Beschlussvorlage - 1062/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
X. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Der X. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1062/2014) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2015
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2014
| 2015
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Wohnstraßen (W) | 2,74 € | 2,74 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 2,31 € | 2,34 € |
Überörtliche Straßen (U) | 1,89 € | 1,94 € |
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2014
| 2015
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Stufe A | 3,30 € | 3,52 € |
Stufe B | 1,88 € | 1,77 € |
Stufe C | 0,44 € | 0,29 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2015 die Benutzungsgebühren angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) - vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2015 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.358.654 € (2014: 4.650.268 €; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 1.946.604 € (2014: 1.844.143 €; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015).
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2015 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 123.832 € (2014: 120.226 €; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015) sowie beim Winterdienst 126.066 € (2014: 122.394 €; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015) zu berücksichtigen.
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Darum und um eine höhere Steigerung bei der Straßenreinigungsgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Zum Ausgleich der vorhandenen Kostenunterdeckung wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 50.000 € einkalkuliert.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
a) Wohnstraßen | 775.850 |
b) Innerörtliche Straßen | 250.250 |
c) Überörtliche Straßen | 91.350 |
d) Summe: | 1.117.450 |
Für 2014 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Wohnstraßen | 772.704 |
b) Innerörtliche Straßen | 249.249 |
c) Überörtliche Straßen | 92.177 |
d) Summe: | 1.114.130 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
a) Winterdienststufe A | 366.000 |
b) Winterdienststufe B | 133.500 |
c) Winterdienststufe C | 277.700 |
d) Summe: | 777.200 |
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Für 2014 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:
a) Winterdienststufe A | 366.000 |
b) Winterdienststufe B | 130.500 |
c) Winterdienststufe C | 277.000 |
d) Summe: | 773.500 |
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4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
Zu Zeile 17 bei der Straßenreinigung und Zeile 14 beim Winterdienst -Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark-:
Hier sind Anpassungen an den Ist-Aufwand erfolgt. Somit erfolgt eine geänderte Verteilung auf die beiden Sparten Straßenreinigung und Winterdienst.
Zu Zeile 13 bei der Straßenreinigung und Zeile 10 beim Winterdienst (Personalaufwand):
Hier greifen weiter die Personaleinsparungen aus dem letzten Jahr.
5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2014/2015 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst
Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.
Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C
Bisher:
Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 137,00 € Winter 11,00 € Gebühr insgesamt 148,00 € |
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74,00 € | 37,00 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2015 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 137,00 € |
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Winter | 7,25 € | 144,25 € | 72,13 € | 36,06 € |
Differenz 2014/2015 |
| -3,75 € | -1,87 € | -0,94 € |
Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 115,50 € Winter 82,50 € Gebühr insgesamt 198,00 € |
|
| ||
99,00 € | 49,50 € | |||
Neu: |
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| |
Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2015 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 117,00 € |
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Winter | 88,00 € | 205,00 € | 102,50 € | 51,25 € |
Differenz 2014/2015 |
| +7,00 € | +3,50 € | +1,75 € |
Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 94,50 € Winter 82,50 € Gebühr insgesamt 177,00 € |
|
| ||
88,50 € | 44,25 € | |||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2015 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 97,00 € |
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Winter | 88,00 € | 185,00 € | 92,50 € | 46,25 € |
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Differenz 2014/2015 |
| +8,00 € | +4,00 € | +2,00 € |
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Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2015
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Produkt: | 1.54.50.01 | Bezeichnung: | Straßenreinigung (Gebührenhaushalt) |
Produkt: | 1.54.50.02 | Bezeichnung: | Winterdienst (Gebührenhaushalt) |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kosten-art | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2015 | Folgejahr 2 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr | € | 2.886.442 € | € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr | € | 1.604.502 € | € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich | € | 750.000 € | € |
Summe Erträge (-) |
|
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€ |
5.240.944 € |
€ |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
€ |
6.305.258 € |
€ |
abzgl. nachrichtlich |
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Allgemeininteressenanteil |
€ |
1.364.212 € |
€ |
Aufwand (+) | 547500 | Zuschreibungen Sonder-posten |
€ |
50.000 € |
€ |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand | € | 249.898 € | € |
Summe Aufwand (+) |
|
| € | 5.240.944 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2015 gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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6,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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9,8 kB
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6
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(wie Dokument)
|
7,4 kB
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