Beschlussvorlage - 0645/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.07/05 (573) - Grünrockstraße -hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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24.08.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.09.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.09.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 07/05
(573) Grünrockstraße - gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt im Zentrum von Hohenlimburg. Umgrenzt wird es durch die
Stennertstraße, Bahnstraße und Grünrockstraße.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres
Verfahren:
Nach
der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses erfolgt eine Bürgeranhörung.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll voraussichtlich im März 2006
erfolgen.
Sachverhalt
Mit diesem Bebauungsplanverfahren sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung der Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1/79 - Hohenlimburg Innenstadt -, 2.Fassung)
für die Realisierung eines Behindertenwohnheims mit betreutem Wohnen geschaffen
werden.
Das Gebäude Grünrockstraße 2 steht nach dem Umzug
der VHS/Bücherei Hohenlimburg in die Langenkampstraße 14 leer. Im Zuge der
Nutzungsüberlegungen generell und den Gesprächen zur geplanten Vermarktung hat
der Hohenlimburger Bauverein einen städtebaulichen Entwurf für die im Eigentum
der Stadt befindlichen Grundstücke erarbeitet, der bereits in der
BV-Hohenlimburg und dem Stadtentwicklungsausschuss (Drucksachennummer 0323/2005)
vorgestellt wurde. Dieser Entwurf beinhaltet den Neubau eines Behindertenheims
und betreutes Wohnen. In Anspruch genommen werden sollen dabei auch die Flächen
des vorhandenen Parkplatzes und des Kinderspielplatzes.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung
beauftragt, das Projekt des Hohenlimburger Bauvereins positiv zu begleiten. Ein
Alternativentwurf der Verwaltung, der das Gebäude Grünrockstraße 2 erhalten
würde, wurde verworfen. Die Frage des Denkmalschutzes für das aufstehende
Gebäude der ehemaligen VHS/Bücherei soll im Rahmen dieses
Bebauungsplanverfahrens geklärt werden.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe,
Westfälisches Amt für Denkmalpflege, hat das denkmalrechtliche
Unterschutzstellungsverfahren dem Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes
NW zum Entscheid vorgelegt.
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses vom 16.06.2005 (Drucksachennummer 0522/2005) bereits
beauftragt, das Gebäude mit den umliegenden Grundstücken an den Hohenlimburger
Bauverein Immobilien GmbH zu verkaufen. Der Verkauf ist unter dem Vorbehalt der
Entwidmung des Parkplatzes erfolgt. In den Kaufpreis eingestellt wurde die Verpflichtung des Erwerbers, Ersatz für
die vorhandenen Stellplätze zu schaffen und sich mit einem Betrag von 50.000 €
an den Maßnahmen für die Verlegung des Spielplatzes, den Kosten zur Änderung
des Bebauungsplans im Rahmen des Verfahrens sowie an den Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu beteiligen. Für den Fall, dass die Änderung des
Bebauungsplans nicht bzw. nur unter unwirtschaftlichen Voraussetzungen erfolgen
kann, bzw. dass das Westfälische Amt für Denkmalpflege ihr Benehmen zur
Einstellung des denkmalrechtlichen Eintragungsverfahrens nicht erteilt und
dadurch die Realisierung des geplanten Vorhabens unter finanziellen Aspekten
unverhältnismäßig erschwert wird, ist die Möglichkeit einer einvernehmlichen
Rückabwicklung des Grundstücksverkaufs vereinbart worden.
Das Vorhaben des Hohenlimburger Bauvereins liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1/79 Hohenlimburg
Innenstadt, 2.Fassung.
Für den Bereich der ehemaligen VHS/Bücherei ist eine
Baufläche mit der Festsetzung MK (Kerngebiet) III (3-geschossig) festgesetzt.
Weiterhin sind Teilbereiche als Fläche für Parken und
Gemeinschaftsstellplätze/Gemeinschaftsgaragen und ein öffentlicher Spielplatz
festgesetzt.
Diese genannten planungsrechtlichen Festsetzungen
sollen im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens projektbezogen geändert werden.
Neben dem bereits genannten Umgang mit dem
Denkmalschutz muss das Thema des vorhandenen Parkplatzes genauer betrachtet
werden. Eine ersatzlose Streichung des öffentlichen Parkplatzes ist nicht
möglich. Für das Hohenlimburger Zentrum ist es außerordentlich wichtig, im
Eingangsbereich der Hohenlimburger City öffentliche Stellplätze vorzuhalten.
Ein alternativer Standort ist zu prüfen.
Für die Verlegung des öffentlichen Spielplatzes muss
ebenfalls ein geeigneter Standort gefunden werden.

06.09.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu
fassen.
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Der Erhalt der im Plangebiet
befindlichen Blutbuche muss im Rahmen der Planungen oberste Priorität haben.
08.09.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 07/05
(573) Grünrockstraße - gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt im Zentrum von Hohenlimburg. Umgrenzt wird es durch die
Stennertstraße, Bahnstraße und Grünrockstraße.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres
Verfahren:
Nach
der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses erfolgt eine Bürgeranhörung.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll voraussichtlich im März 2006
erfolgen.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Erhalt der im Plangebiet
befindlichen Blutbuche muss im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 07/05 (573) – Grünrockstraße - gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Zentrum von Hohenlimburg. Umgrenzt wird es durch die Stennertstraße, Bahnstraße und Grünrockstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres Verfahren:
Nach der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses erfolgt eine Bürgeranhörung. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll voraussichtlich im März 2006 erfolgen.
Zusatz:
Der Erhalt der im Plangebiet befindlichen
Blutbuche muss im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.
15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 07/05 (573) – Grünrockstraße - gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Zentrum von Hohenlimburg. Umgrenzt wird es durch die Stennertstraße, Bahnstraße und Grünrockstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres Verfahren:
Nach der Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses erfolgt eine Bürgeranhörung. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll voraussichtlich im März 2006 erfolgen.
Zusatz:
Der Erhalt der im Plangebiet befindlichen Blutbuche muss im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden.