Berichtsvorlage - 0183/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss  nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sh. Begründung

 

 

Begründung

 

Die Stadtsauberkeit ist in Hagen ein viel diskutiertes Thema. In dieser Vorlage werden die Organisationen innerhalb der Stadt und des jüngsten geschichtlichen Ablaufs über das Themenfeld beschrieben.

 

Diese Vorlage beinhaltet nur die technische Sicht der operativen Bereiche der Stadt.

Die ordnungsrechtliche Betrachtung kann von dieser Seite aus nicht näher behandelt werden.

 

 

1. Ausgangssituation, Verantwortlichkeiten

 

1.1 Grundsätzliches zur Reinigung der Straßenflächen und der Gehwege

 

Die Reinigung der öffentlichen Flächen basiert auf der Grundlage des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) i. V. m. der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NRW sind die öffentlichen Straßen zu reinigen. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören auch die Gehwege (vgl. § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1. b) Straßen- und Wegegesetz NRW).

 

Straßenreinigung und Winterdienst beziehen sich auf Fahrbahnen und Gehwege.

Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. Gehwege sind selbständige Gehwege sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist. Zu den Gehwegen gehören insbesondere auch die Gehwegflächen von Haltestellenhäuschen und Buscaps, soweit letztere nicht durch Bügel oder andere bauliche Maßnahmen vom übrigen Gehweg abgetrennt sind. Die bauliche Anlage selbst und die Papierkörbe sind hiervon ausgenommen. Kombinierte Geh- und Radwege nach den Zeichen 240 und 241 der Straßenverkehrsordnung gelten im Sinne dieser Satzung als Gehwege. In Fußgängerbereichen und Straßen, in denen die Fahrbahn und der Gehweg nicht durch bauliche oder farbliche Markierungen voneinander getrennt sind (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, Dorfplätze u.ä.) gilt folgendes: Gehwege sind beidseitig Streifen von 1,20 Meter Breite – in Fußgängerzonen (Zone zwischen den Verkehrszeichen 242.1 und 242.2) 1,50 Meter Breite - auf der erkennbar ausgebauten öffentlichen Verkehrsfläche, gemessen von der Grundstücksgrenze der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke.

Die Gehwegreinigung ist in der Stadt Hagen bisher grundsätzlich auf den angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen worden. Das Reinigungsintervall bei der „Bürgersteigreinigung“ liegt bei minimal einmal 14-täglich; bei Bedarf ist häufiger zu reinigen.

Die gebührenfinanzierte Straßenreinigung ist durch die Stadt Hagen auf die HEB GmbH übertragen worden. Von den Aufwendungen trägt die Stadt ca. 20 %, 80 % werden über entsprechende Gebühren finanziert.

 

1.2 Grundsätzliches zur Reinigung von Kinderspiel- u. Grünanlagen

 

Die Reinigung (incl. Leerung der Papierkörbe) und Kontrolle von Kinderspiel- und Grünanlagen ist durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen (hier ehemaliger Bereich der Grünunterhaltung) geregelt. Vorrangig geht es darum, der Verkehrssicherungspflicht in diesen Anlagen nachzukommen. Parallel dazu wird eine Reinigung durchgeführt. Die Häufigkeit richtet sich individuell nach Nutzungs-, Zerstörungs- oder Verschmutzungsgrad und wird laufend angepasst. Zurzeit werden im Hagener Stadtgebiet insgesamt 380 Objekte von 7-mal wöchentlich bis zu einem 4-wöchigen Intervall bearbeitet.

 

Dazu gehören auch die Pflegemaßnahmen bei:

-          Kindertagesstätten,

-          Straßenbegleitgrün,

-          städtischen Bäumen,

-          Außenanlagen öffentlicher Gebäude der Stadt sowie

Brunnenanlagen (WBH/2 /3).

 

Weiterhin ist die WBH zuständig:

-          als Friedhofsträger in der Stadt Hagen (WBH/2,)

-          für die Pflege, Erhalt, Weiterentwicklung sowie Bewirtschaftung der ihr von der Stadt Hagen zu Eigentum übertragenen Forste (WBH/2),

-          für die Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, Fußgängerzonen, Verkehrsschildern, von Begrenzungspfosten, Pollern und Bügeln (WBH/3),

-          den Bau, die Erhaltung und Unterhaltung der öffentlichen Brücken, Stützmauern, Treppenanalgen und Sonderbauwerke der Stadt (WBH/1).

 

1.3 Grundsätzliches zur Reinigung städt. Immobilien u. Liegenschaften

 

Der GWH-Immobilienbetrieb der Stadt Hagen ist als kommunale Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Der Zweck des Betriebs ist die zentrale Bewirtschaftung der städtischen Immobilien. Hinsichtlich unbebauter Grundstücke gilt dies nur, soweit diese rein fiskalischen Zwecken dienen. Der Betriebszweck umfasst die Erledigung dinglicher Rechtsgeschäfte für die Stadt, den Abschluss schuldenrechtlicher Rechtsgeschäfte, sowie die Planung, Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden und damit zusammenhängende Serviceleistungen, z.B. Hausmeisterdienste und Reinigung.

 

Die städt. Gebäude werden durch Personal der Gebäudewirtschaft Hagen betreut, für die unbebauten städt. Liegenschaften werden in der Regel 2 mal jährlich Pflege- und Reinigungsdurchgänge veranlasst bzw. durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen bei Bedarf punktuelle Sonderreinigungen.

 

 

2 Zuständigkeiten und Dienstleistungen

 

2.1 HEB GmbH

 

Auf der Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes NRW und der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Hagen und sonstiger gesetzlicher Regelungen ist die Sommereinigung und der Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durchzuführen. Diese Aufgabe wurde der HEB GmbH übertragen. Bei Bundestraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur die Ortsdurchfahrten.

 

Deras Reinigungsintervall der Sommerreinigung und die Dringlichkeitseinstufung im Winterdienst sind in der o. g. Straßenreinigungssatzung eindeutig geregelt. Zusätzlich zu dieser Leistung müssen alle Gehwege, wo die Stadt Hagen angrenzender Grundstückeigentümer ist, vom Hagener Entsorgungsbetrieb betreut werden.

 

Außerhalb des Bereiches der gesetzlichen Pflichtaufgaben führt der HEB Sonderreinigungen auf öffentlichen Flächen durch. Hierzu gehört insbesondere die Reinigung der Marktflächen, Reinigung der Fiskalgrundstücke, soweit nicht ein Dritter reinigungsverpflichtet ist.

 

Die Entleerung der im Stadtgebiet platzierten Abfallbehälter (Papierkörbe) erfolgt in Hagen maximal an 7 Tagen in der Woche. Die Körbe werden zwischen einmal bis fünfmal täglich geleert. Die Abrechnung dieser Dienstleistung erfolgt über die Abfallgebühr.

 

2.2 WBH AöR

 

Die Aufgaben gliedern sich in folgende Aufgabenbereiche bei der WBH:

 

-          Mithilfe im Winterdienst beim Räumen aller Straßen, die nach Satzung von der Stadt zu streuen sind

-          Reinigung und Winterdienst aller Gehwege, wo die WBH angrenzender Grundstückseigentümer ist

-          Reinigung und Winterdienst der städtischen Friedhöfe

-          Reinigung auf und entlang der städtischen Spielplätze

-          Reinigung auf und entlang der städtischer Parkanlagen

-          Winterdienst auf und entlang der städtischen Schulen

(privater Auftrag von GWH und WBH)

-          Reinigung und Verkehrssicherungspflichten entlang des städtischen Forstes

-          Leerung der Papierkörbe in Parks, Friedhöfen, Forst und Spielplätzen

 

2.3 GWH

 

Aufgabe des Betriebes ist die zentrale Bewirtschaftung der städtischen (fiskalischen) Immobilien (Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, usw.)

 

In Bezug auf Sauberkeit bedeutet dies:

 

-          Reinigung der Außenanlagen, insbesondere Beseitigung von Unrat, Papier usw.

-          Unkrautbeseitigung auf Zuwegen

-          Zuständigkeit der Objektbetreuer-Innen (Hausmeister) auf den „befestigten Flächen“   [unbefestigte Flächen => WBH im Auftrag der GWH]

 

 

3. Personelle Situation in den Bereichen

 

Aufgabenerweiterung bei gleichzeitigem Personalabbau

 

3.1 HEB

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 29.11.2012 beschlossen, den Kostenanteil der Stadt Hagen für die Straßenreinigung um insgesamt 150.000,00 € zu reduzieren. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren das ca. 25% der Straßenreinigungskosten, die die Stadt selbst trägt (Allgemeinkostenanteil). Somit liegt das Gesamteinsparvolumen für die HEB bei dem vierfachen Wert der vom Rat verabschiedeten Summe.

Straßenreinigung und Winterdienst werden von den gleichen Mitarbeitenden durchgeführt. Eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl in der Straßenreinigung wirkt sich somit auf die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter im Winterdienst aus. Um den hoheitlichen Winterdienst zu gewährleisten, müssen daher Aufgaben durch externe Dienstleister ersetzt werden, welches einen zusätzlichen finanziellen Mehraufwand verursacht.

Gleichzeitig wird das Aufgabengebiet nicht reduziert, sondern erweitert (Beseitigung von Ritzenbewuchs siehe Punkt 3.3). Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung des eingesetzten Personals.

Das Erreichen des Einsparziels erfolgt durch die Umsetzung innerbetrieblicher Optimierungsmaßnahmen. Insgesamt müssen 15% des Stammpersonals eingespart werden. Diese Personalreduzierung wird bis zum Jahr 2016 sozialverträglich umgesetzt werden.

Diese Maßnahme führt zu einer schlechteren Reinigungsleistung als bisher. Der größte Teil der Kehrmaschinenbeifahrer muss eingespart werden. Bereiche, die zuvor manuell ausgefegt wurden, bleiben zukünftig verunreinigt.

 

3.2 GWH und WBH

GWH Reduzierung der Objektbetreuer-Innen (Hausmeister)

         Aufgabenverdichtung durch Reduzierung der Kapazitäten

         Zuständigkeit von Objektbetreuer-Innen für mehrere Gebäude

         Priorität der Tätigkeiten für Behebung sicherheitsrelevanter und technischer Probleme

WBH Reduzierung der gewerblichen Mitarbeiter im Bereich Grün und Straße

 

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen waren die Personalkosten für den damaligen Fachbereich 67 auf Basis des Stichtages 01.01.2008 um rd. 18 % zu reduzieren.

Diese Personalreduzierung ist sowohl im Fachbereich Grün als auch im Bereich der Straßenunterhaltung weitgehend vollzogen.

Daraus resultiert eine entsprechende Arbeitsverdichtung für das verbliebene Personal, die nur zum Teil durch den Einsatz anderer Technologien wieder aufgefangen werden konnte.

Darüber hinaus entstehen durch ausbleibende Grundüberholungen bzw. Erneuerungen sowohl von Grünanlagen als auch von Straßen und Gehwegen zusätzliche Aufwände für die Unterhaltungsbereiche, um die erforderliche Verkehrssicherheit aufrechterhalten zu können.

 

3.3 Änderungen der Straßenreinigungssatzung

 

Im Jahr 2009 wurde die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen im erheblichen Maße geändert. Seit diesem Zeitpunkt muss auch der Ritzenbewuchs vom Bürgersteig regelmäßig entfernt werden.

„Im Rahmen der Straßenreinigungspflicht sind die Fahrbahnen und Gehwege nach Bedarf, mindestens jedoch 14-täglich, zu reinigen. Insbesondere umfasst die Reinigung unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von Unkraut (z.B. Ritzenvegetation) und sonstigen Verunreinigungen.“

 

Bis dahin reichte es aus, dass Bürgersteige besenrein hinterlassen werden durften. Nur wenn die Verkehrssicherheit gefährdet war, musste das Kraut beseitigt werden.

 

Mit weniger Mitarbeiter muss heute ein erheblicher Mehraufwand bei der Reinigung betrieben werden. Diese zusätzliche Aufgabe muss aufgrund der personellen Situation in allen Bereichen mit Hilfe von Technik erfüllt werden. Bis dato gibt es mehrere Versuche das Kraut nicht nur rein mechanisch zu vernichten. Jedoch sind alle anderen Verfahren zurzeit noch in der Erprobungsphase oder wurden schon wieder fallen gelassen.

 

Zurzeit kann das Kraut effizient nur rein mechanisch von den Flächen beseitigt werden.

 

4 Geschichtliche Abläufe seit dem neuen Jahrtausend

 

Es werden die zusätzlich durchgeführten Maßnahmen zur Sauberkeit der Stadt Hagen beschrieben.

 

4.1 Projekt „Hier kackt der Hund“

 

Ende der 90er Jahre gab es in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt eine Aktion über die Verunreinigungen durch Hundekot. Über einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr wurden unterschiedliche Motive zum Thema „Hundekot“ an Plakatwände und an Müllfahrzeugen geklebt. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Bürgersteige nicht durch die Hinterlassenschaften verunreinigt werden.

Gleichzeitig wurde in der Mittelstraße eine Spenderbox zur Hundekotentsorgung aufgestellt. Die mitgelieferten Tüten wurden von Seiten von „69“ nachgefüllt. Binnen eines Monats war der komplette Vorrat an Tüten verbraucht. Jedoch wurden diese nicht für Hunde benutzt. Der größte Teil der Tüten lag unbenutzt unter den Arkaden des alten Rathauses. Diese Spenderbox wurde daraufhin nach einem Monat wieder abgebaut.

Ein Rückgang der Verunreinigung konnte nicht festgestellt werden?

 

 

4.2 Projekt „Sauberkeit Innenstadt“

 

Aufgrund der anhaltenden, öffentlichen Kritik über Verschmutzungen in der Stadt - ins-besondere in der Innenstadt - hatte der HEB im Jahr 2000 ein Diskussionspapier „Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Hagen“ in die politische Diskussion eingebracht. Die zunächst vorgesehene Finanzierung der Reinigungsleistungen über Gebühren (sogen. Gebührenlösung) wurde von der damaligen Verwaltungsspitze verworfen. Der HEB und die Sozialverwaltung der Stadt erhielten den Auftrag, über das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“ Personalkosten für das Projekt zu vermeiden. Dieser Lösung lagen Beschlüsse folgender Gremien zugrunde:

Beschluss UWA vom 26.01.2001

 

Umsetzung des Diskussionspapiers

Sachstandsbericht UWA vom 15.08.2001 (Drucksache: UWA 200064/01)

Beschluss Rat der Stadt Hagen

 

Umsetzung der Innenstadtreinigung vom 18.02.2002

(Drucksache: RAT 200004/02)

 

Der Beschlusslage entsprechend wurden zunächst in der ersten Maßnahme 18 Mitarbeiter (Sozialhilfeempfänger) beschäftigt, die zusätzliche Reinigungsleistungen erbrachten, die bisher nicht im Rahmen der gebührenfinanzierten Straßenreinigung erledigt wurden.

Zielsetzung des Konzeptes war es, durch auf diese Art verstärkte Reinigungsleistungen vor allem das optische Erscheinungsbild der Innenstadt zu verbessern.

 

Der verstärkt zu reinigende Bereich der Innenstadt ist wie folgt räumlich abgegrenzt:

 

• obere Begrenzung Springe, Böhmerstraße

• untere Begrenzung Bahnhof

• seitliche Begrenzung Bergstraße und Volmeufer.

 

Die Reinigungsarbeiten erfolgten gemäß folgender Zeitplanung:

 

-          Montag: Einschichtig von 09.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Dienstag: Zweischichtig von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr,

-          Mittwoch: Zweischichtig von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr,

-          Donnerstag: Zweischichtig von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr,

-          Freitag: Zweischichtig von 07.30 Uhr bis 21.00 Uhr,

-          Samstag: Einschichtig von 09.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Sonntag: Einschichtig von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

 

In den Folgejahren wurden verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten in Anspruch genommen („Arbeit statt Sozialhilfe“, ABM-Maßnahmen, „1-Euro-Beschäftigung“). Zuletzt wurden Mitarbeiter direkt beim HEB befristet beschäftigt. Von diesen Straßenreinigungskräften wurden zwölf im o.g. Innenstadtbereich und fünf in den Stadtteilen Altenhagen und Eckesey eingesetzt. Diese Regelung fand bis zum Jahr 2010 Anwendung.

Danach veränderte sich Förderungspraxis gravierend und das Jobcenter konnte nur noch eng begrenzt einsatzfähiges Personal zur Verfügung stellen. Somit musste die Innenstadtreinigung mit bis auf drei Mitarbeiter reduziert auskommen. Dies hatte auch zur Folge, dass die Einsatzzeiten angepasst werden mussten.

 

-          Montag: Einschichtig von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Dienstag: Einschichtig von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Mittwoch: Einschichtig von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Donnerstag: Einschichtig von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

-          Freitag: Einschichtig von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr,

 

Ab dem Jahr 2014 konnte die Anzahl des Personals verdoppelt werden. Von daher wurde das Reinigungsrevier, wie zu den Spitzenzeiten, auf die Stadtteile Wehringhausen und Altenhagen erweitert werden.

 

 

4.3 Arbeitsgruppe „Stadtsauberkeit“

 

Aufgrund der Diskussionen über die Sauberkeit in der Innenstadt wurde parallel die Arbeitsgruppe „Stadtsauberkeit“ gegründet. In den Anfängen wurden regelmäßige Gespräche mit der Straßenreinigung und der Grünpflege geführt. Einer der ersten Punkte waren die Reinigungen entlang des Pflanzbeete am Hauptbahnhof und dem Straßenbegleitgrün entlang der Hauptstraßen in der Innenstadt. Nach und nach wurde die Gruppe erweitert. Als Erstes wurde der Kreis um die Abteilung Straßenunterhaltung erweitert. Mittlerweile sind noch die Bereiche Forst und das Ordnungsamt in dieser Arbeitsgruppe integriert worden.

Im letzten Jahr wurde ein allgemeiner Katalog über die Zuständigkeiten aller öffentlichen Verkehrsflächen erarbeitet. Dort ist beschrieben, wer für welchen Teil einer Verkehrsfläche verantwortlich ist. Es sollen Beschwerden direkt angenommen und bearbeitet werden. Eine Klärung der Zuständigkeit soll hausintern hinterfragt werden. Es soll die übliche telefonische Weiterverbindung („Wir sind nicht zuständig“) nicht mehr geben.

Intern wurden sogenannte „Dreck-Hotspots„ den beteiligten Unternehmen direkt zugeordnet. Der HEB ist zum Beispiel verantwortlich für den gesamten Bahnhofsbereich und die Frankfurter Straße. Die WBH kümmern sich um das Eilper Denkmal und den Emilienplatz. Dies soll dazu führen, dass ohne verantwortungsunscharfe Bereiche klar umrissen sind und entsprechend schnell und gezielt gereinigt werden können. Hierbei handelt es sich um den ersten Versuch starre Verantwortungsstrukturen aufzubrechen und zu globaleren Reinigungsrevieren (bezogen auf Stadtbezirke) über zu gehen.

 

Zurzeit wird dieses Papier auf den Bereich „Ritzenbewuchs“ erweitert. Ziel soll es sein, dass auch hier die Bereiche nach Priorität abgearbeitet werden und sich das Erscheinungsbild der Stadt positiv verändert.

 

 

4.4. AS-Haspe

 

Der Verein „Arbeit Schaffen“ in Haspe e.V.

 

Seit dem Jahr 2001 übernimmt der Verein mit wechselnden Mitarbeitern Aufgaben, die aus verschiedenen Gründen von der Stadt Hagen nicht mehr geleistet werden können.

Die "AS" Mitarbeiter halten nicht nur Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtteil von Haspe sauber, sondern betreuen auch einen separaten Servicebereich.

Gemeinsam mit HEB liegt ein großer Teil der Arbeitsleistung im Bereich des städtischen Bauhofes, Preusserstr. 35.

Dort werden täglich Papier, Pappe, Altglas und Wertstoffe in „Gelben Säcken“ angenommen.

 

Öffnungszeiten:   Mo.– Fr. von 7 bis 17 Uhr, samstags von 7 – 14 Uhr.

 

 

4.5 „Hagen räumt auf“

 

Seit dem Jahr 2004 organisiert die Stadt Hagen die Aktion „Hagen räumt auf“.

 

In dieser Aktion sollten Schulen, Kindergärten und Vereine gemeinsam an einem

Tag zuvor vereinbarte Reviere reinigen. Die Schulen und Kindergärten sammelten am Freitag vor den Osterferien und die Vereine am darauf folgenden Samstag.

 

In den ersten Jahren waren über 10.000 Menschen mit der Sauberkeit beschäftigt.

Es wurden Müllsammelplätze im gesamten Stadtgebiet vereinbart, die von den städtischen Betrieben (66, 67, HEB) abgefahren und der Müll eingesammelt wurde.

Im Laufe der Jahre verabschiedeten sich immer mehr Vereine, so dass beschlossen wurde, diese Aktion nur noch freitags mit den Schulen und Kindergärten durchzuführen. Dies wird seit 2009 bis heute so durchgeführt. Der gesammelte Müll wird nur noch von Seiten der HEB eingesammelt. Mittlerweile geht der Trend ab wieder in die andere Richtung. In den Stadtbezirken von Haspe und in der Mittelstadt reinigen einige Vereine wieder auch an den Samstagen.

 

 

4.6 Müllsammelaktionen durch Freiwillige

 

Im Laufe eines Kalenderjahres sammeln viele Vereine auch außerhalb offizieller Veranstaltungen durch die Stadt Müll im ihren Stadtgebiet. Beispielsweise der Verein „L(i)ebenswürdiges Wehringhausen“.

Dieser Verein reinigt in regelmäßigen Abständen Bürgersteige und Pflanzbeete entlang ganzer Straßenzüge. Weiterhin veranstalten sie regelmäßige Treffen um die Belange der Anwohner anzuhören und diese dann anschließend mit den verantwortlichen Stellen der Stadt zu besprechen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Mittlerweile stellt die Interessengemeinschaft auch eigene zusätzliche Papierkörbe in Wehringhausen auf. Diese werden von ehrenamtlichen Personen regelmäßig geleert. Der entstandene Abfall wird zentral gesammelt und von der HEB abgeholt.

Eine neue Aktion ist das Aufstellen von Hundekotboxen und das Nachfüllen der Tüten. In ausgewählten parkähnlichen Bereichen wurden Hundekotboxen und Abfallbehälter aufgestellt. Selbst die Leerung der zusätzlich aufgestellten Papierkörbe übernehmen die freiwilligen Helfer. Auch dieser Müll wird von Seiten der HEB entsorgt.

 

Des Weiteren gibt es viele Angelvereine die entlang der Gewässer Unrat sammeln. Oder Privatpersonen sammeln entlang von Wäldern und Böschungen.

 

Diese Institutionen stimmen den Reinigungstermin mit dem HEB ab und der gesammelte Müll wird nach der Aktion kostenfrei abgeholt. Weiterhin stellt HEB Verbrauchmaterialeien (Handschuhe, Säcke, etc.) zur Verfügung.

 

Sonderaktionen der Stadt zum Thema „Sauberkeit“ sollten in der Öffentlichkeit besser vermarktet werden. Reinigungsaktionen sollten zukünftig häufiger und mit mehr ehrenamtlichem Engagement durchgeführt werden. Schon etablierte Systeme oder Veranstaltungen müssen positiver für die Stadt Hagen dargestellt werden. Dazu sollen verstärkt Vereine oder interessiert Bürger aktiviert werden. Dieses kann nur in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen erreicht werden. Diese Institution der Stadt hat den direktesten Draht zum Bürger des jeweiligen Stadtteils.

 

 

5. Maßnahmenkatalog:

 

Müll vermeiden:

Dies ist eine Erziehungsfrage, die erst mittel- oder langfristig zu Erfolgen führen kann. Hier ist auch das Engagement des einzelnen Bürgers der Stadt gefragt. Jeder Bürger hat zwar das Recht auf eine saubere Stadt. Der Bürger ist es jedoch selbst, der den Dreck in der Landschaft hinterlässt.

 

 

Schulen:

Der HEB möchte zukünftig den Bereich der Umwelterziehung verstärkt ausbauen. Eine Mitarbeiterin soll an die Leitung der Kitas/Kindergärten und Grundschulen herantreten und über das Thema Umwelterziehung mit den Kindern spielerisch referieren. Darüber hinaus wird auf dem Betriebsgelände ein Schulungsraum zur Verfügung gestellt. Dort werden die Kinder mithilfe von abfallpädagogischen Unterrichtseinheiten für die Themen Müllvermeidung, Recycling und Umweltbewusstsein sensibilisiert.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Jedem Neubürger sollte ein Flyer (oder ähnliches) über die Gepflogenheiten der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt werden. Dort sollten unter anderen auch Informationen über das ordnungsgemäße Entsorgen des Hausmülls und über die bürgerlichen Pflichten übermittelt werden. Bislang sind die Bürgerämter gehalten, jedem Neubürger bei der Anmeldung Gelbe-Sack-Rollen sowie den HEB-Informationsflyer „Wir entsorgen für Hagen“ auszuhändigen.

 

 

Vereine, Ehrenamt:

Sonderaktionen der Stadt zum Thema „Sauberkeit“ sollten in der Öffentlichkeit besser vermarktet werden. Reinigungsaktionen sollten zukünftig häufiger und mit mehr ehrenamtlichem Engagement durchgeführt werden. Schon etablierte Systeme oder Veranstaltungen müssen positiver für die Stadt Hagen dargestellt werden. Dazu sollen verstärkt Vereine oder interessiert Bürger aktiviert werden. Dieses kann nur in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen erreicht werden. Diese Institution der Stadt hat den direktesten Draht zum Bürger des jeweiligen Stadtteils.

 

 

Quartiersmanagement:

Es sollten Überlegung angestellt werden, ob das in Haspe durchgeführte Projekt „Arbeit Schaffen“ nicht auch auf andere Stadtteile ausgeweitet werden kann. In Haspe werden ca. 15 Langzeitarbeitslose über das Jobcenter der Stadt beschäftigt. Diese zusätzlichen Mitarbeiter kümmern sich um sogenannte „Müll-Hotspots“ im zugewiesenen Stadtteil. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter koordiniert die Reinigungsaufgaben (in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bezirksverwaltungsstelle) und teilt die Arbeiten ein.

 

 

Politik:

Die städtische Politik hat ein hohes Maß an Mitverantwortung, wenn es um die Sauberkeit einer Stadt geht. Was ist der Politik Sauberkeit wert und was kann finanziell vertretbar umgesetzt werden?

Siehe das Beispiel Dortmund:

Ca. 150 zusätzlich geförderte Mitarbeiter reinigen das gesamte Stadtgebiet von Dortmund. Ein Schwerpunkt ist dort der Innenstadtring. Selbst in den Abend- und Nachtstunden reinigen dort Mitarbeiter die Fußgängerzone. Im Vergleich dazu reinigen in Hagen zurzeit sechs Mitarbeiter (gefördert vom Jobcenter) die Innenstadt und die Bereiche von Altenhagen und Wehringhausen.

 

 

Fazit:

 

Die Zusammenarbeit zwischen der GWH, WBH und dem HEB ist in den letzten Jahren wesentlich enger und intensiver geworden.

Die Aufgaben der einzelnen Gesellschaften in Bezug auf Sauberkeit werden zurzeit für das gesamte Stadtgebiet katalogisiert. Somit kann der gesamte Reinigungsaufwand dargestellt werden. Reinigungen sollten zukünftig zusammengelegt und koordinierter ausgeführt werden. Es sollte unter anderem verhindert werden, dass Aufgaben doppelt ausgeführt oder vergessen werden.

Die personelle Besetzung in allen Abteilungen ist so ausgereizt, dass zukünftig Schwerpunkte des Handels gesetzt werden müssen. Es wird für jede Aufgabenstellung eine Prioritätenliste erstellt werden müssen. Nach dieser Liste werden Aufgaben nach und nach abgearbeitet.

Mittlerweile wird nur noch eine Mängelbeseitigung durchgeführt. Präventive Maßnahmen können nur noch vereinzelt ausgeführt werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

 

(Kaufmann, Beigeordnete)

 

gez.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.02.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen