Beschlussvorlage - 1098/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der VII. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen - Verwaltungsgebührensatzung - vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1098/2014) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2015

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine verwaltungsinterne Abfrage ergab die nachfolgend in der Begründung dargestellten Änderungen zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs.1 der Verwaltungsgebührensatzung.

 

 

Begründung

 

1. Änderung der lfd.- Nr. 2c:

 

Größere Ablichtungen bis zum Format DIN A0 können von der Reprostelle des Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskataster für Vorlagen der Stadtverwaltung Hagen erstellt und abgerechnet werden. Sie brauchen nicht mehr unbedingt von Privatfirmen hergestellt werden.

 

 

2. Änderung der lfd.- Nr. 2d:

 

Diese Position wird gestrichen, da es „mechanisch vervielfältigte Druckstücke“ in der Stadtverwaltung nicht mehr gibt. Alle Vervielfältigungen werden durch Kopien oder Scan und Druck durchgeführt.

 

 

3. Änderung der lfd.- Nr. 13a:

 

Die zweiten Leichenschauen im Krematorium werden vorwiegend durch beauftragte Honorarärzte durchgeführt. Als Aufwand entstehen dabei unter anderem auch Personalkosten/Verwaltungsgemeinkosten beim Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) durch die Vorbereitung und Unterstützung der Leichenschau-Abwicklung. Für den dort entstehenden Aufwand stellt WBH dem FB 53 bisher pauschal 15.600 €/Jahr in Rechnung.

WBH wird diesen Aufwand ab 2015 in die Kalkulation der Bestattungsgebühren einbeziehen – damit entfällt die jährliche Pauschalzahlung von 53 an WBH. Entsprechend sind wegen des dadurch verringerten Aufwandes die Verwaltungsgebühren bei 53 nach unten anzupassen.

 

 

4. Änderung der lfd.- Nr. 14:

 

Gemäß Ministerialblatt (MBl.NRW.), Ausgabe 2014 Nr. 26 vom 19.09.2014 Seite 511 bis 520 sind die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren für den gehobenen Dienst auf 65 Euro angehoben worden.

 

 

 

5. Änderung der lfd.- Nr. 19:

 

Seit Bestehen dieser Tarifstelle wurden über die Jahre weniger als 10 Verträge gefertigt. Eine zeitgemäße Nutzung setzt einen flexiblen und unkomplizierten Einsatz voraus. Dieser Tarif kann wegen Geringfügigkeit entfallen.

Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der mit Blick auf den Aufwand zur Erstellung und Verwaltung der Nutzungsverträge hier nicht eingehalten werden kann.

 

 

6. Änderung der lfd.- Nr. 20:

 

Die bisherige unter Tarifstelle 19) geführte detaillierte und für den Plot von Daten gültige Tabelle kann entfallen, da sie mit Tarifstelle 20.2 abgedeckt ist.
Die Neufassung stellt sicher, dass entsprechende Anforderungen auch angemessen abgerechnet werden können.

 

 

7. Änderung der lfd.-Nr. 23:

 

Die Tarife wurden im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung pauschaliert bzw. vereinheitlicht. Der neue Tarif zur Akteneinsichtnahme deckt ca. 75% der Fälle ab.

Seine Neukalkulation erfolgte unter der Berücksichtigung der üblichen Nutzergruppe sowie des Personalaufwands für Bereitstellung, Betreuung und Abrechnung und orientiert sich zudem an derzeit geltenden Gebühren, die für vergleichbare Einsichtnahmen in Landesgesetzen verankert sind.

 

 

 

Daneben sind redaktionelle Änderungen aufgrund der Neubezeichnung der Fachbereiche und Fachämter 20, 53, 61 und 63 vorgenommen worden.

 

 

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelungen ist in der Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3111

Bezeichnung:

Grundversorgung/Leist. nach dem XII SGB

Produkt:

1.31.11.01

Bezeichnung:

Leistungen f. Pflegebedürftige i. E.

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2015

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Mehr-

ertrag (-)

431100

Verwaltungs-gebühren

112,00

Aufwand (+)

 

 

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushalt 2015 bereits eingeplant.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan:

5210

Bezeichnung:

Bau- und Grundstücksordnung

Produkt:

1.52.10.06

Bezeichnung:

Information und Beratung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2015

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Mehr-

ertrag (-)

 

431100

Verwaltungs-gebühren

 

6.500,00

Aufwand (+)

 

 

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushalt 2015 noch nicht eingeplant.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheitswesen

Produkt:

1.41.40.03

Bezeichnung:

Gutachten

Teilprodukt:

1.41.40.03.02

Bezeichnung:

Leichenschauen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2015

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Minder-

ertrag (-)

 

431100

Verwaltungs-

gebühren

 

10.000,00

Minder-aufwand (+)

 

523500

Erstattungen an verb. Unt., Bet.

 

15.600,00

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushalt 2015 bereits eingeplant.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen