Beschlussvorlage - 0708/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die außerordentliche Generalversammlung der Fleischversorgung Hagen eGhier: Genehmigung eines Beschlusses der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss der äußersten Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 26.08.2005:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
Herrn Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann
als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der am 29. August 2005 stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung der Fleischversorgung Hagen eG (FVH eG) zu entsenden.
Er wird beauftragt, einer Fortführung des Betriebes der FVH eG bis zum 31.12.2005 zuzustimmen.
Der Beschluss ist bereits umgesetzt.
Sachverhalt
Die Fleischversorgung Hagen eG (FVH eG), an der
die Stadt Hagen mit 0,546 % beteiligt ist, hielt am 29. August 2005 eine
außerordentliche Generalversammlung ab. Hierfür war ein stimmberechtigter
Vertreter/ eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.
Die FVH eG lädt ein zu einer außerordentlichen
Generalversammlung am Montag, den 29.08.2005, um 12.30 Uhr in der
Kantine des Betriebes, Schlachthofstr. 3, 58089 Hagen.
Einziger Tagesordnungspunkt wird sein die Möglichkeit zur Fortführung der Zerlegebetriebe über den 31.08.2005 hinaus.
In der letzten Generalversammlung am 21.06.2005 hat die Genossenschaft ihre Auflösung zum 31.08.2005 beschlossen. Dem entsprechend hat die Geschäftsführerin den Pachtvertrag mit der Stadt Hagen zu diesem Termin gekündigt.
Nunmehr wurde von Seiten verschiedener Landwirte an sie herangetreten mit der dringenden Bitte, die im Herbst vermehrt anstehenden Schlachtungen noch zu ermöglichen.
Die Geschäftsführung wäre bereit, den Betrieb noch bis zum 31.12.2005 fortzusetzen. Hierzu besteht auch die rechtliche Möglichkeit, da sie als bestellte Liquidatorin für die Abwicklung der Genossenschaft bis zum 31.08.2006 Zeit hat. Da die Fortsetzung des Schlachtbetriebes aber über die bislang vorgesehene reine Abwicklung hinaus geht und die Entscheidung hierzu eine einvernehmliche Abänderung des Kündigungstermins voraussetzt, sieht die Geschäftsführung die Notwendigkeit, hierzu einen Beschluss der Generalversammlung noch vor dem 31.08.2005 herbeizuführen.
Die Verwaltung befürwortet eine solche Entscheidung, da hierdurch nicht nur zum eigentlich vertraglich vorgesehenen Kündigungstermin am Jahresende zurückgekehrt wird, sondern auch der dringende Bedarf der Landwirte an Schlachtmöglichkeiten befriedigt und Zeit gewonnen werden kann, Lösungen für die Zerlegebetriebe zu finden, die an einer Fortführung Ihrer Arbeit interessiert sind.
An der letzten ordentlichen Generalversammlung am
21.06.2005 hat Herr Arndt Hartmann teilgenommen.
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die außerordentliche Generalversammlung fand am
29.08.2005 statt. Da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst
am 01.09.2005 und die des Rates erst am 15.09.2005 stattfindet, war ein
Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und ein
Ratsmitglied erforderlich.
Der Beschluss der äußersten Dringlichkeit wird
hiermit dem Rat der Stadt Hagen zur Genehmigung vorgelegt.
