Beschlussvorlage - 0625/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Straße Am Rastebaum wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbauplan.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Straße Am Rastebaum ist eine Erschließungsanlage, die in allen wesentlichen Teileinrichtungen (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung u. Fahrbahn) als hergestellt anzusehen ist. Da die Straße insgesamt technisch verschlissen ist und auch der WBH in der Straße den Mischwasserkanal erneuert, soll eine komplette Wiederherstellung erfolgen.

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Sinne des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006, wonach eine Abstimmung zwischen den Veranlassern (hier: Stadt und WBH) zu erfolgen hat, um eine Kosteneffizienz zu erzielen.

 

Begründung

 

Die Straße Am Rastebaum gilt als hergestellt, so dass für die Anlieger eine Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mit einer 90%-igen Beteiligung entfällt. Gleichwohl ist bei einer erneuten Herstellung eine Anlieger- beteiligung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Stra- ßenbaubeitragssatzung der Stadt gesetzlich vorgeschrieben (Beitragserhebungs- pflicht). Der WBH wird in diesem Zusammenhang den Mischwasserkanal in der Straße erneuen und sich an den Straßenwiederherstellungskosten beteiligen.

 

Die Straße ist insgesamt ca. 270 m lang. Bei dem Straßenstück zwischen der nordwestlichen Einmündung zur Boeler Straße bis Abzweig zum Grünzug Am Sportpark  soll die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 160 m in einer Breite von ca. 4 m ausgebaut werden. Auf der südlichen Seite (zum Grünzug) wird ein gesonderter Parkstreifen von ca. 2 m Breite mit Verkehrsgrün angelegt. Auf der nördlichen Seite sind ein Gehweg zwischen 1,65 m bis 2,70 m Breite sowie ein ca. 2 m breiter Parkstreifen vorgesehen. Gehweg und Parkstreifen werden hier nicht durch einen Bordstein getrennt sondern nur durch unterschiedliche Pflasterung  dargestellt.

 

Bei dem anschließenden Straßenstück wird die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 110 m in einer Breite von ca. 6 m erneuert. Die beidseitigen Gehwege und Parkstreifen werden in einer Breite von jeweils 2 m ausgebaut.

 

Die Fahrbahn erhält einen Aufbau von 41 cm Frostschutzschicht, 10 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm Asphaltdecke. Die Gehwege und Parkstreifen erhalten eine Frostschutzschicht von 19 cm, 3 cm Pflasterbett und 8 cm Pflaster.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung muss ebenfalls erneuert und durch 9 neue Leuchten ersetzt werden.

 

Der vorhandene Mischwasserkanal, der auch der Entwässerung der Straße dient, wird auf der gesamten Länge im Durchmesser zwischen DN 200 bis DN 350 erneuert.

 

Die Kosten für die Fahrbahn belaufen sich auf ca. 256.000,-- € abzüglich ca. 39.000,00 €  Anteil WBH = ca. 217.000,00 €, , die Gehwege auf ca. 110.500,-- €,  die  Parkstreifen  auf  ca. 105.000,-- €,  das  Verkehrsgrün  auf   ca. 30.000,-- €, die Beleuchtung auf ca. 40.500,-- €.

Die Kosten für die reine Straßenoberflächenentwässerung belaufen sich auf ca. 81.480,-- € (28% von 291.000,-- € Gesamtkanalbaukosten) und werden vom WBH getragen, der diesen Mischwasserkanal auch in seinem Vermögen aktivieren wird.

 

Nach § 4, Abs. 3, Ziff. 1 der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegeranteil  für die Fahrbahn, Verkehrsgrün, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung 60% von insgesamt 368.980,-- € = 221.388,-- €, für Gehwege und Parkstreifen 70% von insgesamt 215.500,-- € = 150.850,-- €.

 

Der Anliegerbeitrag für die Straßenentwässerung in Höhe von 60% von ca. 81.480,00 € = 48.888,00 € wird von der Stadt an den WBH überwiesen.

 

Die gesamten Anliegeranteile in Höhe von ca. 372.238,-- € (221.388,--€ und 150.850,-- €) sind auf sämtliche erschlossenen Grundstücke zu verteilen, was im Ergebnis zwischen ca. 20,00 € und 30,00 €/qm ausmacht.

 

Die Maßnahme soll den Eigentümern der betroffenen Grundstücke  in einer Informationsveranstaltung am 11.11.2014 vorgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

1.54.10.02

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

571550

116.961

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000214

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Am Rastebaum

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2014

2015

2016

2017

Einzahlung(-)

688200

-372.238 €

-372.238

Einzahlung(-)

685100

-39.000 €

-39.000 €

Auszahlung (+)

785200

542.000 €

400.000

142.000

Auszahlung (+)

781500

48.888 €

48.888 €

Eigenanteil

 

179.650 €

400.000

103.000

-323.350

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Straße Am Rastebaum auf einer Länge von insgesamt 270 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagebestands in Höhe von 116.203 EUR. Ebenso wird die vorhandene Beleuchtungsanlage ersetzt, was zu einer weiteren außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 758 EUR führt. Weitere Vermögensgegenstände sind von der Maßnahme nicht betroffen. Falls erforderlich, werden diese Anlagen aufgenommen, gelagert und wieder eingebaut.

Die erneuerte Straße Am Rastebaum ist in der Bilanz in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt 542.000 EUR zu aktivieren. Davon entfallen 471.500 EUR auf die Straße (Fahrbahn 256.000 EUR + Gehweg 110.500 EUR + Parkstreifen 105.000 EUR), 30.000 EUR auf das Verkehrsgrün und 40.500 EUR auf die Beleuchtungsanlage. Unter Berücksichtigung der für die Aktivierungen zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 8.573 EUR (471.500 EUR/55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 1.620 EUR (40.500 EUR/25 Jahre). Das Verkehrsgrün unterliegt keiner Abschreibung und erzeugt somit auch keinen Aufwand aus Abschreibungen.

Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahmen somit 10.193 EUR.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 372.238 EUR zu passivieren. Hiervon entfallen 150.850 EUR auf die Gehwege und die Parkstreifen und 221.388 EUR auf die Fahrbahn, das Verkehrsgrün, die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung. Der Beitragsanteil für die Oberflächenentwässerung in Höhe von 48.888 EUR wird an den WBH, der auch die Kanalbaukosten trägt, weitergeleitet.

Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 323.350 EUR.

Aufgrund der vom WBH in diesem Zusammenhang vorgenommenen Erneuerung des Mischwasserkanals erfolgt eine Kostenbeteiligung des WBH zur Wiederherstellung der Straße. Die Beteiligung des WBH in Höhe von 39.000 ist ebenfalls als Sonderposten für die Fahrbahnerneuerung zu passivieren.

Somit ergibt sich ein zu passivierender Gesamtsonderpostenbetrag in Höhe von 362.350 EUR(Beiträge gesamt 372.238 EUR - Beitragsanteil WBH 48.888 EUR + Beteiligung WBH 39.000 EUR).

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von insgesamt 6.790 EUR (Straße 130.200 EUR + Gehwege 77.350 EUR + Parkstreifen 73.500 EUR + Anteil WBH 39.000 EUR/55 Jahre = 5.818 EUR, Beleuchtung 24.300 EUR/25 Jahre = 972 EUR). Eine ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Verkehrsgrün in Höhe von 18.000 EUR entfällt, da Verkehrsgrün keiner Abschreibung unterliegt.

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

8.084

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

7.545

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

10.193

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

25.822

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-6.790

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

19.032 €

 

 

gez.

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen