Mitteilung - 0169/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verwaltung liegt das Erweiterungsvorhaben der Hagener Suppenküche vor. Durch den gestiegenen Bedarf benötigt der CVJM, als Antragsteller, dringend mehr Fläche im Ausgabebereich der Suppenküche. Die geplante Erweiterung beinhaltet zusätzliche Flächen im Bereich der Zubereitung der Speisen, als auch eine Erweiterung des Herren-WCs.

 

Die Erweiterung umfasst insgesamt rund 11 m² und soll sich im hinteren Abschnitt des Gebäudes, direkt an die vorhandene Suppenküche und der bestehenden Gasstation anschließen. Die überbaute Fläche ist im Bebauungsplan Märkischer Ring Nr.: 01/91 (RV: 20.06.1992) als öffentliche Grünfläche / Spielplatz festgesetzt.

 

Der Erweiterungsbau tangiert nur den Randbereich der festgesetzten Grünfläche mit einer einfriedenden Heckenbepflanzung, die eigentliche Spielplatzfläche wird nicht beansprucht.

Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung des rechts-verbindlichen Bebauungsplanes nicht wesentlich berührt. Aus diesem Grund kann die Verwaltung einer Befreiung nach § 31 (2) zustimmen.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte