Beschlussvorlage - 0006/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Dienstanweisung „Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2015“ wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Der Doppelhaushalt  2014/2015 wurde nach Genehmigung am 16.05.2014 öffentlich bekannt gemacht.

Die beschlossene Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 mit der Projektionsrechnung bis 2021 sowie der Umsetzungsbericht zum 1.12.2014 im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes liegen der Bezirksregierung zur Prüfung vor.

 

Obwohl die Haushaltssatzung 2015 die formale Grundlage für die Haushaltsführung darstellt, ist aufgrund der beschlossenen Haushaltseckdaten, die mit einer Verschlechterung des geplanten Jahresfehlbedarfs von rd. 2 Mio. € abschließt, eine Beschränkung der Bewirtschaftung zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft geboten. Daher wurde die örtliche Dienstanweisung so ausgestaltet, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß zurückgeführt wird.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat mit Wirkung vom 01.01.2015 die Dienstanweisung "Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen  für das Haushaltsjahr 2015" erlassen.

 

Die Dienstanweisung (siehe Anlage) ist dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis zu geben.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz)

Oberbürgermeister

(Christoph Gerbersmann)

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.02.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen