Beschlussvorlage - 0718/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachwahl in den Aufsichtsrat der Werkhof gem. GmbH2. Nachwahl in den Aufsichtsrat der Hagener Werk- und Dienstleistungs GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.09.2005
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Gesellschafterversammlungen der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. Herrn Werner Heider in die Aufsichtsräte der Gesellschaften wählen.
2.
Der Oberbürgermeister
wird ermächtigt, diese Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gem. § 48
Abs. 2 GmbH-G in Verbindung mit den Vorschriften der Gesellschaftsverträge der
Gesellschaften zu fassen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt sofort.
Sachverhalt
Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz ist auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. Mitglied in den Aufsichtsräten der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD). Nachdem er zum 10.06.2005 seinen Rücktritt erklärte, ist nunmehr eine Nachwahl erforderlich.
Die Aufsichtsräte der Werkhof gem. GmbH und der Hagener
Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) bestehen aus je 11 Mitgliedern, wobei
zwischen diesen Personenidentität besteht.
Auf Vorschlag des Werkhof Hohenlimburg e. V. wurde Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz in die Aufsichtsräte gewählt. Herr Demnitz hat mit Wirkung zum 10.06.2005 seinen Rücktritt aus den Aufsichtsräten erklärt. Der Werkhof Hohenlimburg e. V. schlägt als Nachfolger Herrn Werner Heider vor.
Nach § 48 Abs. 2 GmbH-G in Verbindung mit den Vorschriften der Gesellschaftsverträge können Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Wahl der Mitglieder der Aufsichtsräte liegt in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlungen. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren keine Bedenken.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
