Beschlussvorlage - 1246/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung Bahnhofshinterfahrung / Westportal Hauptbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.12.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Arbeitsschritte zur Umgestaltung des Westportals Hauptbahnhof sowie zur Entwicklung der Flächen westlich des Bahnhofs darzustellen und dabei insbesondere auf die Zeitplanung und die Fördermöglichkeiten einzugehen. Außerdem empfiehlt der Rat dem Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeiten eines Gestaltungswettbewerbs in Zusammenarbeit mit den Architekturfakultäten der umliegenden Universitätsstädte auszuloten. Die Verwaltung geht auf die Beschlusspunkte 1 bis 4 ein.
Begründung:
Die breite Beschäftigung auf allen politischen Ebenen mit dem Thema Erschließung Bahnhofshinterfahrung / Westportal Hauptbahnhof unterstreicht das gemeinsame Interesse an einer richtungsweisenden Lösung. Über allem steht die Dringlichkeit einer Öffnung des Bahnhofs nach Westen, die in der aktuellen Diskussion wieder ins Bewusstsein gerufen wird. Die aktuellen Anträge sind zu sortieren nach Bereichen, in denen schon Festlegungen getroffen wurden und Bereichen, in denen im Rahmen der Feinjustierung noch Gestaltungsspielräume vorhanden sind.
Die Variantenentscheidung vom 10.12.2013 (Vorlage 1139/2014) war notwendig, um eine abgesicherte Arbeitsgrundlage für den AAV zu haben. Damit sind für die Ebene der bebaubaren Flächen „Westside Hauptbahnhof“ Grundvoraussetzungen wasserrechtlicher und höhentechnischer Art getroffen, die mit dem Bauablauf der Bahnhofshinterfahrung zu takten waren. Die beschlossene Entwurfsvariante 1.1 ist die Verständigung auf städtebauliche und gestalterische Grundprinzipien. Das Thema einer stärkeren Nutzung dieser Flächen für eine verkehrliche Infrastruktur wird seitens der Verwaltung untersucht und in einen neuen Entscheidungsprozess eingebracht.
Auf die Beschlusspunkte des Rates geht die Verwaltung wie folgt ein:
Zu Frage 1:
Als Entscheidungshilfe für eine mögliche Kooperation mit den Hochschulen soll ein Hinweis auf die Semesterzeiten und Studienabläufe dienen. Diese ergeben sich aus einschlägigen Erfahrungen mit der TU Dortmund bei dem Versuch, dort ein Projekt „Entwicklungsperspektiven für die westliche Innenstadt Hagen“ im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht zur Rahmenplanung für die westliche Innenstadt zu installieren. Neue Projektthemen werden grundsätzlich zu den Wintersemestern ausgegeben. Das nächste zu erreichende Wintersemester beginnt am 01. Oktober 2015. Projektvorschläge sind wegen der benötigten Vorlaufzeiten an den Hochschulen ca. ein halbes Jahr im Voraus einzureichen und das Projektzentrum entscheidet dann über die Annahme des Themas. Bei Annahme erfolgt ein Aushang zur Bearbeitung im WS 2015/2016. Es kann passieren – wie im Falle der westlichen Innenstadt – dass sich kein Studierender für das Projektthema einträgt. Ergebnisse sind etwa Mitte 2016 zu erwarten.
Zu Frage 2:
Die zeitlichen Eckpunkte ergeben sich rückgerechnet aus dem prognostizierten Fertigstellungstermin für die Bahnhofshinterfahrung. In 2019 werden die Flächen westlich des Hauptbahnhofs erschließbar sein. Um dann auch Planungsrecht zu haben, muss ein Bebauungsplanverfahren bei einer unterstellten Verfahrensdauer von 2 Jahren spätestens Anfang 2017 eingeleitet werden. Der Beschluss zur Rahmenplanung „Westside Hauptbahnhof“ liegt seit dem 11.12.2012, der Variantenbeschluss seit dem 10.12.2013 vor. Mit den direkt angrenzenden Betrieben wurden Gespräche geführt, um deren eventuelle Erweiterungsabsichten zu erfahren. Das alles dient bereits der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs auf der Grundlage der beschlossenen Rahmenplanvariante.
Der Bebauungsplan für die Trasse der Bahnhofshinterfahrung ist rechtskräftig und verfahrensmäßig zeitlich unabhängig davon zu sehen.
Für den angedachten Tunneldurchstich in Verlängerung des vorhandenen Personentunnels gelten folgende planungsrechtliche Rahmenbedingungen: es handelt sich hierbei um die Änderung einer planfestgestellten Bahnanlage. Daher sind die Planungen zur Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde vorzulegen. Da bahntechnische Anlagen gekreuzt werden, ist DB Netz zu beteiligen. Der Zeitraum für ein Planänderungsverfahren ist mit mehreren Jahren anzusetzen. Bereits im Jahr 2009 hat es Grundsatzabstimmungen zwischen Stadt und DB zum Tunneldurchstich / Westportal gegeben. Seitdem sind auch die technisch/konstruktiven Rahmenbedingungen bekannt. Die Aktivitäten wurden seinerzeit wegen eines geschätzten Kostenvolumens von ca. 12 Mio. € eingestellt, da dies im Haushalt nicht darstellbar war. Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer detaillierteren Machbarkeitsstudie. Die Vertragsrahmenbedingungen für die Realisierung des Vorhabens werden zurzeit zwischen Stadt Hagen und DB Station&Service AG ausgehandelt (siehe zu 4.).
Zu Frage 3:
Im Jahr 2009 wurden die Baukosten für einen Personentunnel mit 8,5 Mio. € zuzüglich 20 % Planungskosten und Mehrwertsteuer auf ca. 12 Mio. € geschätzt. Für die DB Station&Service als Vorhabensträger würde keine Mwst. anfallen. Die Bahn hat bisher allerdings eine finanzielle als auch steuernde Beteiligung ausgeschlossen,
insbesondere mit Blick auf die derzeitige Förderzusage von rd. 32,0 Mio. €.
Da der Tunneldurchstich eine neue Erschließungsmöglichkeit für die Bahnsteige und einen neuen Fluchtweg darstellt und somit zu einer Verbesserung der Infrastruktur führt, könnte die Maßnahme möglicherweise als ÖPNV-Maßnahme laufen (Förderzugang nach § 12 ÖPNVG). Der Regelfördersatz ÖPNV beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Baukosten plus 2 % Planungskostenpauschale. Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig und bleibt daher Eigenanteil. Aus den verschiedenen Konstellationen und unter Maßgabe der Kostenschätzung aus 2009 ergibt sich eine Spannweite von denkbaren Eigenanteilen für die Stadt von ca. 3 bis 5,5 Mio. €. Ob diese Grundannahmen noch ihre Gültigkeit haben, wird in einer großen Abstimmungsrunde mit Vertretern von DB und VRR am 10.12.2014 ausgelotet. Das weitere Prozedere sieht folgendermaßen aus: Die erforderlichen Förderanträge müssten von der Stadt Hagen vorbereitet und erstellt werden. Um das Förderszenario in Gang zu setzen, wäre zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Anschließend könnten die Gespräche mit dem VRR als Fördergeber intensiviert werden. Nach Aussage der DB in 2009 sind die ÖPNV-Fördermittel aufgrund anderer Projektabhängigkeiten bis mind. 2015 erschöpft. Dies ist ein guter Zeitpunkt, auch angesichts der beabsichtigten Millionen-Investitionen in den Hagener Hauptbahnhof, am 10.12.2014 hier noch einmal nachzuhaken.
Zu Frage 4:
Für den 10. Dezember 2014 ist ein Grundsatztermin mit Vertretern von DB Station&Service, BEG und VRR anberaumt mit dem Ziel, auf der Grundlage der Gespräche und Erkenntnisse aus 2009 ein Umsetzungsverfahren für den Tunneldurchstich in Gang zu setzen. Hier wird auch zu klären sein, ob die angedachten Förderszenarien greifen oder ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
