Beschlussvorlage - 0994/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/02 (546) - Sonntagstraße/Sonnenhang- hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.11.2014
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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02.12.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5/02 (546 ) –Sonntagstraße/Sonnenhang- , sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 11.07.2002.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss)
Das Plangebiet erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 170m östlich der Sonntagstraße im Bereich des Hauses Sonntagstraße Nr. 11 im Bereich einer Freifläche südlich der Dauerkleingartenanlage „In der Malmke“. Das mit dem Haus Sonntagstraße
Nr. 11 bebaute Grundstück ist Bestandteil des Plangebietes (Gemarkung: Boele, Flur 16, Flurstücke: 1024, 1093, 1094, 1095, 1096 und 1097).
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 11.07.2002 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/02 (546)
–Sonntagstraße/Sonnenhang)- gemäß §12 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 600080/02 beschlossen. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß §12 Baugesetzbuch ( BauGB) wurde zugestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 31.08.2002 in der örtlichen Presse.
Anlass zur Durchführung des Verfahrens war die Bemühung von Herrn Architekt Wolfgang Willers (West WOHNBAU GmbH) eine Wohnbebauung von 12 Gebäuden
– 11 Reihenhäusern in zweigeschossiger Bauweise und ein Mehrfamilienhaus in dreigeschossiger Bauweise- sowie der zugehörigen Garagen / Carports bzw. Stellplätze und der die Gebäude erschließenden Verkehrsflächen zu realisieren.
Die geplante Bebauung grenzt nördlich und östlich an die Kleingartenanlage
„In der Malmke“ , südlich, an die im Zuge der Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/00 (521) –Sonntagstraße- errichteten Häuser am „Stukenweg“ und westlich an das Grundstück mit dem Haus Sonntagstraße 11.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die West WOHNBAU GmbH uneingeschränkt lediglich als Eigentümer über das Flurstück 1024, Flur 16, Gemarkung Boele.
Zur Sicherung der notwendigen Leitungsrechte für die Entwässerung für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis zur Sonntagstraße ist ein schmaler Geländestreifen entlang der Grenze der Kleingartenanlage bis zur Sonntagstraße vorgesehen, welcher jedoch nicht im Besitz des Vorhabenträgers ist.
Für diesen Bereich liegt zwar eine Einverständniserklärung der Eigentümer vor, eine, am 11.06.2002 unterzeichnete Verfügungsvollmacht über die betreffenden Flurstücke zu Gunsten der West WOHNBAU GmbH, wurde jedoch durch zur Hilfenahme eines Rechtsbeistandes, von den Eigentümern am 05.07.2010 widerrufen. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt, trotz mehrfacher Aufforderungen an den Vorhabenträger, keine von den Eigentümern unterzeichnete Erklärung über ein grundbuchlich abgesichertes eingeräumtes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der WBH und der Versorgungsträger über die notwendige Breite von 6,00 m für die erforderliche Kanaltrasse von der Sonntagstraße zum Plangebiet vor.
Aufgrund diese Sachverhaltes und einem, über die Jahre gewachsenen Rechtsstreites zwischen dem Vorhabenträger und den Eigentümern der betreffenden Flurstücke, ist die Erschließung des Plangebiets bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gesichert. Eine Realisierung der geplanten Bebauung ist nicht absehbar, so dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/02 (546) –Sonntagstraße/Sonnenhang- eingestellt werden kann.
Anlage:
Übersichtsplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des einzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/02 (546).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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