Beschlussvorlage - 1058/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührenkalkulation 2015 zu der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird, wie sie als Anlage 1 und 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1058/2014) ist, vom Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2015

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Gebührensatz für die Abfallgebühr kann, wie in der beigefügten Gebührenkalkulation dargestellt, unter Berücksichtigung einer Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich (Rücklagenauflösung) für das Jahr 2015 konstant gehalten werden. Die für 2014 beschlossenen Jahresgebühren gelten in 2015 weiter.

 

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2015 die Benutzungsgebühren überprüft.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) - vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2015 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 20.028.435 € (2014: 19.966.135 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2015).

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2015 sind insgesamt Kosten in Höhe von 402.169 € (2014: 390.455 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2015) zu berücksichtigen. 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um die Abfallgebühr auf dem Vorjahresniveau konstant zu halten und somit eine Steigerung für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.074.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und wird im Plan auf 5.723.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2014: 5.725.000 l).

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):

 

Zu Zeile 16 (Personalaufwand):

Die Personalkostenerhöhung ergibt sich neben der Berücksichtigung der Ist-Kosten des Vorjahres und des ersten Halbjahres durch die höher als geplant ausgefallene Lohnerhöhung in 2014. Hinzu kommen die Erhöhungen in 2015 und die Erhöhung der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse.

 

Zu Zeile 22 (ILV Sondermüllsammelstelle):

Durch den Ausbau der PKW-Anlieferungen an der Müllverbrennungsanlage zu einem Wertstoffhof erhöhen sich die Kosten hierfür entsprechend.

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühren 2015

2) Ermittlung des Gebührensatzes 2015

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

Bezeichnung:

Abfallsammlung u.-transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2015

Folge-jahr 2

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

19.356.604 €

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

107.500 €

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

17.500 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich

1.074.000

Summe

Erträge (-)

 

 

 

 

20.555.604 €

 

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

 

 

20.153.435 €

 

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

402.169 €

Summe

Aufwand (+)

 

 

 

 

20.555.604 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2015 gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen