Beschlussvorlage - 1274/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Planungen der GWH werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Allein seit dem 01.05.2014 ist die Zahl der in Hagen lebenden Asylbewerber von 368 Personen auf 471 Personen zum Stand 06.11.2014 gestiegen. Bis zum Jahresende werden weitere 70 Personen erwartet, so dass zum 31.12.2014 mit einer Personenzahl von rund 540 Personen zu rechnen ist. Der Zustrom der Asylbewerber ist nach jetzigem Kenntnisstand auch mittelfristig nicht rückläufig, die Verweildauer steigt an.

Die der Stadtverwaltung Hagen derzeit zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber sind ausgeschöpft.

Die Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum erweist sich aktuell als problematisch. Es gibt auf der Angebotsseite nur ein gedämpftes Interesse an einer Zurverfügungstellung von Wohnraum an Asylbewerber.

Um eine Unterbringung der weiterhin eintreffenden Asylbewerber sicherstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, weiteren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Nach den bisherigen Prüfungen des Fachbereiches 55 ergibt sich auch die jetzt leerstehende, ehemalige Grundschule Kückelhausen als eine Möglichkeit zur Unterbringung Asylsuchender.

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 11.11.2014 entschieden, die GWH mit der Umsetzung der Baumaßnahme „Umbau der ehemaligen GS Kückelhausen zu einem Flüchtlingswohnheim“ zu beauftragen.

Nach eigenen Schätzungen und im Kostenvergleich zu ähnlichen Maßnahmen anderer Kommunen aus NRW wird die GWH zur Umsetzung dieser Bauaufgabe ca. 360.000 Euro benötigen.

In der Grundschule werden bis zu 70 Personen im Hauptgebäude und weitere 10 Personen in der Hausmeisterwohnung untergebracht.

Die Hausmeisterwohnung konnte bereits im November 2014 ertüchtigt werden, so dass schon eine Belegung stattfinden konnte.

Aufgrund der Dringlichkeit wurde auf eine öffentlich Ausschreibung verzichtet.

Die Ertüchtigung des Hauptgebäudes wird voraussichtlich im März 2015 abgeschlossen sein.

Ein Auftrag von 55 zur Erbringung dieser Leistung liegt der GWH vor.

Im Wirtschaftsplan der GWH stehen dafür keine Mittel zur Verfügung.

Der Umfang der Baumaßnahme ergibt sich aus den beiliegenden Zeichnungen.

 

Finanzierung:

Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Rat ist nach § 13.1 der Haushaltssatzung nicht erforderlich, da es sich um eine Maßnahme mit gesetzlicher Verpflichtung handelt. Der Kämmerer stellt die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2015 daher überplanmäßig bereit.

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2014 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen