Mitteilung - 0011/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

gez. Thomas Grothe

Beigeordneter VB 5

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Gemäß Verfügung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  vom 24.11.2014 wurde die B 7 mit Wirkung zum 01.01.2015 vom Knotenpunkt BAB-Anschlussstelle Wuppertal-Langerfeld bis einschließlich Hagener Innenstadtring zur Landesstraße abgestuft. Auf  Hagener Stadtgebiet wurde die B 7 von der Stadtgrenze Gevelsberg bis zum Graf-von-Galen-Ring zur L 700 abgestuft, ebenso wie der Graf-von-Galen-Ring und der Bergische Ring. Auf dem Märkischen Ring verliefen die B 7 und die B 54  parallel; hier verbleibt es  noch bei der B 54 (siehe Anlagen).

 

Die Änderungen umfassen jeweils auch die „Äste“, d. h. die Anschlüsse an die abzweigenden bzw. kreuzenden Straßen.

 

Daher erfolgt im Bereich des Anschlusses der Buscheystraße an den Bergischen Ring die Abstufung der „Äste“ zur Gemeindestraße, da bereits mit Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.05.2014 mit Wirkung zum 01.01.2015 die L 702 von der Voerder Straße bis zum Bergischen Ring zur Gemeindestraße abgestuft wurde.

Hierzu erfolgte mit Mitteilung vom 20.08.2014 (Drucksachen-Nr. 0754/2014) eine Information der Bezirksvertretung Mitte, der Bezirksvertretung Haspe sowie des Stadtentwicklungsausschusses.

 

Da sich die genannten Abstufungen der B 7 und der L 702 innerhalb der Ortsdurchfahrten befinden, verbleibt die  Unterhaltungslast bei der Stadt Hagen.

Auch die politischen Zuständigkeiten bezüglich Ausbauplanung und Unterhaltung werden hierdurch nicht tangiert.

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.01.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

Erweitern

19.02.2015 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2015 - Stadtentwicklungsausschuss