Beschlussvorlage - 1062/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der X. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1062/2014) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2015

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2014

 

2015

 

Wohnstraßen (W)

2,74 €

2,74 €

Innerörtliche Straßen (I)

2,31 €

2,34 €

Überörtliche Straßen (U)

1,89 €

1,94 €

 

 

Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

 

2014

 

2015

 

Stufe A

3,30 €

3,52 €

Stufe B

1,88 €

1,77 €

Stufe C

0,44 €

0,29 €

 

Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2015 die Benutzungsgebühren angepasst.

 

 

 

 

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

 

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) - vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2015 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.358.654  € (2014: 4.650.268 €; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 1.946.604 € (2014: 1.844.143 €; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015).

 

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2015 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 123.832 € (2014: 120.226 €; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 – Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015) sowie beim Winterdienst 126.066 € (2014: 122.394 €; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 – Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015) zu berücksichtigen. 

 

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Straßenreinigungsgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten in Höhe von 750.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Zum Ausgleich der vorhandenen Kostenunterdeckung wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 50.000 € einkalkuliert.

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

a)      Wohnstraßen

775.850

b)      Innerörtliche Straßen

250.250

c)      Überörtliche Straßen

91.350

d)      Summe:

1.117.450

 

 

Für 2014 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Wohnstraßen

772.704

b)      Innerörtliche Straßen

249.249

c)      Überörtliche Straßen

92.177

d)      Summe:

1.114.130

 

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

a)      Winterdienststufe A

366.000

b)      Winterdienststufe B

133.500

c)      Winterdienststufe C

277.700

d)      Summe:

777.200

 

 

 

Für 2014 wurden folgende Veranlagungsmeter festgesetzt:

 

a)      Winterdienststufe A

366.000

b)      Winterdienststufe B

130.500

c)      Winterdienststufe C

277.000

d)      Summe:

773.500

 

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

Zu Zeile 17 bei der Straßenreinigung und Zeile 14 beim Winterdienst -Interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark-:

Hier sind Anpassungen an den Ist-Aufwand erfolgt. Somit erfolgt eine geänderte Verteilung auf die beiden Sparten Straßenreinigung und Winterdienst.

 

Zu Zeile 13 bei der Straßenreinigung und Zeile 10 beim Winterdienst (Personalaufwand):

Hier greifen weiter die Personaleinsparungen aus dem letzten Jahr.

 

 

5. Auswirkungen der Veränderungen durch die Gebührenkalkulation im Jahresvergleich 2014/2015 in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst

 

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Winterdienststufe. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.

 

 

 

 

 

Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2014

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           137,00 €

Winter                               11,00 €

Gebühr insgesamt                                   148,00 €

 

 

   74,00 €

37,00 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse W/ Winterdienststufe C

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

137,00 €

 

 

 

Winter

     7,25 €

        144,25 €

   72,13 €

  36,06 €

 

Differenz 2014/2015

 

          -3,75 €

   -1,87 €

   -0,94 €

 

 

 

Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2014

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           115,50 €

Winter                               82,50 €

Gebühr insgesamt                                    198,00 €

 

 

99,00 €

49,50 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse I/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

117,00 €

 

 

 

Winter

   88,00 €

           205,00 €

102,50 €

51,25 €

 

Differenz 2014/2015

 

         +7,00 €

  +3,50 €

+1,75 €

 


Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A

 

Bisher:

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2014

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00

Sommerreinigung           94,50 €

Winter                             82,50 €

Gebühr insgesamt                                    177,00 €

 

 

88,50 €

44,25 €

 

Neu:

 

 

 

Beispiel

Straßenklasse U/ Winterdienststufe A

 

Gebühr 2015

Anzahl Parteien

 

Grundstück

2

4

Frontmeter                      25,00  

Sommerreinigung

  97,00 €

 

 

 

Winter

  88,00 €

          185,00 €

92,50 €

46,25 €

 

 

 

 

Differenz 2014/2015

 

        +8,00 €

+4,00 €

+2,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2015

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2015

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Produkt:

1.54.50.01

Bezeichnung:

Straßenreinigung (Gebührenhaushalt)

Produkt:

1.54.50.02

Bezeichnung:

Winterdienst (Gebührenhaushalt)

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2015

Folgejahr 2

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

2.886.442

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

1.604.502 €

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

750.000 €

Summe

Erträge (-)

 

 

 

 

5.240.944 €

 

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

 

 

6.305.258 €

 

abzgl. nachrichtlich

 

 

Allgemeininteressenanteil

 

 

1.364.212 €

 

Aufwand (+)

547500

Zuschreibungen Sonder-posten

 

 

50.000 €

 

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

249.898 €

Summe

Aufwand (+)

 

 

5.240.944 €

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2015 gesichert.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.12.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen