Beschlussvorlage - 1086/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Hagen zumRegionalplan Arnsberg; Sachlicher Teilplan "Energie"(Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 13 Abs. 1 LPIG i. V.m. § 10 Abs. 1 ROG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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19.11.2014
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.12.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Hagen zur Stellungnahme zu verschiedenen Regionalplanverfahren aufgefordert. Die Stadt Hagen unterliegt zwar nicht mehr der Regionalplanungshoheit der Bezirksregierung, da diese Funktion mittlerweile vom RVR in Essen wahrgenommen wird, sie wird aber quasi als Nachbar-kommune im Verfahren angehört. Bei den oben genannten Verfahren handelt es sich um
- Sachlicher Teilplan „Energie“
- 3. Änderung des räumlichen Teilabschnitts Soest/HSK im Gebiet der Stadt Sundern - Neudarstellung von einem Vorbehaltsgebiet für Pumpspeicherkraftwerke
- 3. Änderung des räumlichen Teilabschnitts Oberbereich Siegen (SI / OE) im Gebiet der Gemeinde Finnentrop - Neudarstellung von zwei Vorbehaltsgebieten für Pumpspeicherkraftwerke.
Die beiden letztgenannten Verfahren entfalten aufgrund ihrer räumlichen Entfernung keine Auswirkungen auf das Stadtgebiet.
Der sachliche Teilplan „Energie“ erstreckt sich auf das gesamte Regionalplanungsgebiet der Bezirksregierung Arnsberg und grenzt daher unmittelbar an das Stadtgebiet an.
Dieser Teilplan enthält Aussagen zu folgenden Themen:
- Windenergie
- Solarenergie
- Bioenergie
- Wasserkraft
- Geothermie
- Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
- Kraft-Wärme-Kopplung und zur Netzanbindung unterschiedlicher Energieerzeugungsanlagen
Durch die textliche Festsetzung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung setzt der Sachliche Teilplan „Energie“ den Rahmen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Die Ziele der Raumordnung sind dabei verbindlich in den nachgelagerten Planverfahren (Bauleitplanung/Fachplanung) zu beachten, wohingegen die Grundsätze der Raumordnung durch den nachgelagerten Planungsträger zu berücksichtigen sind, d. h. durch Abwägung überwunden werden können.
Zum Thema Windenergie werden konkrete räumliche Aussagen getroffen. Es werden hier Windenergiebereiche vorgesehen, die im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung umzusetzen sind. Eine darüber hinausgehende kommunale Planung im Sinne der Darstellung von Konzentrationszonen auf der Flächennutzungsplanebene ergänzend zu den regionalplanerisch festgelegten Bereichen bleibt weiterhin möglich und ist ausdrücklich erwünscht.
Eine solche konkrete Flächenaussage durch Darstellung eines Windvorrangbereiches erfolgt im Bereich der Schälker Heide auf Iserlohner Stadtgebiet. Hierbei greifen die von der Bezirksregierung gewählten Kriterien für die Ausweisung solcher Gebiete (z. B. Abstand von mindestens 800m zur Wohnbebauung im Innenbereich und 550m zur Wohnbebauung im Außenbereich). Die Abstände zu den nächstgelegenen Siedlungsbereichen auf Hohenlimburger Stadtgebiet betragen 550 m zum Wohnen im Außenbereich und über 2000 m zum Wohnen im Innenbereich. Aufgrund dieser Entfernung ist davon auszugehen, dass eine rechtlich relevante Beeinträchtigung von Hohenlimburger Wohnsiedlungsbereichen nicht gegeben ist. Die untere Immissionsschutzbehörde Hagen äußert keine Bedenken zur Ausweisung der WEA-Zone Schälker Heide in Iserlohn.
Die untere Landschaftsbehörde Hagen bittet um Abklärung des Vorkommens und der Raumbezüge der Verantwortungsart Rotmilan (Milvus milvus). Seit mehreren Jahren werden auf der Reher Heide, insbesondere im Grenzgebiet Hagen Henkhausen/Letmathe, Beobachtungen von mehreren (bis zu drei) Rotmilanen gemacht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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816,4 kB
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