Beschlussvorlage - 0722/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer stimmberechtigten Vertreterin für die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH hier: Genehmigung eines Beschlusses der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss der äußersten
Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 01.09.2005:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
Frau Christa Suda
als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen
zu der am 13. September 2005 stattfindenden Gesellschafterversammlung der
ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH zu entsenden.
Sie wird beauftragt,
1. den
Jahresabschluss 2004 festzustellen,
2. der
Geschäftsführung Entlastung zu erteilen,
3.
den von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das kommende Geschäftsjahr
zu wählen,
4.
der
beabsichtigten Kapitalerhöhung und der Einräumung einer Option für die Stadt
Hagen auf Erwerb zusätzlicher Anteile aus dieser Erhöhung zuzustimmen.
Der Beschluss ist bereits umgesetzt.
Sachverhalt
Die ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, an der die Stadt Hagen mit 25 % beteiligt ist, hält am 13. September 2005 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein stimmberechtigter Vertreter/ eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.
Die ARCADEON/ HWW
Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH lädt gemeinsam mit der HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 13. September 2005 um
9.00 Uhr im ARCADEON, Lennestr. 91, 58093 Hagen zur
Gesellschafterversammlung ein. Für diese Gesellschafterversammlung ist ein/e
Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung der Sitzung umfasst folgende Punkte:
1.
Bericht
der Geschäftsführung ARCADEON mit Erläuterung des Jahresabschlusses für das
vorangegangene und Information zum laufenden Geschäftsjahr.
2.
Feststellung
des Jahresabschlusses 2004
a)
ARCADEON/
HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der
Anhang sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2004 wurde von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burbach + Partner KG geprüft und mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss 2004 ist nach wie
vor durch eine bilanzielle Überschuldung gekennzeichnet. Der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich aufgrund des positiven
Jahresergebnisses von 495 T€ auf 460 T€ verbessert.
Zu beabsichtigten Gegenmaßnahmen wird
auf die Ausführungen zu TOP 6 verwiesen.
Das Jahresergebnis schließt mit +29,3
T€ ab (Vorjahr: -3 T€). Die Gesellschaft geht aufgrund der bereits
gebuchten Auslastung davon aus, dass auch im Jahr 2005 mit einem positiven
Ergebnis zu rechnen ist.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen
keine Bedenken, den Jahresabschluss 2004 festzustellen.
b)
HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
c)
HWW
Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
3.
Entlastung
der Geschäftsführung
4.
Wahl
des Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr
Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Geschäftsführung zu
entlasten und der Wahl des von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Abschlussprüfers zuzustimmen.
5.
Verschiedenes
a)
Aktueller
Stand Zuwendungsbescheid Regierungspräsidium
b)
Personelles
6.
Kapitalerhöhung
in Höhe von 300.000 EUR für die Gesellschaft ARCADEON/ HWW GmbH lt. Schreiben
vom Mai 2005
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
haben 2 Gesellschafter die Bereitschaft erklärt, eine Kapitalerhöhung von rd.
300.000 € zur Hälfte aufzubringen.
Von Seiten der Gesellschaft wird erwartet, dass
der verbleibende Fehlbetrag aus dem Jahresüberschuss des laufenden
Geschäftsjahres gedeckt werden kann.
Die genannten Gesellschafter sind bereit, in
einem zweiten Schritt der Stadt Hagen Gesellschaftsanteile in von ihr
gewünschter Höhe zu übertragen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, der beabsichtigten Kapitalerhöhung und der Einräumung einer Option für die Stadt Hagen auf Erwerb zusätzlicher Anteile aus dieser Erhöhung zuzustimmen.
An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung am 08.06.2004 hat
Frau Annegret Oestereich teilgenommen.
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Gesellschafterversammlung findet am 13.
September 2005 statt. Da die Einladung dazu erst kurzfristig bei der Verwaltung
eingegangen ist, war es nicht mehr möglich, eine Dringlichkeitsentscheidung des
am 1. September 2005 tagenden Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen. Die
nächste Sitzung des Rates der Stadt Hagen findet erst am 15. September 2005
statt. Daher ist ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den
Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich.
Der Beschluss der äußersten Dringlichkeit wird
dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
