Anfrage - 0203/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zunächst bleibt zu klären, ob die Regenbogenschule nun den Charakter eines reinen Landesverteilers erhält oder ob wir es hier mit einer kommunalen Einrichtung der Erstaufnahme zu tun haben. Da wir in der dramatisch kurzen Zeit, die für Regelungen bleibt, keine Spielräume sehen, das Rad neu zu erfinden, regen wir an, sich hier an erfahrenen Nachbarkommunen aus dem Ruhrgebiet zu orientieren. Die Stadt Essen als Beispiel stellte als Anforderungen und Kriterien für eine Erstaufnahmeeinrichtung folgende Richtlinien auf:

 

Die Erstaufnahmeeinrichtung soll

 

•eine geordnete und menschenwürdige Erstunterbringung sicherstellen,

•ein sicheres, begleitetes Wohnumfeld für Neuzugänge schaffen,

              einen einfachen und direkten Zugang zu den Beratungsangeboten vor Ort ermöglichen,

•spezialisierte Betreuungsdienste vor Ort anbieten oder diese vermitteln,

              von Beginn an die Versorgung/Verpflegung durch das Sachleistungsprinzip sicherstellen,

•von Beginn an den Schulbesuch sicherstellen,

              eine sinnvolle Verteilung unter Berücksichtigung von Sprache, Kultur – aber auch sozialem  Verhalten –    in die Übergangsheime ermöglichen,

•administrative/hoheitliche Aufgaben von der sozialen Betreuung trennen,

•gute Verkehrsanbindung bieten.

 

 

Die BV fordert die Verwaltung auf darzustellen, ob man bereit ist, sich diese nach unserem Dafürhalten sehr guten Kriterien zu Eigen zu machen bzw. abweichende eigene Vorschläge zu unterbreiten.

Ferner werden die hier zu bewältigenden verwaltungsseitigen Aufgaben kaum von der derzeit vorgesehenen Personalkapazität bewältigt werden können. Wir bitten darzustellen, inwiefern durch geeignete Maßnahmen verwaltungsintern ein Mitarbeiterstab gebildet werden kann, der sich den umfangreichen Aufgaben widmet.

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen