Beschlussvorlage - 0079/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH nachstehende Willensbekundungen in Bezug auf die GIS mbH, deren Alleingesellschafterin die G.I.V. mbH ist, abzugeben:

  1. Die G.I.V. mbH ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, im Wege eines schriftlichen, notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der GIS mbH zu beschließen, dass in § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Satzteil „, zu Geschäftsführern zu berufen sind die Geschäftsführer der G.I.V. Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH“ gestrichen wird.
  2. Die G.I.V. mbH ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der GIS mbH Herrn Karl-Hermann Kliewe als Geschäftsführer der GIS mbH mit Wirkung zum Ablauf des 28.02.2015 abzuberufen.
  3. Die G.I.V. mbH ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, im Wege eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der GIS mbH Herrn Volker Bald mit Wirkung zum 01.03.2015 zum Geschäftsführer der GIS mbH zu bestellen.
  4. Die G.I.V. mbH ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, sämtliche zur Umsetzung vorstehender Beschlüsse rechtlich notwendigen oder hilfreichen Erklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte zu tätigen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 (Vorlagen Nr. 1038/2014) der Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V. mbH) und Herrn Kliewe vom gleichen Tage zugestimmt, wonach Herr Kliewe auf seinen Wunsch mit Wirkung vom 28.02.2015 die Geschäftsführung der Gesellschaft für Immobilienservice mbH (GIS mbH) aufgibt. Zum neuen Geschäftsführer der GIS mbH wird ab 01.03.2015 Herr Bald bestellt. Mit dem Beschluss wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die notwendigen Entscheidungen in den Gremien herbei zu führen.

 

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GIS mbH ist der Geschäftsführer der G.I.V. mbH zum Geschäftsführer der GIS mbH zu berufen; das heißt, § 8 schreibt eine Personenidentität bei den Geschäftsführungen vor.

 

§ 8 Absatz 1 lautet (aktuell): „Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten, zu Geschäftsführern zu bestellen sind die Geschäftsführer der G.I.V. Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt  Hagen mbH.“

 

Die Umsetzung dieser Beschlüsse führt dazu, dass keine Personenidentität mehr besteht zwischen den Geschäftsführern der G.I.V. mbH und der GIS mbH, weil Herr Kliewe nach der mit ihm geschlossenen Vereinbarung noch bis zum 31.12.2015 Geschäftsführer der G.I.V. mbH ist. Es wird daher vorgeschlagen, den entsprechenden Passus im 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos zu streichen.

 

§ 8 Absatz 1 (neue Fassung): „Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.“

 

Wenn in der Zukunft eine Personenidentität bei den Geschäftsführungen wieder gewünscht ist, dann ist diese problemlos herbei zu führen, da die GIS mbH eine 100 prozentige Tochter der G.I.VB. mbH ist.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

 

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.02.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen