Beschlussvorlage - 0716/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen - GWH, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

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Sachverhalt

Die Vorlage dient der Änderung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen - GWH.


Wie bereits in der Vorlage Drucksachen-Nummer 0715/2005 dargelegt, bringt die Einbindung der G.I.V. mbH in Projekte der GWH Probleme mit sich, da die Personenidentität zwischen dem alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft und dem Betriebsleiter der GWH bei Vertragsabschlüssen zwingend zu einem Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens führt.

 

Als Lösung bietet sich – wie auch in der vorgenannten Vorlage 0715/2005 dargestellt – eine Befreiung von diesem Verbot an. Für die GWH bedingt dies eine Änderung der Betriebssatzung.

 

Es wird vorgeschlagen, § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung, der bislang lautet:

 

“Die Werkleitung kann sich im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages der Mitwirkung eines städtischen Unternehmens bedienen.”

 

zu erweitern um den Satz:

 

“Für hiermit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte wird sie vom Verbot des § 181 BGB befreit; § 3 Abs. 3 bleibt unberührt.”

 

Die Satzungsänderung ist der Bezirksregierung anzuzeigen.

 

Der Rat wird um Zustimmung gebeten.

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Auswirkungen

 

FINANZIELLE

 

Drucksachennummer:

AUSWIRKUNGEN

 

 

Teil 4  Seite 1

 

Datum:

 

 

 

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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13.10.2005 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft

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20.10.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen