Beschlussvorlage - 0126/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die folgenden drei Satzungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis:

 

  1. Satzung für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung)
  2. Satzung für das Eduard-Müller-Krematorium in Delstern (Krematoriumssatzung)
  3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung),

 

Die Satzungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche des Friedhofsträgers Stadt Hagen. Die Entscheidungen des Verwaltungsrates unterliegen auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb Kommunalunternehmens hinausgehen, den Weisungen des Rates der Stadt Hagen (§11 Abs. 1 Nummer 1 der Satzung des WBH).

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.11.2014 die Friedhofssatzung, die Krematoriumssatzung und die Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) beraten und beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen