Beschlussvorlage - 1192/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss stimmt einer vorläufigen Gewinnausschüttung im Rahmen des Jahresabschluss 2014 in Höhe von 521.500 € zu.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen, hat am 13.11.2014

mit der Vorlage 0960/2014 beschlossen.

 

  1. Die Stadt Hagen begleicht die Restforderung der GWH in Höhe von 521.500€ im Haushaltsjahr 2014.
  2. Der Rat der Stadt bewilligt nach § 83 Abs. 2 eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung, für das Haushaltsjahr 2014 im Teilplan 1223- Tierschutz und Verbraucherbereich-, Finanzposition 785100- Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 521.500 Euro.

Deckung Allgemeine Investitionspauschale 2014.

Der Kämmerer wird ermächtigt diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

  1. Der dadurch bei der GWH zu erwartende Überschuss im Jahresabschluss 2014 in Höhe von 521.500 Euro wird als vorläufige Gewinnausschüttung im Jahr 2014 ausgezahlt.

 

 

 

Im Jahresabschluss 2013 der GWH ist die Restforderung in Höhe von 521.500 € bereits wertberichtigt worden, so das mit der Begleichung  der Restforderung ein zusätzlicher Ertrag in gleicher Höhe entsteht. Durch die Begleichung ist die Stadt Hagen in der Lage den Vermögensgegenstand in der Höhe des tatsächlichen Wertes zu aktivieren. Den dadurch zusätzlichen Ertrag der GWH wird vorläufig in 2014 als Gewinnausschüttung an die Stadt ausgezahlt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2014 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen