Beschlussvorlage - 1253/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt den XII. Nachtrag der Entwässerungsgebührensatzung, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist, des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Nummer 1 entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschafts-betriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung der Stadt Hagen. Die Entscheidungen des Verwaltungsrates unterliegen auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung für das Kommunalunternehmen oder bei Angelegen-heiten, die über den gewöhnlichen Betrieb Kommunalunternehmens hinausgehen, den Weisungen des Rates der Stadt Hagen (§11 Abs. 1 Nummer 1 der Satzung des WBH).

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzungen am 19.11.2014 die Entwässerungsge-bührensatzung (Anlage 1) beraten und beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen