Beschlussvorlage - 1029/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Realschule Haspe wird ab dem Schuljahr  2015/2016 auslaufend geschlossen.

Die endgültige Auflösung wird spätestens am 31.07.2019 vollzogen.

Die freiwerdenden Raumkapazitäten der Realschule werden bedarfsorientiert ergänzend durch die Hauptschule Ernst Eversbusch genutzt.

 

  1. Die Hauptschule Geschwister Scholl wird ab dem Schuljahr 2015/2016  

auslaufend geschlossen.

Die endgültige Auflösung wird spätestens am 31.07.2019 vollzogen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2015/2016

 

Ausgangslage

Für Teilbereiche der Sekundarstufe I wurden zum Schuljahr 2014/2015 schulorganisatorische Veränderungen beschlossen und entsprechend auch wirksam. Anlass hierfür war die Erkenntnis allgemein rückläufiger Schülerzahlen aus dem Biregio-Gutachten des externen Gutachters. Neben der Gründung der beiden neuen Sekundarschulen Altenhagen und Mitte/Remberg bedeutete dies aber auch eine bedarfsorientierte Anpassung des bestehenden Haupt- und Realschulangebotes durch auslaufende Schulschließungen. Ergänzend zu diesen schulorganisatorischen Maßnahmen haben die Hauptschule Geschwister-Scholl und die Realschule Haspe aufgrund eines Ratsbeschlusses nicht am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 teilgenommen. Im Hinblick auf das kommende Schuljahr ist über die Zukunft dieser beiden Schulen daher grundsätzlich zu entscheiden.

 

Dazu wird zunächst ein Abgleich der Prognosezahlen aus dem Gutachten mit den tatsächlichen Schülerzahlen der 5. Jahrgangsstufe vorgenommen. Laut Gutachten wurden für das Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1514 SchülerInnen prognostiziert. Nach der aktuellen Schulstatistik befinden sich insgesamt 1496 allgemeinbildende SchülerInnen in der 5. Jahrgangsstufe der städtischen Schulen, mithin eine nur geringe Abweichung von den Prognosezahlen. 

 

Veränderungen der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen

Weiterhin werden die sich in der Zwischenzeit geänderten schulorganisatorischen Rahmenbedingungen angesprochen und im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Dazu zählt mittlerweile der gemeinsame Unterricht von Förderschülern an allgemeinbildenden Schulen der Sek. I, eine Veränderung der Klassenfrequenzwerte sowie eine Zunahme von SchülerInnen in sogenannten Auffangklassen.

a.)   Im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts besuchen im laufenden Schuljahr   rund 70 FörderschülerInnen die 4. Klasse in Hagener Grundschulen. 

b.)   Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Klassenfrequenzwerte für die 5. Jahrgangsstufe grundsätzlich um eine(n) SchülerIn abgesenkt. Gegenüber dem bisherigen Berechnungsmodus ist entsprechend von einem Schüler weniger pro Klasse auszugehen, was am Ende der Betrachtung bei der Größe des Schulträgers der Stadt Hagen zu einer Zügigkeitsausweitung führt.

c.)   Durch die unterschiedlichen Krisenherde dieser Welt und den daraus folgenden Migrationsbewegungen ist im Bereich der Auffangklassen eine deutliche Zunahme der Schülerzahlen gegenüber den Vorjahren erkennbar. Ein lediglich überschlägiger Vergleich mit den beiden Vorjahren lässt unter Berücksichtigung der Schülerströme bereits in diesem Schuljahr annehmen, dass eine Schülerzunahme von rund 100 SchülerInnen für das Schuljahr 2014/2015 zu erwarten ist. Die zukünftige Entwicklung ist derzeit nicht absehbar, entsprechend kann hierzu auch keine fundierte Prognose erfolgen. Im Hinblick auf eine Gesamtberechnung der benötigten Zügigkeiten gilt daher diese Schülerzahl als „Mittelwert“ für die nächsten zwei Schuljahre, auch auf die Gefahr hin, dass sich die faktischen Schülerzahlen davon abweichend entwickeln werden.

 

 

Bedarf an Schülerplätzen zum Schuljahr 2015/2016 in der 5. Jahrgangsstufe

Von folgendem Bedarf an Schülerplätzen wird für das kommende Schuljahr ausgegangen:

 

Allgemeinbildende SchülerInnen gemäß Prognose des Gutachtens

1.483

Beschulung von Förderschülern im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen (70 SchülerInnen x Faktor 2, s. § 46 Abs. 4 Schulgesetz)

140

Zusätzliche Plätze für SchülerInnen in Auffangklassen sowie internationalen Förderklassen

 

100

 

Gesamtbedarf an Schülerplätzen

1.723

 

 

 

Erforderlicher Schulraum

Nachfolgendend werden zunächst die durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung neu festgesetzten Klassenfrequenzwerte für die 5. Jahrgangsstufe aufgeführt.

 

Schulform

Durchschnittswert

(SchülerInnen/Klasse)

Höchstwert

(SchülerInnen/Klasse)

Hauptschule

24

30

Realschule

27

29

Gymnasien

27

29

Gesamtschulen

27

29

Sekundarschulen

25

29

 

 

Für den Bereich der Auffangklassen ergibt sich faktisch eine Durchschnittszahl von 15 SchülerInnen/Klasse, höchstens jedoch 20 SchülerInnen/Klasse.

 

Unter Berücksichtigung der Klassenfrequenzen wird in der beigefügten Anlage die konzeptionelle Verteilung der SchülerInnen auf die einzelnen Schulen mit zwei alternativen Berechnungen dargestellt. Im Ergebnis wird sich bei einem Bedarf von 1.723 Plätzen die Auslastung zwischen der Berechnung auf Grundlage der Klassenfrequenzdurchschnittswerte (1.653 Plätze) und der Klassenfrequenzhöchstwerte (1.760 Plätze) bewegen, sofern die Raumkapazitäten der Hauptschule Geschwister-Scholl unabhängig von der konkreten Organisationsform weiter genutzt werden.  Durch den absehbar weiteren Rückgang der Schülerzahlen – laut Gutachten werden für 2016/2017 noch 1.461 allgemeinbildende SchülerInnen erwartet – tendiert die Auslastung nach derzeitigen Kenntnisstand dann in Richtung der Klassendurchschnittwerte.

 

 

Schulorganisatorische Maßnahmen:

Wie aus der bereits erwähnten Anlage auch ersichtlich, wird die Hauptschule Ernst-Eversbusch darin mit 3-Zügen berücksichtigt, zzgl. 2 Auffangklassen. Dies ist räumlich nur unter Hinzunahme weiterer Räume des benachbarten Realschulgebäudes möglich. Die Verwaltung spricht sich für diesen schulorganisatorischen Vorschlag aus, um dieser Hauptschule bei dem allgemeinen  Trend rückläufiger Schülerzahlen eine stabile und damit zukunftsfähigere Basis zu geben. Je nach Entwicklung der Schülerzahlen an den beiden neu gegründeten Sekundarschulen im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 soll zum Schuljahr 2016/2017 die Errichtung einer dritten Sekundarschule an diesem Standort erneut angegangen werden.

 

Dieser Vorschlag der Verwaltung bedeutet auch, dass die Organisationseinheiten  Realschule Haspe als auch Hauptschule Geschwister-Scholl perspektivisch nicht mehr benötigt werden. Nachdem beide Schulen zum Schuljahr 2014/2015 bereits nicht am Anmeldeverfahren teilgenommen haben, schlägt die Verwaltung die Schließung beider Schulen vor.

Unbenommen davon, ist es durch die dargestellten Veränderungen notwendig, die Kapazitäten der beiden Schulgebäude weiter zu nutzen um alle Schülergruppen in den allgemeinen Bildungssystemen beschulen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Schulz, OB)

(Kaufmann, Beigeordnete VB 3)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.11.2014 - Schulausschuss - vertagt

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26.11.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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04.12.2014 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt, bezüglich der Realschule Haspe folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Realschule Haspe wird ab dem Schuljahr 2015/2016 unter Beibehaltung der Kooperation zwischen der Hauptschule Ernst-Eversbusch und der Realschule Haspe als kooperative Sekundarschule weitergeführt.

Der Oberbürgermeister Erik.O. Schulz wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

 

3

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

1

Die Linke

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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09.12.2014 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1) Abstimmung über den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion (inhaltsgleich mit dem Beschluss der BV Haspe vom 04.12.2014):

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, bezüglich der Realschule Haspe den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Realschule Haspe wird ab dem Schuljahr 2015 / 2016 unter Beibehaltung der Kooperation zwischen der Hauptschule Ernst-Eversbusch und der Realschule Haspe als kooperative Sekundarschule weitergeführt.

Der Oberbürgermeister Erik O. Schulz wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

6

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

 

2) Abstimmung über den Beschlussvorschlag, so wie ihn der Schulausschuss in der Sitzung formuliert hat:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Gründung einer Sekundarschule in Haspe zum Schuljahr 2016 / 2017 vorzubereiten.

 

b) Die Realschule Haspe nimmt nicht am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015 / 2016 teil.

 

c) Die Hauptschule Geschwister-Scholl nimmt nicht am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015 / 2016 teil.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

6

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

AfD

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

a) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Gründung einer Sekundarschule in Haspe zum Schuljahr 2016/2017 vorzubereiten.

 

b) Die Realschule Haspe nimmt nicht am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 teil.

 

c) Die Hauptschule Geschwister-Scholl nimmt nicht am Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 teil.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen