Beschlussvorlage - 0559/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Dem Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wird in der in der Begründung dargestellten Form gefolgt.

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Sachverhalt

Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder haben nach § 54 (1) SGB XII i. V. m. § 55 (2) Nr. 2 SGB IX Anspruch auf heilpädagogische Leistungen, (zum Beispiel Frühförderung) von der Geburt bis zum Schulbeginn.

2004 wurde die Frühförderung von 271 Kindern von der Stadt Hagen mit rund 500.000 € finanziert.

Kinder mit Förderbedarf und deren Familien werden nahezu vollständig durch kinderärztliche Früherkennungsuntersuchungen und den Besuch von Kindertageseinrichtungen erreicht. Durch die Vernetzung aller beteiligten Institutionen, die Kinder bis zu 6 Jahren als Zielgruppe haben, besteht weiterhin das Bemühen, die verbleibende sehr kleine Restgruppe zu erreichen.

 

Dem Antrag der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wird in der in der Begründung dargelegten Form gefolgt. Noch weitergehende personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen würden nach Ansicht des Gesundheitsamtes nicht zu einer Erhöhung der Zahl der erreichten Kinder führen.


Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder haben nach § 54 (1) SGB XII i. V. m. § 55 (2) Nr. 2 SGB IX Anspruch auf heilpädagogische Leistungen (zum Beispiel Frühförderung) von der Geburt bis zum Schulbeginn.

 

Frühförderung beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Förderung von Grobmotorik, Körperkoordination, Fein- und Visuomotorik, visueller Wahrnehmung und sozial-emotionaler Kompetenzen. Hierzu zählt auch die intensive Anleitung und Beratung betroffener Eltern durch geschulte Fachkräfte.

 

 

Ende 2004 wurden bei 271 Kindern in Hagen Frühfördermaßnahmen durchgeführt. Dies entspricht einer Steigung von fast 100 % gegenüber 134 Kindern im Jahr 2000 und einer Steigerung um etwa 20 % im Vergleich zum Jahr 2003 (226 Kinder). Die Kosten für die Stadt Hagen beliefen sich im Jahr 2004 auf 497.580 €.

 

 

Von großer Bedeutung ist die möglichst frühzeitige Erkennung einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung, die Einleitung adäquater Therapien und Fördermaßnahmen wie Frühförderung sowie eine umfassende Beratung der Eltern. Dieses Ziel kann durch eine hohe Teilnahme an den kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die für alle Kinder kostenlos sind, erreicht werden. Die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen (U1 bis U9, Geburt bis 5. Lebensjahr) liegt in Hagen zwischen 97 % bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) und 94 % bei der U7 (21. bis 24. Lebensmonat). Bis zur letzten Früherkennungsuntersuchung im Vorschulalter (U9, 60. bis 64. Lebensmonat) sinkt die Beteiligung auf 81,3 %.

Um hier gegenzusteuern und um die Eltern verstärkt auf den Nutzen dieser Präventionsmaßnahme aufmerksam zu machen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2005 die Aktion "Ich geh' zur U! Und Du?" gestartet. Über Plakate und Infoflyer, die kostenlos von der BzgA zur Verfügung gestellt werden, sollen Eltern motiviert werden, die anstehenden Untersuchungen durchzuführen. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes plant, sich an dieser Aktion 2006 zu beteiligen und den Schwerpunkt auf die Kindertageseinrichtungen zu legen. Über 90 % der Hagener Kinder bis zum Alter von 6 Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung. Hier können auch Familien aus sozial schwachen Schichten und mit Migrationshintergrund erreicht und beraten werden.

 

 

Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Reihenuntersuchungen in nahezu allen Hagener Kindertagesstätten durch mit dem Ziel, Entwicklungsverzögerungen und –störungen auch bei den Kindern frühzeitig zu erkennen, die die kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen nicht wahrnehmen. Bei entsprechender Indikation wird nach Rücksprache mit den Eltern eine Frühfördermaßnahme eingeleitet.

 

 

Diese Aufstellung zeigt auf, dass mit den dargestellten Maßnahmen so gut wie alle Eltern mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr erreicht werden. Durch die bestehende Kooperation und Vernetzung von Gesundheitsamt, Kinderärzten, Kinderklinik, Kindertageseinrichtungen und Frühförderstellen besteht weiterhin das Bemühen, auch die verbleibende kleine Restgruppe zu erreichen.

 

Dem Antrag der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wird in der in der Begründung dargelegten Form gefolgt. Noch weitergehende personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen würden nach Ansicht des Gesundheitsamtes nicht zu einer Erhöhung der Zahl der erreichten Kinder führen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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25.08.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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31.08.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen