Beschlussvorlage - 1022/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/14 (661) Sondergebiet im Bereich Elseyer Straße / Gotenweghier: Erweiterung des Plangebietes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.01.2015
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.02.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.02.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des geplanten Geltungsbereiches des am 15.05.2014 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/14 (661) – Sondergebiet im Bereich Elseyer Straße / Gotenweg – nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 Abs. 3 BauGB.
Geltungsbereich
Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Bereich der Elseyer Straße sowie den Straßen Frankenweg, Gotenweg und Am Somborn und wird bis zum Alemannenweg erweitert. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 10 und beinhaltet nun zusätzlich die Flurstücke 212 und 213 am Alemannenweg zwischen Frankenweg und Gotenweg zu den bisherigen Flurstücken 99, 100, 101, 102, 112, 387 (tlw.), 420, 857 (tlw.) und 886.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 2. Quartal 2015 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Geltungsbereich des am 15.05.2014 eingeleiteten Bebauungsplanes Nr. 7/14 (661) Sondergebiet im Bereich Elseyer Straße / Gotenweg soll um das Grundstück der ehemaligen Federnfabrik am Alemannenweg erweitert werden.
Begründung
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des Einzelhandels in Hohenlimburg geschaffen werden.
Dazu wurden im Mai 2014 gleichzeitig das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/14 zur Festsetzung eines Sondergebietes und das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Somborn“ eingeleitet. Während im Sondergebiet der Bestand von großflächigen Einzelhandelsbetrieben gesichert werden soll, soll in den benachbarten Bereichen im Bebauungsplan Nr. 1 „ Auf dem Somborn“ der großflächige Einzelhandel durch Umstellung auf die zurzeit gültigen Baunutzungsverordnung (BauNVO 1990) ausgeschlossen werden. Die dadurch bewirkte Konzentration des Einzelhandels auf das Sondergebiet entspricht den Empfehlungen des Einzelhandels – und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen aus dem Jahr 2009.
Nun sollen weitere Verkaufsflächen von einem Gewerbegebiet am Alemannenweg (Bebauungsplan Nr. 8) in das Sondergebiet verlagert werden. Für die dazu notwendige Erweiterung des Sondergebietes wird das Grundstück der ehemaligen Federnfabrik einbezogen.
Da die alten Einzelhandelsstandorte aufgegeben und einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, bleibt die Summe der bestehenden Verkaufsflächen des Einzelhandels gleich.
Mit Beseitigung der alten Federnfabrik wird außerdem ein städtebaulicher Missstand am Alemannenweg behoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,2 kB
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