Vorschlag zur Tagesordnung - 0163/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag aller Fraktionen und Einzelmitglieder in der Bezirksvertretung Haspe hier: Bereitstellung eines geeigneten Kraftfahrzeuges im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Schülerfahrkostenverordnung für die verbliebenen Schulkinder der Grundschule Spielbrink nach Schließung des Schulgebäudes an der Büddingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Nicole Damaszek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.02.2015
|
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien den verbliebenen Schulkindern der Grundschule Spielbrink nach Schließung des Schulgebäudes an der Büddingstraße für den Transport zur Grundschule Friedrich-Harkort ein geeignetes Kraftfahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Schülerfahrkostenverordnung kostenlos bereitzustellen.
Sachverhalt
Begründung
Bei der Aufnahme der Kinder in die Grundschule Spielbrink wurde den Eltern von der Schulleitung zugesichert, dass die genannte Grundschule bis zum Übergang aller Kinder vom 4. Schuljahr in andere Schulformen weiter betrieben werde.
Die Zusage war für die Elternschaft das entscheidende Argument ihre Kinder an der Grundschule Spielbrink einschulen zu lassen.
Im Jahre 2013 hat der Rat beschlossen, die Grundschule Spielbrink zum 31. Juli 2015 zu schließen und die Grundschule Friedrich Harkort zur Nachfolgeschule für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler zu bestimmen.
Nach Auskunft der Verwaltung sollen die Schulkinder, deren Schulweg kürzer als 2 km ist, fußläufig die Grundschule Friedrich Harkort erreichen und die Schulkinder, deren Schulweg länger als 2 km ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur genannten Schule befördert werden.
Die beabsichtigte Schulschließung und die Zuweisung der Schulkinder zur Grundschule Friedrich Harkort wurde bis heute den Eltern weder vom Schulträger noch von der Schulleitung bekannt gegeben, so dass die besorgten Eltern mit Recht verärgert sind.
Aufgrund der den Eltern gegebenen Zusage, dass ihre Kinder bis zum Auslaufen des 4. Schuljahres im Schulgebäude an der Büddingstraße verbleiben können, halten wir es für geboten, dass die Stadt kostenfrei ein geeignetes Kfz im Sinne des § 12 Abs. 2, Nr.2 der Schülerfahrkostenverordnung für die Beförderung der Schulkinder vom Spielbrink zum Quambusch als Kompensation für die gebrochene Zusicherung einsetzt.
__________________ __________________ _________________
gez. Mervelskemper gez. Bremser gez. Gronwald
SPD-Fraktion CDU-Fraktion Hagen-Aktiv-Fraktion
__________________ __________________
gez. Goertz gez. Hentschel
Bündnis 90 / Die Grünen DIE LINKE.
