Beschlussvorlage - 1220/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen schlägt

 

Frau Kirsten Kling  / Herrn Michael Ellinghaus

 

für die Benennung als ordentliches Mitglied und

 

Frau Margarita Kaufmann    und

 

Herrn Jochen Gregull 

 

für die Benennung als stellvertretende Mitglieder

 

des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Hagen vor.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg teilt mit Schreiben vom 16.10.2014 mit, dass die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hagen bereits am 30.06.2014 beendet ist.

 

Der Ausschuss setzt sich zu gleichen Teilen aus je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften sowie jeweils 2 Stellvertretern zusammen. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der öffentlichen Körperschaften sind die zum Bezirk der Arbeitsagentur Hagen gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände = die Stadt Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis. Die endgültige Benennung erfolgt durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Hagen.

 

Die vorzuschlagenden Mitglieder und Stellvertreter werden zu gleichen Teilen von der Stadt Hagen und dem EN gestellt, so dass die Stadt Hagen ein ordentliches und zwei stellvertretende Mitglieder vorschlagen kann.

 

Dem Ausschuss gehörten bisher

-          Herr Jochen Gregull, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste als ordentliches Mitglied und

-          die Herren Volker Stockmann, stellv. Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, und Dr. Thomas Brauers, ehemals Fachbereich Jugend und Soziales, als stellvertretende Mitglieder an.

 

 

Unter Beachtung von § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz ist für jeden Sitz eine Frau und ein Mann vorzuschlagen (Doppelbenennung), „soweit Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen“.

 

Eine Doppelbenennung kann unterbleiben, wenn einer vorschlagsberechtigten Stelle mehrere Sitze in einem Gremium zustehen und sie gleich viele Frauen und Männer vorschlägt. Dieses gilt für die stellvertretenden Sitze. Beim Vorschlag als ordentliches Mitglied muss die Doppelbenennung erfolgen. Eine Doppelbenennung kann hier nur unterbleiben, wenn sie aus „rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder aus sachlichen, nicht auf das Geschlecht bezogenen Gründen unzumutbar ist“. In diesem Fall sind der berufenden Stelle die Gründe schriftlich darzulegen.

 

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Doppelbenennung Frau Kirsten Kling, Geschäftsführerin agenturmark, und Herrn Michael Ellinghaus, Geschäftsführer der HAGENagentur, als ordentliches Mitglied und

 

 

Frau Margarita Kaufmann, Beigeordnete für den Vorstandsbereich Jugend, Soziales, Bildung, Sport und Umwelt, und Herrn Jochen Gregull, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, als stellvertretende Mitglieder vor.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen