Beschlussvorlage - 1222/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das für die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® Ende Dezember 2014 als Voraussetzung dienende „Energiepolitische Maßnahmen- und Arbeitsprogramm“ der Stadt.

 

2. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen für die Stadt Hagen entstehen, werden zu diesen Punkten gesonderte politische Beschlüsse erforderlich.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat am 06.10.2011 die erneute Teilnahme der Stadt Hagen am Zertifizierungsverfahren European Energy Award® (eea®) beschlossen. Ziel des europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramms ist es, durch den effizienten Umgang mit Energie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in den Städten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiepolitik unserer Städte zu leisten. Die erforderlichen Eigenmittel von ca. 1.200,- Euro im Jahr für die Teilnahme am Wettbewerb wurden durch den Beitrag über die Klimaschutzmittel der Mark-E AG ermöglicht. Der Bewilligungszeitraum startete in Hagen im Dezember 2012 und reicht bis zum 30.11.2015. Für diesen Zeitraum ist eine Landeszuwendung von 27.249,- Euro vorgesehen, die für die eea®-Lizenz, den Gutachter und die Zertifizierung durch den TÜV notwendig ist.

 

Die Vorlage informiert über die Aufstellung des Energiepolitischen Maßnahmen- und Arbeitsprogramms durch das Energieteam der Stadt. Das aktualisierte energiepolitische Arbeitsprogramm in Form des Maßnahmenplanes enthält die wichtigsten Aktivitäten für die nächsten 2-3 Jahre. Der notwendige dritte Schritt für eine Verleihung des European Energy Award® wird durch den Beschluss des Rates zum Energiepolitischen Maßnahmenprogramm für die Zertifizierung erst möglich. Nach erfolgtem Beschluss kann die Auditierung und im Weiteren die Verleihung erfolgen. Die in der Vorprüfung erzielten Werte des Verfahrens würden eine Verbesserung der Ergebnisses des eea®-Verfahrens im Vergleich zum ersten Mal ergeben.

 

 

Begründung

 

Energiepolitisches Maßnahmenprogramm der Stadt Hagen (Anlage)

Mit dem Beitritt zum internationalen Klimabündnis der Städte im Jahr 1991 und dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes 1992 hat die Stadt Hagen sich verpflichtet, die CO2-Emissionen auf der Basis von 1990 bis zum Jahr 2030 um 10 % alle 5 Jahre zu reduzieren. Dies gilt für jeden der drei Bereiche: Privater, öffentlicher und gewerblicher Sektor, Industrie und Verkehr.

 

Gleichzeitig wurde im Rahmen der Teilnahme am Europaprojekt LEAP des Intelligent Energy Europe Förderprogramms die Teilnahme am Covenant of Mayors (Konvent der Bürgermeister) beschlossen, um auch die Bemühungen der Stadt Hagen im europäischen Rahmen einzubringen. Hiermit ist ebenfalls die Bemühung verbunden, die von der EU für 2020 gesteckten Ziele, die CO2-Emissionen um mind. 20% zu reduzieren, noch zu übertreffen.

 

Der 20-Punkte-Ratsbeschluß von 2007 und die in der Vergangenheit aufgestellten Energie- und Klimaschutzkonzepte waren eine wichtige Grundlage für das bereits erstellte abgestimmte Klimaschutzprogramm der Stadt.

 

Für die erneute Teilnahme am Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® war als erste notwendige Voraussetzung der Ratsbeschluss vom 06.10.2011 erforderlich. Das energiepolitische Maßnahmen- und Arbeitsprogramm zum European Energy Award® soll ergänzender Bestandteil der Beschlüsse der Hagener Gremien werden, die in der Vergangenheit zum Thema Klimaschutz und Energie erfolgten.

 

Im Rahmen des Energieteams, welches sich aus Fachleuten der Mark-E AG, des städtischen Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, des Fachbereiches Personal und Organisation, der Hagener Straßenbahn AG, des Wirtschaftsbetriebs Hagen, des Hagener Entsorgungsbetriebs, der Gebäudewirtschaft Hagen und des Umweltamtes zusammensetzt, wurde diskutiert, welche Aufgaben zur CO2-Minderung in den Folgejahren bewältigt werden sollen und mit welchen Mitteln dies erreicht werden könnte. Das Energiepolitische Maßnahmenprogramm der Stadt Hagen ist mit den Mitgliedern des Energieteams der Stadt Hagen erarbeitet und reflektiert ein Maßnahmenbündel in allen Handlungsfeldern des Zertifizierungsprozesses.

 

Mittlerweile hat die Zwischenbilanz zum European Energy Award® gezeigt, dass sich auch Hagen auf gutem Weg für die zweite neue Auszeichnung mit dem europäischen Preis befindet. In allen Bereichen des Prozesses der Entwicklungsplanung, der kommunalen Gebäude, der Ver- und Entsorgung, der Mobilität sowie der internen Organisation und Kommunikation und Kooperation bieten sich weiter zu verfolgende Ansätze.

 

Die Maßnahmen des European Energy Award® sind unter Beachtung der aktuellen Klimaschutzkonzeption und des 20-Punkte-Programm des Ratsbeschlusses der Stadt Hagen zum Klimaschutz aus dem Jahre 2007 erfolgt.

 

Das energiepolitische Maßnahmenprogramm mit seinem Katalog als Beschlussvorlage ist untergliedert in die sechs Maßnahmenbereiche des European Energy Awards®, die sich wiederum aus einzelnen Maßnahmen zusammensetzen. Für jede vorgesehene Maßnahme ist eine Aussage über vorhandene oder erforderliche Beschlüsse und den geplanten Zeitraum getroffen. Die Erstellung des Energiepolitischen Maßnahmenprogramms erfolgte durch die Zuordnung bereits beschlossener Maßnahmen und von Vorschlägen als Ergebnis einer intensiven Diskussion im Energieteam zu den einzelnen Punkten des European Energy Award®-Katalogs. Für die Auswahl der Vorschläge waren die erkannten Defizite aus den Punktbewertungen und die Umsetzbarkeit ebenfalls maßgeblich.

 

Das vorgelegte energiepolitische Arbeitsprogramm stellt keine abschließende Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre dar. Vielmehr soll es nach dem Prinzip des “Analysieren – Planen – Durchführen – Prüfen – Anpassen” kontinuierlich überprüft und im Laufe der Zeit angepasst werden.

 

Die Finanzierung von Maßnahmen erfolgte im Rahmen der Teilhaushalte der Bereiche der Energie-Team-Mitglieder. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Budgets der jeweiligen verantwortlichen Stellen. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen für die Stadt Hagen entstehen, werden zu diesen Punkten gesonderte politische Beschlüsse erforderlich. So ist die Maßnahme zur Einstellung eines Klimamanagers für bestimmte Teilkonzepte an die Gewährung der bereits zugesagten Förderung des Bundes gebunden.

 

Zusätzliche Mittel können nur unter Beachtung der Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) bereitgestellt werden.

 

Empfehlung

Um die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® und die Überprüfung durch den TÜV-Rheinland als Auditor zu ermöglichen, bedarf es eines Beschlusses des Rates zum Energiepolitischen Maßnahmenprogramm. Nach dem Beschluss kann der Schritt zur Auditierung folgen. Bei erfolgreicher Prüfung folgt die offizielle Verleihung des European Energy Award® im nächsten Jahr.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen