Beschlussvorlage - 0093/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Stationen Umweltzentrum Hagen e. V. sowie Ennepe-Ruhr-Kreis e. V. wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.

 

Seit 2008 arbeiten alle Biologischen Stationen in NRW nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.

 

Wie auch 2014 wurden der Biologische Station Umweltzentrum Hagen für das neue Maßnahmenpaket 175.882 €  bewilligt. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 140.706 €, der Anteil der Stadt Hagen verbleibt wie auch im Vorjahr bei 20.152 € und der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bei 10.000 €. Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung der zusätzlich beantragten Mittel hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 € bereitgestellt; den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 4.064 € steuert die Biologische Station Hagen aus Eigenmitteln bei.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. den Förderrichtlinien des Landes NRW für alle Biologischen Stationen (FÖBS) verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.

 

Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der Hagener FFH-Gebiete „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ wie auch des Hagener Teils des „Gevelsberger Stadtwaldes“ umgesetzt; 2015 werden vertiefende Untersuchungen mit den Schwerpunkten „Erfassung von baumbewohnenden Fledermausarten“ oder dem Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zeitnah zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen realisiert.

 

Seit 2013 werden für mindestens die nächsten fünf Jahre im Rahmen eines Schutzgebiets-Monitorings alle kleineren Geschützten Landschaftsbestandteile (LBs)  untersucht: Die 91 über den Landschaftsplan 1994 ausgewiesenen meist kleinflächigen Schutzgebiete und 18 Brachflächen mit Pflege- u. Bewirtschaftungsfestsetzungen werden nach und nach eingehend untersucht, sodass zukünftig Aussagen über die Qualität der Gebiete, deren Artenbestand, drohende Gefährdungen und erforderliche Pflegemaßnahmen möglich sein werden. Anhand einer auf Basis der Erfassungen zu erstellenden Prioritätenliste werden seit Beginn des Schutzgebiets-Monitorings 2014 dringend erforderliche Schutzmaßnahmen bereits direkt umgesetzt.

 

Ein umfangreiches Arbeitsvolumen wird auch weiterhin den Winterquartieren der Fledermäuse gewidmet: Ein Teil der in Hagen zahlreichen unterirdischen Stollen und Bunker wird systematisch in die 2014 begonnene Datenbank aufgenommen, ihre Lage, Struktur und Größe erfasst, sowie die dort lebenden Tierarten bestimmt. Auch hierfür werden mehrere Jahre für die umfassenden Kartierungsarbeiten benötigt.

 

Wie in jedem Jahr werden eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt. Unter dem Dach der Biologischen Station Hagen können diese arbeitsintensiven Landschaftspflegearbeiten nur durch die vier dauerhaft eingerichteten Stellen des Bundesfreiwilligendienstes auch zukünftig sichergestellt werden.

 

Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen in einem neuen Aufgaben-bereich „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ umgesetzt werden, z.B. bei mehreren größeren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Frühlings-  und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen. Die neu eingerichteten Lehr- und Erlebnispfade am Koenigsee und der Nisthilfen-Lehrpfad am Standort der Biologischen Station am Haus Busch werden im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Hagener Naturschutzverbänden der Öffentlichkeit nähergebracht.

 

Traditionelle Inhalte wie:

  • die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, insbesondere des Großen Mausohrs, das seit einigen Jahren in Hagen dank der intensiven Arbeit der Einrichtung deutliche Bestandszunahmen verzeichnen kann,
  • der Schutz der Streuobstwiesen,
  • Maßnahmen zur Bestandssicherung der Amphibien- und Reptilienbestände oder
  • Pflege der heckengeprägten Kulturlandschaften für den Neuntöter vor allem im Hagener Süden

werden weiterhin tatkräftig umgesetzt.

 

2009 wurde seitens der Landesregierung den beiden Biologischen Stationen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben. So werden auch über die Stadtgrenzen von Hagen hinaus einzelne Veranstaltungen angeboten, z.B. gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu Gebäudebrütern, Fledermäusen und Obstwiesen oder auch stadtgebietsübergreifende Kartierungsarbeiten zu seltenen planungsrelevanten Arten wie Schwarzstorch und Steinkauz.

 

Am 20.10.2014 wurde der Entwurf des AMP mit der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Landschaftsbehörde und dem LANUV abgestimmt. Der AMP 2014 wurde am 30.09.2014 im Trägerverein der Biologischen Station Hagen und anschließend im gemeinsamen Dachverein der beiden Stationen am 02.12.2014 beschlossen. Der gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5540

Bezeichnung:

Natur und Landschaft

Produkt:

1.55.40.08

Bezeichnung:

Biologische Station

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531 800

20.152

20.152

20.152

20.152

Eigenanteil

 

20.152

20.152

20.152

20.152

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2015 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.02.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen