Anfrage - 0037/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von HAGEN AKTIVHier: Parkraum Preinstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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21.01.2015
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Sachverhalt
Anfrage:
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Wann ist mit der Erstellung des Konzeptes, insbesondere eines Konzeptes unter Berücksichtigung der Hohenlimburger Verhältnisse, zu rechnen?
2. Ist bis zur Erstellung des gesamtstädtischen Konzeptes zur Parkraumbewirtschaftung in der Preinstraße die vorläufige/isolierte Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone möglich? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wäre grundsätzlich die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone, das Vorliegen eines entsprechenden politischen Beschlusses vorausgesetzt, unter den Bedingungen der momentan noch nicht aufgehobenen Haushaltssperre möglich?
4. Wie schnell kann eine solche Zone eingerichtet werden?
Die Verwaltung wird um eine ausführliche Stellungnahme/ Auskunft gebeten, welche auch mündlich in der Sitzung erfolgen kann.
Begründung
Die Parksituation in der Preinstraße ist ein Dauerthema für Anlieger und Gewerbetreibende der Hohenlimburger Innenstadt. Auf eine Anfrage von CDU und HA in der Sitzung der BV Hohenlimburg vom 22.10.2014 zur Kontrolldichte (Vermeidung des Missbrauchs der Parkscheibenregelung) hatte die Verwaltung schriftlich geantwortet, dass die Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolge, eine feste Taktung gebe es nicht.
Diese Form der Überwachung führt nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Die Zahl der dauerparkenden Fahrzeuge übersteigt weiterhin die Zahl der verfügbaren Parkplätze, es besteht weiterhin eine Überschussnachfrage, nach wie vor müssen Autofahrer „kreisen“, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.
Damit der ordnungswidrige Flächenverbrauch („Falschparker“) gesenkt werden kann, Anwohnern und Gewerbetreibenden ausreichender Parkraum zur Verfügung steht und nicht zuletzt auch Einnahmen generiert werden können, müssen daher weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die Einordnung der Stellplatzkapazitäten im Straßenraum ist zudem ein wichtiger Baustein integrierter Verkehrskonzepte, um die Erreichbarkeit der hochzentralen Geschäftsbereiche mit allen Verkehrsmitteln, also auch mit PKWs, zu gewährleisten. Eine ausreichend hohe Fußgängerfrequenz ist letztlich die zentrale Voraussetzung, um dem Handel genügend Kundenpotential zu bieten.
Es könnte z. B. so verfahren werden, dass während der Hauptbenutzungszeit, etwa während der Ladenöffnungszeiten, oder auch nur am Vormittag, eine Parkgebühr erhoben wird. Möglicherweise könnten auch Anwohnerparkplätze eingerichtet werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 11.06.2008 war seinerzeit die unverzügliche Einführung von Parkautomaten in Hohenlimburg abgelehnt worden. Es sollte von der Verwaltung (Ratsbeschluss vom 13.11.2008, Vorlage 0740/2008) zunächst ein gesamtstädtisches Parkraumbewirtschaftungskonzept unter Einschluss der Stadtteilzentren vorgelegt werden, das die Politik dann insbesondere bezüglich seiner Regelungen und Auswirkungen mit den Hohenlimburger Anliegern und dem Einzelhandel abstimmen wollte. Weiter verfolgt worden ist dies seitens der Verwaltung jedoch offensichtlich nicht.
Anlagen
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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