Beschlussvorlage - 0636/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt folgendem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 29.06.2005 zu:

 

1.   Der Verwaltungsrat der AöR SEH stellt den Jahresabschluss 2004 mit einer Bilanzsumme von 309.790.299,20 € fest.

 

2.   Der Gewinn des Jahres 2004 in Höhe von 1.724.540,67 € wird wie folgt verwendet:

Ø      ein Teilbetrag in Höhe von 850.000,00 € wird an die Stadt Hagen ausgeschüttet,

Ø      der Restbetrag in Höhe von 974.540,67 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

3.      Der nach der Ausschüttung an die Stadt Hagen verbliebene Gewinnvortrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 1.410.622,49 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

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Sachverhalt

Ziel der Vorlage ist die Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) über den Jahresabschluss 2004 und der Ergebnisverwendung. Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der SEH bedürfen Entscheidungen der Organe des Kommunalunternehmens in den dort genannten Fällen der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.


 
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung der Stadtentwässerung Hagen  -  Anstalt des öffentlichen Rechts  -  stellt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Ergebnisverwendung. Beide Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Rat der Stadt Hagen (§ 8 Abs. 2 der Satzung).

 

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2004 ist für die SEH AöR ein Jahresabschluss entsprechend den Regelungen der Kommunalunternehmensverordnung (KUV NRW) aufzustellen. Der Jahresabschluss 2004 besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2004 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 309.790.299,20 € aus (Vorjahr: 307.545.841,03 €), die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Ergebnis mit einem Bilanzgewinn (einschl. des Gewinnvortrages aus 2003) in Höhe von 3.135.163,16 € ab (Vorjahr: 2.128.622,49 €).

 

Abgesehen von den nachfolgend näher erklärten Auswirkungen bei der Veranlagung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, bei den Auflösungsbeträgen der empfangenen Ertragszuschüsse und des Sonderpostens für Investitionszuschüsse sowie einzelnen Aufwandsposten, ist für die Stadtentwässerung Hagen das Geschäftsjahr 2004 mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen so verlaufen, wie dies nach dem Gesamtergebnis der ausgewiesenen Positionen des Wirtschaftsplanes 2004 vorausgeplant war.

Zu den verschiedenen Einzelposten der Erträge gab es im Gesamtergebnis eine Abweichung in Höhe von rd. + 0,81% (+ 292,7 T€), bei den Aufwendungen gab es insgesamt eine Abweichung in Höhe von rd. - 1,25 % (+ 431,8 T€).

 

Damit konnte die im Erfolgsplan 2004 ausgewiesene Überdeckung (Gewinnerwartung) i. H. v. 1.000 T€ mit einem Resultat von rd. 1.725 T€ deutlich überschritten werden. Dazu ist anzumerken, dass ein Hauptbestandteil der Überdeckung der in die Umsatzerlöse eingerechnete Ausgleich von gebührenrechtlichen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren i.H.v. rd. 454 T€ ist. Darüber hinaus trägt das Finanzergebnis wesentlich zum Jahresgewinn bei. Ein weiterhin niedriges, im kurzfristigen Bereich sogar deutlich gesunkenes, Zinsniveau und die weitgehende Finanzierung der Investitionen aus den Abschreibungserlösen führten zu einem gegenüber dem Wirtschaftsplan um 1.483 T€ reduzierten Zinsaufwand.

 

Auf der Seite der Erträge sind die Entwässerungsgebühren (Schmutzwasser) als ausschlaggebende Umsatzerlöse in einer Größe von rd. 425 T€ hinter den Erwartungen geblieben, wie sie in die Gebührenkalkulation und den Wirtschaftsplan 2004 ausgewiesen worden sind.

 

Die Ursache hierfür ist der über die auf Basis der Vorjahresentwicklungen aufgestellte negative Prognose nochmals hinausgehende Wasserverbrauchsrückgang durch Betriebsstilllegungen und Produktionsumstellungen im gewerblich/industriellen Bereich. Gegenüber dem in der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegten Wert blieb der tatsächliche Wasserverbrauch um ca. 352.000 m³ zurück.

 

In die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr war für die Bemessung des Gebührensatzes nach dem Kenntnisstand vom Sommer 2003 eine an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstücksfläche von insgesamt rd. 10,233 Mio. qm eingesetzt worden.

 

Insbesondere durch die Nachveranlagung einer ca. 100 Tm² großen Fläche für 4 Jahre erhöht sich die im Jahr 2004 gebührenmäßig veranlagte Fläche auf ca. 10,793 Mio. m². Dies führte gegenüber dem prognostizierten Wert zur Verbesserung der Umsatzerlöse i.H.v. rd. 406 T€. Unter Berücksichtigung dieses Einmaleffektes ist die jahresbezogen veranlagte Fläche mit ca. 10,4 Mio. m² anzusetzen.

 

Die Auflösung der Investitionszuschüsse erfolgt in Höhe der jeweiligen Abschreibungssätze der bezuschussten Anlagen. Für das Jahr 2004 ergibt sich ein Betrag in Höhe von rd. 866 T€ (Ansatz im Wirtschaftsplan: rd. 904 T€).

 

Bei der Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse ergab sich ein Betrag in Höhe von rd. 575 T€ (Ansatz im Wirtschaftsplan: 490 T€).

Beide Auflösungsbeträge zusammen ergaben damit einen zusätzlichen positiven Effekt für das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von rd. 47 T€.

 

Der Materialaufwand betrug ca. 15.186 T€ (Ansatz im Wirtschaftsplan: rd. 14.895 T€). Ursache für diese Abweichung ist die im Materialaufwand enthaltene Betriebskostenumlage des Ruhrverbandes. Ausgehend von einer Entscheidung in dem hier laufenden Widerspruchsverfahren wurde der Planwert mit 13.907.000 € um rd. 289 T€ zu niedrig angesetzt. Da das Widerspruchsverfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, konnte die erwartete Minderung des Verbandsbeitrages nicht realisiert werden.

Die Personalaufwendungen liegen mit 878 T€ (20,4%) über dem Ansatz des Wirtschaftsplanes. Bei Aufstellung des Planes war nicht bekannt, dass die Aufstockungsbeträge für Mitarbeiter, die Altersteilzeitverträge schließen, im Jahr des Vertragsschlusses der Rücklage zugeführt werden müssen und damit das Ergebnis entsprechend belasten.

 

Abgesehen von nicht berücksichtigten Planungsgrößen bei den Personalkosten, die auch auf die Sozialen Abgaben wirken, haben insbesondere Anhebungen der Krankenkassenbeiträge und die Umstellung des Abrechnungssystems im Bereich der Zusatzversorgung zusätzlichen Aufwand verursacht.

 

Als Bestandteil des “Gesamtstädtischen Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen” hat die SEH sich verpflichtet, im Jahr 2005 rd. 2,5 Mio. € an die Stadt Hagen zu zahlen. Eine Teilsumme von 1 Mio. € setzt sich zusammen aus den zu zahlenden Bürgschaftsprovisionen für die Darlehen und einer Stammkapitalverzinsung. Darüber hinaus werden sonstige Konsolidierungsbeiträge in Höhe von ca. 1,5 Mio. € erbracht. Die im Jahr 2005 gezahlten bzw. zu zahlenden Bürgschaftsprovisionen betragen rd. 150.000 €, so dass noch rd. 850.000 € als Konsolidierungsbeitrag aus dem Jahresgewinn 2004 zu leisten sind.

 

Der Konsolidierungsbeitrag der SEH soll sich lt. Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 11.12.2003 für 2005 auf 2.446.000,00 € belaufen. Davon entfallen ca. 1 Mio. € auf Beträge aus der Ergebnisverwendung und den zu zahlenden Bürgschaftsprovisionen und ca. 1,5 Mio. € auf Übernahmen von verrohrten Bachläufen von der Stadt Hagen sowie auf eine Reduzierung der Maßnahmen beim Gewässerausbau.

 

Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss 2004 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Hagen dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH zustimmt.

 

Der Jahresabschluss 2004 ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

x

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

850.000

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

2005

    

    

    

    

7000 215 00008

850.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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