Berichtsvorlage - 1243/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung Golfplatz Märkischer Golfclub in Hagen Berchum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.12.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Märkische Golf Club e.V. plant die Umgestaltung seines Golfplatzes in Hagen – Berchum mit dem Ziel, die bestehende Driving – Range (Übungsbahn) zu verlängern und so einerseits den gestiegenen Anforderungen an spielbare Distanzen gerecht zu werden und andererseits die Gefährdung angrenzender Spielbahnen zu reduzieren. Der Umbau bedingt die Anpassung zweier nahegelegener Golfbahnen. Die Baumaßnahmen umfassen vor allem Bodenabtrag und – auftrag, die Fällung von Bäumen sowie die kleinflächige Verlegung von Leitungen und den Einbau von Tragschichten. Die erforderlichen Bodenmodellierungen im stark geneigten Gelände sollen im Massenausgleich u.a. durch die Anlage eines neuen Teiches erfolgen.
Der Golfplatz besteht 40 Jahre, die Nutzung entspricht den Vorgaben von GEP und FNP.
Die Anlage liegt an der Tiefendorfer Straße im Landschaftsschutzgebiet und tangiert mit dem Wannebachtal wertvolle und empfindliche Landschaftsbereiche.
Der Bauantrag für die Umbaumaßnahmen liegt dem Bauordnungsamt Hagen vor.
Für die Erteilung der Baugenehmigung sind neben einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und einer Artenschutzrechtliche Vorprüfung eine Reihe von wasserrechtlichen Anträgen gefordert.
Landschaftsrechtlich sind die Maßnahmen vertretbar. Laut LBP kann der Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild am Eingriffsort voll ausgeglichen werden. Gleichzeitig können im Verfahren „Altlasten“ aus früheren Eingriffsverfahren und offene wasserrechtliche Fragen bearbeitet und geklärt werden. Die genannten Baumfällungen betreffen 15 standortfremde und jüngere Bäume, die Fällung erfolgt in der Zeit zwischen dem 1.10. und dem 28.2..Die Bodenbewegungen von ca. 8.300 m³ erfolgen innerhalb des Golfplatzes im Massenausgleich, Fremdboden wird nicht verwendet und die Neuanlage eines Teiches deckt sich mit den Entwicklungszielen des Landschaftsplanes.
Als wichtigste Kompensationsmaßnahmen werden die Offenlegung und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines bisher in weiten Teilen verrohrten Zulaufs zum Wannebach vorgeschlagen. Auch dies deckt sich mit den im Landschaftsplan Hagen für den fraglichen Bereich formulierten Entwicklungszielen, gleichzeitig werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt.
- Für diese Maßnahmen am Hapkebach ist ein Antrag nach §68 WHG zu stellen.
Zusätzlich werden im Verfahren weitere wasserrechtliche Fragen behandelt:
• Wasserrechtliche Genehmigung für Anlage eines Teiches
• Antrag nach §8 WHG für die geplanten Bodenbewegungen
• Antrag nach §99 LWG für die nachträgliche Genehmigung von Brücken
Die Maßnahme wird in der Sitzung vorgestellt.
