Beschlussvorlage - 1193/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau des Pavillons an der Grundschule Kückelhausen in eine eingruppige Kindertageseinrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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25.11.2014
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.11.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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04.12.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.12.2014
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule Kückelhausen befindet sich ein Pavillon, der bis zur Schließung von der Schule zu Unterrichtszwecken genutzt wurde. Baulich befindet sich der Pavillon in einem sehr guten Zustand. Der Pavillon soll unter Einhaltung der Empfehlungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen so umgebaut werden, dass an diesem Standort eine eingruppige Kindertageseinrichtung betrieben werden kann. Damit kann ein äußerst flexibles Modul für die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten geschaffen werden, das jederzeit kurzfristig einsatzbereit zur Verfügung steht.
Insbesondere ist die Nutzung als Ausweichquartier bei immer wieder anstehenden bzw. nicht termingerecht fertiggestellten Umbau-, Sanierungs-, Neubau- oder sonstigen Maßnahmen vorgesehen. Damit würde eine kurzfristige, alternative räumliche Unterbringung zumindest für eine U-3 oder Ü-3 Gruppe ermöglicht werden und zukünftig Kosten für provisorische Unterbringungen in nicht unerheblicher Höhe eingespart.
Darüber hinaus kann der zur Nutzung als Kindertageseinrichtung umgebaute Pavillon auch allen anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen, sowie Anbietern im Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Nutzungsmöglichkeiten:
1. Als Notgruppe um ggf. den Rechtsanspruch auf Betreuung von U-3 und Ü-3 Kindern zusätzlich sicherstellen zu können.
2. Zur Betreuung von Flüchtlingskindern, die in einer Regeleinrichtung keinen Platz finden. In diesen Fällen können zeitlich befristete Angebote (Spiel und Sprache) unterbreitet werden. Die Angebote könnten vor Ort z.B. durch die Kindertagespflege erbracht werden.
3. Nutzung nach den jeweiligen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen durch die Kindertagespflege (Randzeiten- und Abendbetreuung).
4. Nutzung für die Kinderbetreuungsangebote des Frauenhauses
5. Längerfristige Nutzung als Dependance einer anderen Bestandseinrichtung im Bedarfsfall.
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten wird an dieser Stelle auf eine konkrete Darstellung konsumtiver Auswirkungen verzichtet, da der Abstimmungsprozess hinsichtlich der erstrangigen Nutzung zum neuen Kindergartenjahr noch nicht abgeschlossen ist.
Bei der Nutzung durch freie Träger ist eine teilweise Refinanzierung der entstehenden Gesamtkosten durch die Erhebung einer Miete möglich.
Für die Herrichtung des Pavillons als eingruppige Kindertageseinrichtung entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von ca. 86.900 € inkl. Baunebenkosten. Für die Erstausstattung mit Einrichtungsgegenständen sind weitere Auszahlungen in Höhe von ca. 20.000 € einzuplanen.
Die Gesamtzahlungen können aus den Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes (Konnexmittel) finanziert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5000169 | Bezeichnung: | Baukosten Neu- und Anbau Kita |
| Finanzpos. | Gesamt | 2014 | 2015 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681200 | € | € | -106.900 € | € | € |
Auszahlung (+) | 785100 | € | € | 86.900 € | € | € |
| 783200 | € | € | 20.000 € | € | € |
Eigenanteil |
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| 0 € |
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Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für den Umbau des Pavillons der GS Kückelhausen zur Unterbringung einer eingruppigen Kindertageseinrichtung in Höhe von insgesamt 106.900,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Hiervon entfallen 86.900,-- € auf den Umbau und 20.000,-- € auf die Ausstattung. |
Die Kosten für den Umbau sind auf der bestehenden Anlage des Pavillons zu aktivieren und über dessen Restnutzungsdauer (14 Jahre zum 31.12.2014) abzuschreiben. |
Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt für diesen Bereich 6.207,14 €. |
Die anzuschaffende Ausstattung für den Kita-Betrieb hat unterschiedliche Nutzungsdauern. Z.B. wird Spielzeug über 5 Jahre, Elektrogeräte wie Kühlschränke oder E-Herde über 12 Jahre und Möbel über 15 Jahre abgeschrieben. Eine genaue Bezifferung des Abschreibungsaufwandes ist aus diesem Grund nicht möglich. Bei einer anzunehmenden durchschnittlichen Nutzungsdauer von. 10 Jahren betrüge der Aufwand. 2.000,-- €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus Konnexitätsmitteln (Mitteln aus Belastungsausgleichsgesetz) in Höhe von 106.900,-- € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. |
Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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