Mitteilung - 0134/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung: Sprachstandsfestellungsverfahren Delfin 4 Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung
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24.02.2015
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Sachverhalt
Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.
Im Jahr 2014 wurde das Sprachstandsfeststellungsverfahren im Zeitraum 31.03. 2014 bis 09.05.2014 (Erste Stufe) und im Zeitraum 02.06.2014 bis 27.06.2014 (Zweite Stufe) durchgeführt. Es wurden die Kinder getestet, die im Zeitraum vom 01.10.2009 bis einschließlich 30.09.2010 geboren wurden.
Nachfolgend wird das Ergebnis des Jahres 2014 mit den Vergleichszahlen des Jahres 2013 dargestellt.
| 2014 | 2013 |
Erfasste Kinder | 1.493 | 1.548 |
Offene Fälle | 13 | 0 |
Befreiung wegen Behinderung/Förderung | 16 | 10 |
Befreiung aus anderen Gründen | 20 | 63 |
Teilnehmerinnen/Teilnehmer | 1.444 | 1.475 |
Kein Sprachförderbedarf | 904 (62,60 %) | 896 (60,75 %) |
Sprachförderbedarf | 540 (37,40 %) | 579 (39,25 %) |
von Sprachförderbedarf: |
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Familiensprache Deutsch | 141 (26,11 %) | 206 (35,58 %) |
zweisprachig mit Deutsch | 201 (37,22 %) | 208 (35,92 %) |
nicht Deutsch | 198 (36,67 %) | 165 (28,50 %) |
besucht Kindertageseinrichtung | 513 (95,00 %) | 553 (95,51 %) |
besucht keine Kindertageseinrichtung | 27 (5,00 %) | 26 (4,49 %) |
Ab dem Kalenderjahr 2015 sieht das geänderte Kinderbildungsgesetz vor, die Sprachstands-feststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen. Die Durchführung von Delfin 4 (Stufe 1) in den Tageseinrichtungen für Kinder entfällt somit.
Bei Kindern,
die eine Tageseinrichtung besuchen und deren Sorgeberechtigten der Bildungsdokumentation nicht zustimmen,
oder,
die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen,
erfolgt weiterhin die Durchführung von Delfin 4 (Stufe 2) durch das Schulamt.
