Beschlussvorlage - 1099/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2015/2016.
  2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
  3. Die Planung wird zum 01.08.2015 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Durch die dargestellten Ausbauprojekte wird für das Kindergartenjahr 2015/2016 eine Versorgungsquote von 30,2% (inklusive Tagespflege und Plätze in privaten Kitas) für Hagen erreicht. Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile bewegen sich im Rahmen der von der Fachabteilung für den Doppelhaushalt 2014/2015 veranschlagten Aufwendungen.

 

Begründung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren als Ergebnis der Befragung der TU Dortmund, in Zusammenarbeit mit dem DJI (Deutsches Jugendinstitut) und dem Institut für Soziale Arbeit (ISA), auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Dabei und dies entspricht auch der aktuellen Situation, liegt ein eindeutiger Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen. Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege ist, wie auch bereits im Gutachten zur Kindergartenbedarfsplanung festgestellt, mit maximal 3,8 % (10% von 38% Ausbauquote) bewertet.

 

U3-Ausbau Projekte 2014/2015

 

Bei der Berechnung der Ausbauquote für das Kindergartenjahr 2014/2015 wurden bereits einige im letzten Jahr noch in der Planung bzw. Umsetzung befindliche Ausbauprojekte einbezogen.

Nachfolgende Projekte konnten termingerecht zum 01.08.2014 umgesetzt werden:

 

Kindertageseinrichtungen

U3-Plätze

Eschenweg

16

Stephanstraße

10

Gutenbergstraße

6

Vorhaller Straße

12

Martinstraße

6

Altenhagener Straße

12

Cunostraße

10

Yorckstraße

32

Waldkindergarten

4

Alter Henkhauser Weg

16

 

Die im Folgenden aufgeführten Ausbauprojekte werden erst im Laufe des aktuellen Kindergartenjahres 2014/2015 abgeschlossen sein.

 

Kindertageseinrichtungen

U3- Plätze

Fertigstellung zum

Am Bügel

16

01.11.2014

Kirchenberg Stadion

10

15.11.2014

Salzburger Straße

10

01.12.2014

Hüttenplatz

16

01.12.2014

Heigarenweg

16

01.01.2015

Römers Hof

16

01.01.2015

Boeler Straße

22

01.02.2015

Ölmühler Straße

6

01.04.2015

 

 

U3-Ausbau Projekte 2015/2016

 

Neben den Projekten der Ausbauphase 2014/2015, sind für das nächste Kindergartenjahr zudem nachfolgende Umbau-/ Neubaumaßnahmen in der Planung bzw. Umsetzung:

 

      Städtische Kita Haßleyer Straße

  • Zur langfristigen Absicherung der U3-Betreuung ist die Installation eines zweiten Rettungsweges mittels einer zusätzlichen Außentreppe erforderlich. Eine entsprechende Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erfolgt.

 

      Städtische Kita Louise-Märcker-Straße

  • Die Kindertageseinrichtung wird vier Gruppen mit insgesamt 16 U3-Plätzen beinhalten und ist als Ersatz für die abgängige Kindertageseinrichtung Jungfernbruch (3 Gruppen) vorgesehen. Die Fertigstellung wird im Laufe des Kindergartenjahres 2015/2016 erfolgen.

 

      Katholische Kita Kuhlerkamp

  • Die katholische Kita in der Albrechtstraße (2 Gruppen) ist abgängig und wird durch einen Anbau an die Grundschule Kuhlerkamp auf vier Gruppen mit 16 U3- Plätzen ausgebaut. Die Fertigstellung wird zum Kindergartenjahr 2016/2017 erfolgen.

 

      Evangelische Kita Eppenhauser Straße

  • Die evangelische Kita in der Eppenhauser Straße (2 Gruppen) ist abgängig. Das Grundstück soll verkauft werden und mittels Finanzierung durch einen Investor wird eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung mit 16 U3-Plätzen entstehen. Die Fertigstellung wird zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 erfolgen.

 

      Hegemann Kita Franzstraße

  • Die evangelische Kita in der Franzstraße 107 wird durch die Gemeinde geschlossen. Neben der Grundschule Franzstraße wird eine neue viergruppige Kita mit insgesamt 20 U3-Plätzen entstehen. Die Fertigstellung ist zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 vorgesehen.

 

      Kita Königstraße

  • Im Zuge der Wohnumfeldverbesserung durch den Hagener Wohnungsverein ist im Zusammenwirken mit der ha.ge.we der Neubau einer Kita am Standort Königstraße zur weiteren Versorgung der Kinder in Altenhagen geplant. Diese Maßnahme steht zeitlich in Abhängigkeit zu den umfangreichen Wohnbaumaßnahmen. Aktuell wurde das Verfahren zur B-Plan-Änderung offen gelegt. Mit der  Fertigstellung der Kita wird voraussichtlich erst Ende 2016 zu rechnen sein. 

 

 

Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2015/2016 in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 - 6

Quambusch/ Baukloh/
Westerbauer/ Hasper- Bachtal

84

305

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

42

129

Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord

74

346

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

Haspe

200

780

Kuhlerkamp/ Philippshöhe

18

62

Wehringhausen

77

328

Altenhagen/ Eckesey- Süd

114

495

Emst/ Eppenhausen

55

249

Fleyerviertel/ Klosterviertel/
Tondernsiedlung

34

161

Stadtmitte/Oberhagen/Remberg

129

511

Mitte

427

1806

Vorhalle

52

188

Eckesey- Nord

26

134

Boelerheide

34

154

Boele/ Kabel/ Bathey

71

327

Helfe/ Fley

44

129

Garenfeld

0

0

Nord

227

932

Halden/ Herbeck

18

63

Berchum

9

31

Henkhausen/ Reh

53

146

Elsey

43

175

Holthausen/ Wesselbach/
Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer

64

202

Hohenlimburg

187

617

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

97

281

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

32

105

Eilpe

129

386

Gesamt

1170

4521

 

In dieser Übersicht nicht enthalten sind die U3-Plätze, die voraussichtlich erst im Laufe bzw. gegen Ende des neuen Kindergartenjahres entstehen werden.

Die Planung für das Kindergartenjahr 2015/2016 beinhaltet gegenüber dem Vorjahr 21 U3-Betreuungsplätze weniger.

Hintergrund ist zum einen das Auslaufen der Ausnahmeregelung, nach der es auf zwei Jahre befristet möglich war, bei Nachweis eines ausreichenden Raumprogramms, bis zu 5 U3 Kinder in der Gruppenform II zusätzlich zu betreuen. Von dieser Regelung haben 12 Kindertageseinrichtungen Gebrauch gemacht und dadurch insgesamt 46 zusätzliche U3 Betreuungsplätze geschaffen. Diese Plätze stehen im Kindergartenjahr 2015/2016 nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus ist bei einigen investiv geförderten U3-Plätzen (85) die Bindungsfrist abgelaufen. Diese Plätze werden im kommenden Kindergartenjahr je nach Bedarfsanmeldung der Eltern auch zur Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren genutzt.

 

Versorgungsquote 2015/2016

 

Bei Realisierung der in Planung und Umsetzung befindlichen U3-Ausbauprojekte ergeben sich für das Kindergartenjahr 2015/2016  nachfolgende Versorgungsquoten:

 

unter Einbeziehung der Plätze in den privaten Kitas

nur Kindertages-einrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

4.364

4.364

Anzahl Plätze

1186

1.316

Quote

27,2%

30,2%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.594

4.594

Anzahl Plätze

4.531

4.617

Quote

98,6%

100,5%

 

 

Die Versorgungsquote für die Betreuung der U3 Kinder wird 2015/2016 gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr um 2,5% niedriger liegen. Zwei Ursachen, die dabei eine Rolle spielen (Beendigung der Sondergenehmigungen für zusätzliche U3-Plätze – Auslaufen der Bindungsfristen an einigen Standorten), sind hier bereits genannt worden. Darüber hinaus verzeichnet die Altersgruppe der unter Dreijährigen im Vergleich zum aktuellen Kindergartenjahr einen Anstieg um 250 Kinder. In der Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder ist der Anstieg vergleichsweise gering, was sich auch aufgrund der Mehrplätze für diese Altersgruppe durch die auslaufenden Bindungsfristen, in einer fast identischen Versorgungsquote niederschlägt. Bis zur Erreichung der beschlossenen Versorgungsquote in Höhe von 38% fehlen im kommenden Kindergartenjahr ca. 320 U3-Betreuungsplätze. Davon entfallen 30 Plätze auf den Bereich der Kindertagespflege. Diese Plätze sind bereits vorhanden, werden von den Eltern bisher allerdings nicht nachgefragt.

 

Trotz des geringeren Platzangebotes im U3-Bereich und der gestiegenen Kinderzahlen, bleibt für die Regionalkonferenzen zum Anmeldeverfahren im Januar 2015 abzuwarten, ob die Nachfrage tatsächlich nicht gedeckt werden kann. Im laufenden Kindergartenjahr sind aktuell von den 46 zusätzlich geschaffenen U3-Betreuungsplätzen 40 nicht belegt.

 

Darüber hinaus sind die Auswirkungen des Betreuungsgeldes zu berücksichtigen. Im ersten Antragsjahr haben 615 Eltern Betreuungsgeld für ihr Kind beantragt. In Bezug auf die Stärke eines Jahrgangs mit ca. 1450 Geburten pro Jahr, ergibt sich daraus eine Quote von 41%. Da keine Detailinformationen zu den Geburtsdaten der Kinder und der beabsichtigten Bezugsdauer des Betreuungsgeldes vorliegen, kann dies lediglich ein Anhaltspunkt sein, der jedoch nicht unberücksichtigt bleiben darf.

Zudem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Eltern, auch wenn sie kein Betreuungsgeld beantragt haben, überhaupt beabsichtigen einen U3- Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen.

Hagen mit einem im NRW-Vergleich sehr hohen Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte und einer nach wie vor sehr niedrigen Frauenerwerbsquote, bewegt sich bisher in Bezug auf die Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen nicht im landesweiten Trend.

Daher handelt es sich in dieser Vorlage um erste Planzahlen, die in den Regionalkonferenzen im Januar dem Bedarf entsprechend noch veränderbar sind.

 

Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens im JHA dargestellt.

 

Freiwillige Leistungen

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“

Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2015/2016 sind, wurden die Träger im Oktober gebeten verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen. Aussage aller Träger ist einvernehmlich, dass die genannten Betreuungsgruppen (Anlage) nur bei Gewährung der freiwilligen Leistungen durch die Stadt Hagen aufrechterhalten bleiben können. Insgesamt wurden Anträge in Höhe von rd. 912.000 gestellt.

Damit werden die im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2014/2015 berücksichtigten Ansätze nicht überschritten. Die Finanzierung der Zuschüsse für das Kindergartenjahr 2015/2016 ist somit gesichert.

Die Auszahlung der Zuschüsse ist für Januar 2016 vorgesehen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.501

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2015

2016

2017

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531800

911.883

Eigenanteil

 

911.883

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen