Beschlussvorlage - 0722/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss der äußersten Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 01.09.2005:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

Frau Christa Suda

 

als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu der am 13. September 2005 stattfindenden Gesellschafterversammlung der ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH zu entsenden.

 

 

Sie wird beauftragt,

 

1.     den Jahresabschluss 2004 festzustellen,

2.     der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen,

3.          den von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das kommende Geschäftsjahr zu wählen,

4.          der beabsichtigten Kapitalerhöhung und der Einräumung einer Option für die Stadt Hagen auf Erwerb zusätzlicher Anteile aus dieser Erhöhung zuzustimmen.

 

Der Beschluss ist bereits umgesetzt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, an der die Stadt Hagen mit 25 % beteiligt ist, hält am 13. September 2005 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein stimmberechtigter Vertreter/ eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

 


 
Die ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH lädt gemeinsam mit der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 13. September 2005 um 9.00 Uhr im ARCADEON, Lennestr. 91, 58093 Hagen zur Gesellschafterversammlung ein. Für diese Gesellschafterversammlung ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

 

Die Tagesordnung der Sitzung umfasst folgende Punkte:

 

1.                  Bericht der Geschäftsführung ARCADEON mit Erläuterung des Jahresabschlusses für das vorangegangene und Information zum laufenden Geschäftsjahr.

 

 

2.                  Feststellung des Jahresabschlusses 2004

 

a)     ARCADEON/ HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Jahresabschluss 2004 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burbach + Partner KG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der Jahresabschluss 2004 ist nach wie vor durch eine bilanzielle Überschuldung gekennzeichnet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses von 495 T€ auf 460 T€ verbessert.

Zu beabsichtigten Gegenmaßnahmen wird auf die Ausführungen zu TOP 6 verwiesen.

 

Das Jahresergebnis schließt mit +29,3 T€ ab (Vorjahr: -3 T€). Die Gesellschaft geht aufgrund der bereits gebuchten Auslastung davon aus, dass auch im Jahr 2005 mit einem positiven Ergebnis zu rechnen ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Jahresabschluss 2004 festzustellen.

 

b)     HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

c)     HWW Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH

 

 

3.                  Entlastung der Geschäftsführung

 

 

4.                  Wahl des Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Geschäftsführung zu entlasten und der Wahl des von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Abschlussprüfers zuzustimmen.

 

 

5.                  Verschiedenes

 

a)     Aktueller Stand Zuwendungsbescheid Regierungspräsidium

 

b)     Personelles

 

 

6.                  Kapitalerhöhung in Höhe von 300.000 EUR für die Gesellschaft ARCADEON/ HWW GmbH lt. Schreiben vom Mai 2005

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung haben 2 Gesellschafter die Bereitschaft erklärt, eine Kapitalerhöhung von rd. 300.000 € zur Hälfte aufzubringen.

Von Seiten der Gesellschaft wird erwartet, dass der verbleibende Fehlbetrag aus dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres gedeckt werden kann.

Die genannten Gesellschafter sind bereit, in einem zweiten Schritt der Stadt Hagen Gesellschaftsanteile in von ihr gewünschter Höhe zu übertragen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, der beabsichtigten Kapitalerhöhung und der Einräumung einer Option für die Stadt Hagen auf Erwerb zusätzlicher Anteile aus dieser Erhöhung zuzustimmen.

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung am 08.06.2004 hat Frau Annegret Oestereich teilgenommen.

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Gesellschafterversammlung findet am 13. September 2005 statt. Da die Einladung dazu erst kurzfristig bei der Verwaltung eingegangen ist, war es nicht mehr möglich, eine Dringlichkeitsentscheidung des am 1. September 2005 tagenden Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen. Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Hagen findet erst am 15. September 2005 statt. Daher ist ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich.

 

Der Beschluss der äußersten Dringlichkeit wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Genehmigung vorgelegt.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen