Beschlussvorlage - 0631/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Haspe, Tücking, Wehringhausen wird zugestimmt.

 

Die Fertigstellung ist für Februar 2008 geplant.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen wurde vom Rat am 25.04.2002 beschlossen (100027/02). Das Raumprogramm wurde durch das Hochbauamt in den vorliegenden Entwurf umgesetzt.

 

Das Gebäude umfaßt neben den drei Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr auch eine Rettungswache und einen Bereich für die Jugendfeuerwehr.

 

Der Bauantrag wird im November 2005 eingereicht. Der Baubeginn ist für Anfang April 2006 vorgesehen. Im Februar 2008 soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.

 

Das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen ist das erste von mehreren Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, welche in den kommenden Jahren  realisiert werden. Die Konzeption ist modular, so dass die kommenden Feuerwehrgerätehäuser auf dieser Grundlage entwickelt werden können.

 

Gemäß Kostenschätzung vom 8.9.2005 belaufen sich die Gesamtkosten auf einen Betrag von rd. 6,4 Mio. €. Darin sind sämtliche Nebenkosten enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


(1)  

 
 Beschlußlage

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 1988 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mittelfristig durchzuführen und die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten.

 

Die bezeichnete Neukonzeption sieht für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr folgende wesentlichen strukturellen Maßnahmen vor:

 

Ø                 einsatztaktische Zusammenlegung von Löschgruppen und dadurch Reduzierung der vorgehaltenen Standorte für Feuerwehrgerätehäuser von 22 auf 11

 

Ø                 Neugliederung der Löschbezirke (Ausrückebereiche), um angemessene Hilfsfristen sicherstellen zu können.

 

Des weiteren wurde eine Prioritätenliste aufgestellt, nach der unter einsatztaktischen Gesichtspunkten das Feuerwehrgerätehaus Haspe, Tücking und Wehringhausen als erstes Bauwerk vollendet werden soll.

 

In seiner Sitzung am 30. Januar 1997 beschloss der Rat der Stadt Hagen den Investitionsrahmen zur Umsetzung der Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Verwaltungsvorlage 200105/96).

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms die entsprechenden Mittel einzuplanen.

 

Das Raumprogramm für die Planung des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking und Wehringhausen wurde in der nachstehenden Beratungsfolge einstimmig beschlossen (Verwaltungsvorlage 100027/02):

 

Bezirksvertretung Mitte                           09.04.2002

Bezirksvertretung Haspe                        16.04.2002

Rat der Stadt                                           25.04.2002.

 

Am 16. Dezember 2004 beschloss der Rat der Stadt, eine ca. 3.700 qm große Teilfläche an der Tückingstraße - Gemarkung Haspe, Flur 9, Flurstücke 215, 213, 65, 64 und 63, für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking und Wehringhausen zu erwerben (Verwaltungsvorlage 0622/2004).

 

Die Bezirksvertretung Haspe hat dem Grundstückskauf am 01. Dezember 2004 zugestimmt.



 

 



(2)   Baubeschreibung       

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Haspe-Tücking-Wehringhausen wird an der unteren Tückingstraße errichtet. Das längliche Grundstück mit einer Grundstückstiefe von rd. 36,0m wird im Süden durch die Bahnstrecke und im Norden durch die Ennepe begrenzt.

Das Gebäude wird im südlichen Grundstücksbereich platziert. Der tieferliegende nördliche Grundstücksbereich ist der Ennepe zugewandt. Er wird über eine Rampe erschlossen und als Parkplatz bzw. Übungsfläche für die Löschgruppen genutzt.

Das Gebäude umfaßt neben den drei Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr auch eine Rettungswache und einen Bereich für die Jugendfeuerwehr.

Die Gebäudeform ergibt sich aus der Zuordnung der Funktionen. Herzstück des Feuerwehrgerätehauses ist die Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen. Im funktionalen Zusammenhang mit der Fahrzeughalle befinden sich im Erdgeschoss noch die Lagerräume der einzelnen Löschgruppen sowie der gemeinsame Spindraum für die persönliche Schutzkleidung (Schwarzseite).

Der rechte Treppenraum  A erschließt die weiteren Funktionsbereiche der Freiwilligen Feuerwehr. Im Obergeschoss befinden sich rechts die Spindräume für die Privat- bzw. Dienstbekleidung mit den zugehörigen Sanitärräumen. Hier sind auch getrennte Anlagen für Damen vorgesehen, die zukünftig vermehrt in den Löschgruppen vertreten sein sollen. Der linke Bereich beinhaltet die Verwaltungsräume der einzelnen Löschgruppen samt Teeküche und Aufenthaltsräumen. Am Flurende befindet sich der  große Unterrichtsraum incl. eines Nebenraumes für Materialien, Bestuhlung etc..

Durch den linken Treppenraum  B werden die Rettungswache und die Jugendfeuerwehr erschlossen. Im Erdgeschoss links befindet sich die Fahrzeughalle für den Rettungswagen samt der zugehörigen Nebenräume. Im Obergeschoss darüber sind die Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärräume der Rettungswache untergebracht. Rechts im Obergeschoss befindet sich der Bereich der Jugendfeuerwehr mit Verwaltungs-, Sanitär- Aufenthalts und Unterrichtsräumen. Auch hier gibt es einen eigenen Sanitärbereich für Mädchen.

Die Fassade lebt von dem Wechselspiel massiver und leichter Konstruktionen. Die Vormauerschale wird in einem grauen Betonstein ausgeführt. Die Tore und die restlichen Fassaden bilden gestalterisch eine Einheit. Die Fassaden des Obergeschosses und der Treppenräume verschmelzen miteinander und bilden einen Rahmen für die massiven Bauteile. Sie sind gegenüber der massiven Fassade zurückgesetzt. Das Gebäude erhält ein leichtes Bogendach.

Das Feuerwehrgerätehaus Haspe-Tücking-Wehringhausen ist das erste von mehreren Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr, welche in den kommenden Jahren realisiert werden. Die neuen Feuerwehrgerätehäuser sollen auf einem einheitlichen gestalterischen und konstruktiven Konzept basieren. Die Konzeption ist modular, so dass die kommenden Feuerwehrgerätehäuser auf dieser Grundlage entwickelt werden können. Die Hallensegmente und die Treppenräume werden in der erforderlichen Anzahl addiert, wobei die Konstruktion und die Detailausbildung gewahrt bleiben. Der Gebäudequerschnitt wird bei allen Feuerwehrgerätehäusern gleich aussehen. Die Rettungswache wird – wo erforderlich – als komplettes identisches Bauteil an einen Treppenraum angefügt. Erfahrungen aus dem Bau des Feuerwehrgerätehauses Haspe-Tücking-Wehringhausen können zur Optimierung der kommenden Projekte genutzt werden.


(3)   Gebäudetechnik

Wasser und Abwasser

Die hauswasserseitige Erschließung des Feuerwehrgerätehauses erfolgt aus der westlich gelegenen Tückingstrasse. In einem Technikraum auf der Südseite des Gebäudes im Erdgeschoss ist die Hauswasserstation angeordnet.

Die Hydrantenleitungen werden über einen Rohrtrenner hygienisch von den Wasserleitungen entkoppelt. Die Verteilung an die im Außenbereich und in der Fahrzeughalle angeordneten Hydranten erfolgt über ein erdverlegtes Kunststoffrohr.

Alle drei Bereiche des Gebäudes (Freiwillige Feuerwehr, Jugend, Rettungswache) sind mit Wasch- und Duschgelegenheiten sowie WC-Bereichen und Teeküchen ausgestattet. Die Kalt- und Warmwasserverteilung des Gebäudes einschließlich Zirkulation erfolgt unterhalb der Decke Erdgeschoss.

Die Schmutzwasserableitung im Gebäude erfolgt über eine unterhalb der Bodenplatte angeordnete Sammelgrundleitung, die auf der Südwestseite den Gebäudebereich verlässt und sich an die vorhandene Grundleitung in der Tückingstrasse, angeordnet parallel zur Kaltwasserzuleitung, anschließt. Alle im Gebäude befindlichen Autowaschplätze und alle Schmutzwasserablaufstellen im Bereich der Fahrzeughalle Westseite werden über einen im Außenbereich angeordneten Koaleszenzabscheider ebenfalls an diese Schmutzwassergrundleitung angeschlossen.

Alle Entwässerungsrinnen und Abläufe auf dem Vorhof und Parkplätzen auf der Westseite werden über einen im Außenbereich angeordneten Koaleszenzabscheider an eine Regenwassergrundleitung angeschlossen.  Das so gesammelte und gereinigte Regenwasser wird dann über eine Sammelgrundleitung in die an der nördlichen Grundstücksgrenze gelegene Ennepe eingeleitet.


Druckluft

Die Druckluftversorgung erfolgt über einen Kompressor, der in einem separaten Technikraum aufgestellt ist.





Elektro

Die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz der mark-E. Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0100 und VDE 0185. Die elektrische Verbrauchsmessung erfolgt für die Rettungswache getrennt vom übrigen Gebäudeteil. Das Gebäude erhält eine Netzersatzanlage, die den Betrieb auch unabhängig vom öffentlichen Versorgungsnetz fast vollständig ermöglicht.

Zur Sicherung des Gebäudes wird eine einfache Einbruchmeldeanlage installiert. Die Montage der Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage erfolgt wie im Brandschutzkonzept gefordert. Der Zugang zum Gebäude wird durch eine Zutrittskontrolle ermöglicht und durch Netzwerkkameras (im Außengelände) überwacht.

Die Installation der notwendigen elektrotechnischen Anlagen, des EDV- und Telefonnetzes sowie die Montage des Alarmlichtes in allen Bereichen sind ebenfalls berücksichtigt. Der Schwerpunkt der fernmeldetechnischen Anlagen wird durch die Telefonanlage, den Richtfunk und das OTN (Offenes Transport Netzwerk) umgesetzt.

Die in dem Bauvorhaben verwendeten technischen Anlagen sind auf die in der neuen Feuer- und Rettungswache Ost bereits vorhandene Technik abgestimmt.


Heizung

Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Gasbrennwertkessel. Energieträger ist Erdgas.

Die Heizungsanlage wird als vollautomatische , geschlossene Pumpenwarmwasserheizung erstellt und ist als Zweirohr-System auszuführen. Als Heizflächen werden Stahlplattenheizkörper mit allseits glatter Oberfläche verwendet. Die Beheizung der Hallen erfolgt mittels Deckenlufterhitzern, die in das Heizungssystem integriert werden.

Die Meß-Steuer- und Regelanlage ist in DDC- Technik zu erstellen und soll auf die bestehend Gebäudeleittechnik der GWH aufgeschaltet werden.


Lüftung

Die raumlufttechnischen Anlagen sind als reine Außenluft/Fortluftanlagen mit einer Wärmerückgewinnung mittels Kreuzstromwärmetauscher ausgelegt. Der Wärmerückgewinnungsgrad liegt zwischen 60 % und 75 %. Für den Garagenbereich wird unter Beachtung der TRGS 554 für Dieselmotoremissionen  eine Abgasabsaugung  für die dauerhafte gesicherte Unterschreitung  der Grenzwertemissionen eingebaut.




(4)   Außenanlagen

Das Herzstück des Feuerwehrgerätehauses sind die Fahrzeughallen mit den dazugehörigen Aufstellflächen, die eine Mindesttiefe von 15 m aufweisen. Begrenzt  wird die gepflasterte Aufstellfläche beidseitig von Grünflächen.

Vor dem Treppenraum A (Freiwillige Feuerwehr) sind ein Besucherparkplatz mit 4 Stellplätzen - davon 1 behindertengerecht - mit einer gemeinsamen Zuwegung zum Eingang integriert. Von dieser Zuwegung führt ein fußläufiger befestigter Weg zu den Technikräumen im südlichen Bereich und zur Richtfunkanlage. In der Nähe des Einganges ist ein kleiner Aufenthaltsbereich mit 2 Bänken und 1 kombinierter Abfall-Ascherbehälter vorgesehen.

Links neben dem Treppenraum B (Jugendfeuerwehr, Rettungswache) befindet sich die Zufahrt für den Rettungswagen. Vor dem Treppenraum B sind eine Bank und ein Abfall/Ascherbehälter in die Grünfläche integriert.

Das Grundstück ist südlich und z.T. im östlichen Bereich mit einem 2 m hohen Zaun zum Nachbargrundstück hin eingefriedet. Die Zufahrt zur nördlichen Übungsfläche ist mit einer Schrankenanlage gegen unbefugte Zufahrt gesichert. Die Eingänge, die Zufahrten und die Übungsfläche werden zusätzlich über Bewegungsmelder und per Videoüberwachung kontrolliert.
Die 3 Müllcontainer sind in der rechtsseitigen Grünfläche so integriert, das unabhängig vom Betrieb die Entsorgung jederzeit über den Stauraum möglich ist.

Der größte Teil des 1.65 m breiten Traufbereiches des Gebäudes ist gepflastert. Nur für die Rückseite des Gebäudes ist Ruhrsandsteinbruch vorgesehen. Die Notausgänge an dieser Seite sind auf diesem Belag begehbar.

Der um ca. 1,50 m tieferliegende nördliche Geländeteil dient als Übungsfläche für die Freiwillige Feuerwehr sowie als PKW-Stellfläche. Die Zugänge sind über eine 4 m breite Rampe für die Fahrzeuge und eine Treppenanlage geplant. Die Befestigung der Flächen erfolgt gleichfalls mit einer Pflasterung und entsprechendem Unterbau für Schwerlastverkehr. Die Oberflächenentwässerung der Übungsfläche wird über einen Ölabscheider direkt in die Ennepe geleitet. Für die Übungsabläufe werden des weiteren ein 3 m breiter Zugang zur Ennepe mit Seilhaltepunkt, ein Stromanschluss, Beleuchtung in ausreichendem Maße und Abfallbehälter benötigt.

Das Bepflanzungskonzept beinhaltet die Pflanzung von mind. 25 Bäumen, die im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Hagen festgelegt wurden. Davon werden etwa 9 Großbäume das Grundstück entlang der Tückingstrasse rahmen. Die anderen Bäume bestehen aus einer  kleinwüchsigen Art innerhalb des Grundstückes. Eine vorhandene Weidengruppe direkt an der Ennepe wurde in das Bepflanzungskonzept integriert. Alle Grünflächen, die sich in den Ein- und Ausfahrtsbereichen befinden oder auch sonst eine Sichtbehinderung darstellen, werden bis zu einer Gesamthöhe von 30 cm bodendeckend bepflanzt. Alle anderen Vegetationsflächen werden mit einer höhenmäßig abgestuften Gehölzpflanzung pflegeleicht bis zu einer Höhe von 2,0 m bepflanzt. Für die Randbereiche der nördlichen Übungsfläche ist Rasen vorgesehen.




Sanierungsplan


Der Sanierungsplan beinhaltet die Abdichtung des südlichen, zugekauften Grundstückteiles mit einer Dichtungsschicht gegen Sickerwasser. Ziel ist es die hier vorhandene Schadstoffkonzentrationen unterhalb des Auskofferungsniveaus nicht über das Sickerwasser in das Grundwasser gelangen zu lassen. Dafür werden sogenannte Bentonit-Matten verwendet. Für den nördlichen Teil sind nur unerhebliche Schwermetallrückstände nachgewiesen worden.


(5)   Termine

Der Bauantrag wird im November 2005 eingereicht. Die Baugenehmigung wird Anfang 2006 erwartet. Die Ausschreibung des Rohbaus soll über den Jahreswechsel erfolgen. Der Baubeginn ist für Anfang April 2006 vorgesehen. Im Februar 2008 soll das Feuerwehrgerätehaus übergeben werden.

 

 

(6)   Kosten   

Gemäß Kostenschätzung vom 8.9.2005 belaufen sich die Gesamtkosten auf einen Betrag von rd. 6,4 Mio. €. Darin enthalten sind neben den Bauwerkskosten  (Baukonstruktion und technische Anlagen) auch alle Herrichtungs- und Erschließungskosten des Grundstücks sowie die Außenanlagen und sämtliche Baunebenkosten.


(7)   Finanzierung

Im vom Rat der Stadt am 30.06. / 15.09.2005 beschlossenen Investitionsprogramm sind zur Zeit Gesamtkosten von 5,3 Mio. € finanziert (2005 – 2008). Diese Summe basiert auf einer groben Kostenschätzung aus dem Jahre 2002 auf Grundlage eines Vorentwurfs über den umbauten Raum. Die Eigenleistungen (Planung + Bauleitung) durch GWH / 65 in Höhe von 573.000 € waren darin nicht enthalten.

Inzwischen wurde die Planung abgeschlossen und die Gesamtkosten einschließlich aller Nebenkosten mit rd. 6,4 Mio. € gewerkeweise ermittelt.

Bei der demnächst anstehenden Fortschreibung des Investitionsprogramms werden die aktuellen Gesamtkosten berücksichtigt. Die Maßnahme wird im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2006 der Gebäudewirtschaft dargestellt.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

x

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben in 2005, 2006, 2007 und 2008

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

6.4 Mio.

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

1.100.000

2.000.000

2.000.000

1.300.000

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

1.100.000

2.000.000

2.000.000

1.300.000

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

13.10.2005 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft

Erweitern

02.11.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

08.11.2005 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Haspe, Tücking, Wehringhausen wird zugestimmt.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die GWH, den bisher vorgesehenen Kostenrahmen möglichst erheblich zu senken und die Auswirkungen der Bezirksvertretung Haspe zu berichten.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt den Einbau einer innovativen Heizanlage (Holzschnitzel) zu prüfen und zu planen.

 

 

Die Fertigstellung ist für Februar 2008 geplant.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0