Beschlussvorlage - 1058/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation der Abfallgebühr 2015 in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gebührenkalkulation 2015 zu der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird, wie sie als Anlage 1 und 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1058/2014) ist, vom Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2015
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Gebührensatz für die Abfallgebühr kann, wie in der beigefügten Gebührenkalkulation dargestellt, unter Berücksichtigung einer Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich (Rücklagenauflösung) für das Jahr 2015 konstant gehalten werden. Die für 2014 beschlossenen Jahresgebühren gelten in 2015 weiter.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2015 die Benutzungsgebühren überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) - vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2015 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 20.028.435 € (2014: 19.966.135 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2015).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2015 sind insgesamt Kosten in Höhe von 402.169 € (2014: 390.455 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2015) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Darum und um die Abfallgebühr auf dem Vorjahresniveau konstant zu halten und somit eine Steigerung für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.074.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2015 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und wird im Plan auf 5.723.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2014: 5.725.000 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Die Personalkostenerhöhung ergibt sich neben der Berücksichtigung der Ist-Kosten des Vorjahres und des ersten Halbjahres durch die höher als geplant ausgefallene Lohnerhöhung in 2014. Hinzu kommen die Erhöhungen in 2015 und die Erhöhung der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse.
Zu Zeile 22 (ILV Sondermüllsammelstelle):
Durch den Ausbau der PKW-Anlieferungen an der Müllverbrennungsanlage zu einem Wertstoffhof erhöhen sich die Kosten hierfür entsprechend.
Anlagen:
1) Kalkulation der Abfallgebühren 2015
2) Ermittlung des Gebührensatzes 2015
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Produkt: | 1.53.70.01 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u.-transport |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kosten-art | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2015 | Folge-jahr 2 |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr | € | 19.356.604 € | € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter | € | 107.500 € | € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter | € | 17.500 € | € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich | € | 1.074.000 € | € |
Summe Erträge (-) |
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€ |
20.555.604 € |
€ |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
€ |
20.153.435 € |
€ |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand | € | 402.169 € | € |
Summe Aufwand (+) |
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€ |
20.555.604 € |
€ |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2015 gesichert. |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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