Beschlussvorlage - 1256/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Bewerbungsunterlagen innerhalb des zweiten Aufrufverfahrens für die Teilnahme am Flächenpool NRW für die Flächen Varta Insel, Schlachthof/Enervie/Rehstraße, Brandt-Gelände südlich der B7 und Papierfabrik Delstern einzureichen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung die in der Anlage beigefügte Konsensvereinbarung mit dem Land NRW zu schließen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Bis zum 15.12.2014 haben alle Städte und Gemeinden des Landes NRW die Gelegenheit, ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb des zweiten Aufrufverfahrens für die Teilnahme am Flächenpool NRW einzureichen.

 

Der Flächenpool NRW richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit brachgefallenen oder ungenutzten Flächen, deren Wiedernutzung eine Stärkung des Innenbereichs bewirken kann.  Dazu werden Experten für Flächenrecycling in die Kommunen geschickt, deren Ziel es ist, im engen Dialog mit der Kommune und dem Grundstückseigentümer neue Entwicklungsperspektiven individuell für den jeweiligen Brachflächenstandort zu erarbeiten. Als Grundlage dafür dienen schriftliche Vereinbarungen, in denen sowohl die Kommune als auch der Eigentümer ihre Mitwirkung verbindlich zusagen.  Mit der Durchführung des Flächenpools NRW ist die Landestochter NRW.URBAN in Kooperation mit der BEG NRW (Bahnflächenentwicklungsgesellschaft) beauftragt.

 

Mit diesem Verfahren sollen die Hemmnisse zur Reaktivierung von Brachflächen spürbar abgebaut werden. Hierzu dient ein Moderationsverfahren. Gleichzeitig werden aber auch Untersuchungen zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Machbarkeit des Standortes durchgeführt: Planungskonzepte und weitergehende, aufklärende Leistungen wie Bodenuntersuchungen, Kostenanalysen und Behördenabstimmungen.

 

Grundlage des Verfahrens ist eine Konsensvereinbarung des Flächenpool NRW mit der Kommune (siehe Anlage 1). Diese Vereinbarung beinhaltet u.a.:

 

  • Die Kommune ist bereit, auf möglichst vielen Standorten wertsteigernde Nutzungen auszuweisen, sofern dies städtebaulich und verkehrspolitisch sachgerecht ist.
  • Die Kommune räumt dann der Wiedernutzung von Brachflächen Vorrang gegenüber der Entwicklung von neuen Baugebieten im Freiraum ein, wenn geeignete Flächenpotenziale für die angestrebte Nutzung zur Verfügung stehen und deren Mobilisierung gelingen kann.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung von weiteren Baugebieten – bezogen auf den gemeinsam prognostizieren Zeitpunkt der Vermarktung der Brachflächen – im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu einem die Nachfrage übersteigenden Baulandangebot führt.
  • Die Kommune ist bereit vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien, Bebauungsplanverfahren – soweit erforderlich – umgehend einzuleiten und mit Priorität zügig umzusetzen, sobald zu den Nutzungszielen Einvernehmen besteht und die Entwicklungsfähigkeit der Grundstücke gegeben ist.

 

Aufgrund der Abstimmung zwischen Planungsverwaltung und der HAGENagentur wird vorgeschlagen, dass sich die Stadt Hagen am zweiten Aufrufverfahren zum Flächenpool NRW beteiligt.  Die Teilnahme mit 1-4 Standorten würde 8.000 Euro kosten. Jede weitere Fläche kostet 1.500 Euro zusätzlich. Maximal können 10 Standorte mit einem Kostenvolumen von insgesamt 17.000 Euro angemeldet werden.

 

Folgende Flächen werden für den Flächenpool vorgeschlagen:

 

  • Varta-Insel
  • Schlachthof/Enervie/Rehstraße
  • Brandt-Gelände südlich der B7
  • Papierfabrik Delstern

 

Die Flächenabgrenzungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Somit entstehen Kosten in Höhe von 8.000 €, die 2015 aus dem Budget von 61 abgedeckt werden können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Räuml. Planungs-/Entwicklungsmaßnahmen

Produkt:

1.51.10.03

Bezeichnung:

Stadtentwicklung / Flächennutzungsplan

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542600

8.000

Eigenanteil

 

8.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen