Beschlussvorlage - 1218/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Errichtung des Mensabereiches für die Sekundarschule Altenhagen in der bisherigen Lehrküche und dem bisherigen Musikraum, inklusive der erforderlichen baulichen Anpassungen gemäß dieser Vorlage.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 0920/2013 hat der Rat der Stadt Hagen am 14.11.2013 die Errichtung der Sekundarschule Altenhagen zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen. Da die beiden bisherigen Schulen in Altenhagen (Hauptschule Altenhagen und Luise-Rehling-Realschule) in Halbtagsform geführt werden, besteht für die Sekundarschule die Notwendigkeit zur baulichen Ertüchtigung als Ganztagsschule.

 

 

 

Begründung

Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 0920/2013 hat der Rat der Stadt Hagen am 14.11.2013 die Errichtung der Sekundarschule Altenhagen zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen. Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich den Ratsbeschluss bestätigt. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens haben sich zudem ausreichend Schüler/innen für diese Schule entschieden, so dass die Sekundarschule Altenhagen zum 01.08.2014 gestartet ist.

 

Die Verwaltung hat in der Vorlage darauf hingewiesen, dass die beiden bisherigen Schulen in Altenhagen (Hauptschule Altenhagen und Luise-Rehling-Realschule)  in Halbtagsform geführt werden. Mithin besteht für einige Bereiche die Notwendigkeit von räumlichen Anpassungen. Dazu gehören vorrangig der Ausbau eines Küchen- und Mensabereichs sowie die Verbindungen der Flurbereiche beider Gebäude auf zwei Etagen und ein einheitliches Schließsystem.

 

In der Zwischenzeit wurden hierzu verschiedene Varianten überschlägig geprüft. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, den Küchen- und Mensabereich im vorhandenen Schulraumbestand zu realisieren. Als konkrete Raumressource sind dafür die jetzige Lehrküche sowie der jetzige Musikraum im Realschulgebäude angedacht. Mit dieser Planung werden 75 bis 80 Essplätze geschaffen (s. Anlage 1). Für die beiden entfallenden Fachräume müssen Ersatzräume im Gebäudebestand geschaffen werden. Perspektivisch ist zudem ein geeignet großes Lehrerzimmer zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Bauepoche beider Schulgebäude verfügen diese, im Vergleich mit moderneren Schulgebäuden, lediglich über Räume, deren maximale Größe knapp unterhalb der aktuell empfohlenen Größe für Klassenräume liegt. Das  Lehrerzimmer übernimmt deshalb auch die Funktion eines Konferenzraumes.

 

Nachfolgend werden die vorgesehenen Um- / Ausbaumaßnahmen skizzenhaft dargestellt und mit Kosten hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Grundlegende Arbeiten:

-          Verbindungen zwischen Hauptschul- und Realschulgebäude im EG sowie im 2. OG herstellen.

-          Schließanlage (nur mechanisch).

 

 

84.499,18 €

-          Ausstattung und Mobiliar für Küche, Mensa und Konferenzraum.

 

115.295,16 €

-          Umbau Lehrküche und Musikraum zur Mensa und Küche.

-          Umbau von Klassenräumen zu Ersatzräumen für die Lehrküche sowie den Musikraum.

-          Vergrößerung des Lehrerzimmers der Realschule im 2. OG.

 

 

 

 

370.835,36 €

 

Gesamtkosten

 

570.629,70 €

 

 

Die vorgelegte Variante wird insbesondere unter Berücksichtigung der äußerst angespannten Haushaltssituation vorgeschlagen. Mit der Realisierung des Küchen- / Mensabereiches im Raumbestand werden die Ausweitung von Betriebsflächen und somit auch zusätzliche, dauerhafte Betriebskosten vermieden, die beim  von der Schule aus pädagogischen und organisatorischen Gründen gewünschten Ausbau der Turnhalle Berghofstraße und deren Nutzung als Ganztagsbereich entstehen würden.

 

 

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 435.000 Euro und Budgetverlagerungen von eingeplanten Mitteln für 2015 in Höhe von 136.000 Euro. Hierauf entfallen 455.334,54 Euro für die bauliche Herrichtung der Mensa und 115.295,16 Euro für die Ausstattung der Sekundarschule Altenhagen.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2116

Bezeichnung:

Sekundarschulen

Finanzstelle:

5000267

5800298

5800299

Bezeichnung:

Herrichtung Mensa Sekundarschule Altenhagen

Ausstattung Sekundarschulen IPM

Ausstattung Sekundarschulen GVG

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

 

0€

0

0

0

0

Auszahlung (+)

785100

783100

783200

455.334,54€

50.000,00

65.295,16

0

455.334,54

50.000,00€

65.295,16€

0

0

Eigenanteil

 

570.629,70€

0

570.629,70

0

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Errichtung der Sekundarschule Altenhagen in Gesamthöhe von 570.629,70 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu bilanzieren. Hiervon entfallen 455.334,54 € auf bauliche Veränderungen der bereits bestehenden Gebäuden Hauptschule und Realschule und 115.295,16 € auf die Ausstattung und das Mobiliar.

 

Bei den baulichen Veränderungen handelt es sich im Einzelnen um den Umbau der Lehrküche und des Musikraums, die Vergrößerung des Lehrerzimmers sowie die Errichtung einer Verbindung der beiden Gebäudeteile. Die Ausgaben sind auf den bereits bilanzierten Gebäuden zu aktivieren. Bei einer Restnutzungsdauer dieser von 28 Jahren erhöht sich der jährliche Abschreibungsaufwand um 16.261,95 € (455.334,54 € / 28 Jahre).

 

Von den Ausgaben für die Ausstattung und das Mobiliar in Höhe von 115.295,16 € entfallen 65.295,16 € auf geringwertige Vermögensgegenstände, die bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.

 

Der Restbetrag in Höhe von 50.000,00 € bezieht sich auf Vermögensgegenstände oberhalb der GVG-Grenze. Da den anzuschaffenden Ausstattungsgegenständen unterschiedliche Nutzungsdauern zuzuordnen sind, ist für die Ermittlung des Abschreibungsaufwandes eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 Jahren zugrunde zu legen. Der hieraus resultierende jährliche Abschreibungsaufwand beträgt danach 4.166,67 € (50.000,00 € / 12 Jahre).

 

Durch die Maßnahme "Errichtung der Sekundarschule Altenhagen" entsteht für das Geschäftsjahr 2015 ein Abschreibungsaufwand von 85.723,78 € (bauliche Veränderungen 16.261,95 € + GVG 65.295,16 € + Ausstattung und Mobiliar 4.166,67 €).

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

25.678,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

85.724,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

111.402,00 €

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Margarita Kaufmann, Beigeordnete)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.12.2014 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.12.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

Erweitern

09.12.2014 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt