Beschlussvorlage - 0718/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Gesellschafterversammlungen der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. Herrn Werner Heider in die Aufsichtsräte der Gesellschaften wählen.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diese Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gem. § 48 Abs. 2 GmbH-G in Verbindung mit den Vorschriften der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften zu  fassen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz ist auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. Mitglied in den Aufsichtsräten der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD). Nachdem er zum 10.06.2005 seinen Rücktritt erklärte, ist nunmehr eine Nachwahl erforderlich.


 
Die Aufsichtsräte der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) bestehen aus je 11 Mitgliedern, wobei zwischen diesen Personenidentität besteht.

 

Auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. wurde Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz in die Aufsichtsräte gewählt. Herr Demnitz hat mit Wirkung zum 10.06.2005 seinen Rücktritt aus den Aufsichtsräten erklärt. Der Werkhof Hohenlimburg e. V. schlägt als Nachfolger Herrn Werner Heider vor.

 

Nach § 48 Abs. 2 GmbH-G in Verbindung mit den Vorschriften der Gesellschaftsverträge können Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Wahl der Mitglieder der Aufsichtsräte liegt in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlungen. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren keine Bedenken.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen