Beschlussvorlage - 0046/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der HFA beschließt die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum 01.05.2015 bis 30.04.2016, mit dem Ziel des Abschlusses eines Ratenleistungsvertrages über die Lieferung von Kraftstoffen und Heizöl für die Stadtverwaltung Hagen, die GWH - Immobilienbetrieb der Stadt Hagen, WBH und den HEB.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nicht erforderlich.

 

 

Begründung

Die bestehenden Ratenleistungsverträge mit den Firmen Wirtz Brennstoffe Handels- und Transportgesellschaft mbH (Lieferung von Diesel- und Superkraftstoff) und P. & H. Pflipsen GmbH & Co. KG (Lieferung von Heizöl) enden am 30.04.2015.

 

An den Feuer- und Rettungswachen Mitte und Ost werden Tankanlagen mit Super- und Dieselkraftstofftanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 35.000 und 45.000 Litern vorgehalten. An diesen Tankanlagen werden sowohl die Einsatzfahrzeuge des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (37) als auch die Dienstfahrzeuge der übrigen städtischen Bereiche betankt. Darüber hinaus werden kleinere Dieseltanks, mit jeweiligen Fassungsvermögen von ca. 700 Liter, auf den von der WBH betriebenen Friedhöfen sowie auf dem Betriebsgelände Feithstr. 132 vorgehalten. An diesen Standorten werden Maschinen und Geräte, wie Friedhofsbagger und Kleintransporter, betankt. Hierfür wird ein voraussichtlicher Jahresbedarf von ca. 19.500 Litern angenommen.

 

Der voraussichtliche gesamtstädtische Bedarf an Super-Kraftstoff beträgt ca. 55.000 Liter, der Bedarf für Diesel-Kraftstoff beträgt ca. 210.000 Liter. Die von den Dienststellen gemeldeten Bedarfe orientieren sich an den letztjährigen Bestellmengen.

 

Über den Kraftstoffbedarf hinaus benötigt die GWH - Immobilienbetrieb der Stadt Hagen  zur Bewirtschaftung einzelner Immobilien, wie Grundschulen, Sporthallen, Kindergärten und Feuerwehrgerätehäuser, Heizöl mit einem Gesamtjahresvolumen von ca. 258.000 Liter. Die Bedarfsmenge des WBH für das Betriebsgelände Feithstr. 132 beträgt beim Heizöl 5.000 Liter.

 

Darüber hinaus und im Zuge der Bedarfsbündelung beteiligt sich der HEB am wirtschaftlichen Einkauf und dem Vergabeverfahren der Stadtverwaltung. Der HEB betreibt eigene Tankanlagen. Die Bedarfsmengen für Diesel und Heizöl betragen ca. 500.000 Liter Diesel und ca. 250.000 Liter Heizöl.

 

 

 

Zusammengefasst sollen insgesamt folgende Mengen Kraftstoff und Heizöl ausgeschrieben werden:

 

Super-Kraftstoff – ca.   55.000 Liter

Diesel-Kraftstoff – ca. 729.500 Liter

Heizöl – ca. 513.000 Liter

 

 

 

 

Für die Preisfindung, Vergleichbarkeit und Angebotserstellung dienen ein Grundpreis (ohne MwSt.) und der jeweilige Preisaufschlag (ohne MwSt.) des Bieters. Der Grundpreis wird anhand einer vorgegebenen Referenzwoche (Wochendurchschnittspreis) ermittelt, welcher von zwei unabhängigen Infodiensten des Energiebereichs (OMR und Future-Services) zur Verfügung gestellt wird. Dieser gilt für alle Bieter gleichermaßen.

Der Preisaufschlag (sämtliche Nebenkosten, wie Transportkosten, Be- und Entladekosten, etc.) gilt als Zuschlags- und Wertungskriterium und besitzt für ein Jahr Gültigkeit.

Abhängig von den Abnahmemengen variiert der Preisaufschlag. Zusammenfassend gilt, je größer die Abnahmemengen pro Lieferung sind, desto niedriger ist der Preisaufschlag. Die Abnahmemengen finden ihre jeweiligen Grenzen im Fassungsvermögen der Tankanlagen.

 

Orientiert an den Bestellmengen des letzten Jahres sowie den angestrebten Einsparmengen der städtischen Bereiche, entstehen voraussichtlich folgende Kosten (inkl. der gesetzlichen MwSt.):

 

Städtische Bereiche:

- Diesel und Superkraftstoff: ca. 313.000,00 EUR

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1290

Bezeichnung:

KfZ-Werkstatt

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

8011

Bezeichnung:

Kraftstofflager 37

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

525151

208.666,68

104.333,32

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

 

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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05.02.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen