140.842 € | 140.842 € |
Kommunale Mittel | ||||
Maßnahmen | Finanzie-rung | Prognose 2016 | Prognose 2017 | Prognose 2018 |
Familienhebammen (1) | Stadt Hagen | 3.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Willkommensbesuche(2) | Stadt Hagen | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
Schwangeren- beratungsstellen | Stadt Hagen | 30.000 € | 35.000 € | 35.000 € |
Familienpaten | Stadt Hagen | 36.000 € | 38.000 € | 38.000 € |
Sozialraumteams | Stadt Hagen | 15.000 € | 20.000 € | 20.000 € |
Familienbegleiter_innen (3) | Stadt Hagen | 426.459 € | 453.192 € | 462.854 € |
Projekte der Offenen Kinder und Jugendarbeit | Stadt Hagen | 40.000 € | 42.000 € | 42.000 € |
Beratung von Kindern und Jugendlichen (4) | Stadt Hagen | 52.000 € | 52.780 € | 54.000 € |
Schulsozialarbeiter an Schwerpunktschulen incl. Projekte | Stadt Hagen | 150.000 € | 152.250 € | 155.000 € |
Beratung von Berufsgeheimnisträgern (5) | Stadt Hagen | 30.000 € | 32.000 € | 32.000 € |
Präventionsangebote der Kinderschutzambulanz | Stadt Hagen | 15.000 € | 16.000 € | 16.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit Fachtage/ Fortbildungen(6) |
Stadt Hagen | 15.000 € | 16.000 € | 20.000 € |
Evaluation (7) | Stadt Hagen | 33.481 € | 0 € | 0 € |
Gesamtsumme |
| 846.940 € | 864.222 € | 881.854 € |
(*) Die Landeskoordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ geht davon aus, dass die Fondmittel für die
Jahre 2016 ff in der Höhe der Bundesmittel „Frühe Hilfen“ wie im Jahr 2015 ausgeschüttet
werden.
(1+2) Ausgleich fehlende Bundesmittel ab 2013 und Ausgleich der tariflichen
Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich (gerundet).
(3) Einbeziehung der beiden neuen Familienzentren sowie Ausgleich der tariflichen
Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich (gerundet).
(4) Ausgleich der tariflichen Personalkostenerhöhung ab 2015 in Höhe von 1,5 % jährlich
(gerundet).
(5) Der Bedarf ist mit der Hälfte der geplanten Mittel gedeckt.
(6) Der Bedarf kann mit den Mitteln gedeckt werden.
(7) Die geplanten Mittel ließen sich 2013 nicht verausgaben, so dass die gesamten Ausgaben für
die Evaluation die Kinderschutzbudgets für die Jahre 2015 und 2016 belasten.
Nach Klärung der zu erwartenden Mittel aus dem Bundesfond „Frühe Hilfen“ wird eine entsprechende Entscheidungsvorlage für den Rat unter Einbeziehung der ab 2016 zu erwartenden Mehrausgaben gefertigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630 | Bezeichnung: | Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien |
Produkt: | 1.36.30.08 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 414100 | - 140.842 € | - 140.842 € | -140.842 € | -140.842 € |
Aufwand (+) | 531800 | 970.842 € | 987.782 € | 1.005.064 € | 1.022.696 € |
Eigenanteil |
| 830.000 € | 846.940 € | 864.222 € | 881.854 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
Gez. Frau Margarita Kaufmann Beigeordnete |
|

11.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht „Präventiver Kinderschutz“
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, das Maßnahmenkonzept
fortzuführen und weiter zu entwickeln.
3. Der Finanzplanung für 2015 wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Vorlage dargestellten Finanzplan ab
2016 in die Haushaltsplanberatungen 2016 / 2017 einzubringen.
5. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fondgelder ab 2016 zu
beantragen und eine entsprechende Entscheidungsvorlage für den Rat der Stadt
Hagen zu fertigen (mit Vorberatung im JHA).
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
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CDU | 3 |
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Die Linke | 1 |
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|
in der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder |
3 |
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Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände |
6 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||