Beschlussvorlage - 1037-1/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bekanntgabe neuer Schlüsselzahlen für die Festsetzung der Anteile am Steuerverbund machte eine Neuberechnung der Steueranteile erforderlich. Dies führt zu einer Verschlechterung gegenüber der vorgelegten Projektionsrechnung des Haushalts 2015. Mit der Senkung der Steuerkraft erhöht sich der zu erwartende Anteil an der Schlüsselzuweisung ab 2016. Die Einbeziehung dieser aktuellen Veränderung ermöglicht weiterhin die Darstellung des Haushaltsausgleichs 2016 mit Stärkungspaktmitteln und 2021 ohne Stärkungspaktmittel.
Begründung
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, an der Umsatzsteuer und am Familienleistungsausgleich berechnet sich unter anderem mit Hilfe sogenannter Schlüsselzahlen des Landes. Diese waren für die Jahre 2015 bis 2017 vom Land noch festzusetzen. Daher ist bei der Vorlage der Projektionsplanung für den Haushalt 2015 im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 bisher mit den Schlüsselzahlen für die Jahre 2012 bis 2014 gerechnet worden.
Am 28.10.2014 wurden die im Entwurf geplanten neuen Schlüsselzahlen bekannt gegeben, die gegenüber den bisherigen Schlüsselzahlen sinken. Eine Neuberechnung der Steueranteile der Stadt Hagen am Steuerverbund hat Verschlechterungen gegenüber der Darstellung im Haupt- und Finanzausschuss am 30.10.2014 ergeben.
Mit der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen geht eine sinkende Steuerkraft der Stadt Hagen einher, so dass dies Auswirkungen auf die Ermittlung der Schlüsselzuweisung 2016 ff. haben wird. In einer Simulationsrechnung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde diese Berechnung der Schlüsselzuweisung ab 2016 für die Projektion zugrunde gelegt.
Auswirkungen der veränderten Schlüsselzahlen für 2015 und 2016
Steuererträge | Verschlechterung 2015 | Verschlechterung 2016 |
Einkommenssteueranteil | 3.450.750 |
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Umsatzsteueranteil | 147.854 |
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Leistung nach Familienleistungsausgleich | 79.368 |
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Summe Verschlechterung | 3.519.236 | 3.687.091 |
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Zuweisungen | Verbesserung 2015 | Verbesserung 2016 |
Schlüsselzuweisungen | 0 | 2.834.816 |
Die erwartete Schlüsselzuweisung 2016 ermöglicht weiter die Darstellung des Haushaltsausgleichs in 2016 mit Stärkungspaktmitteln.
Inzwischen liegt eine Information über die finanzielle Auswirkung der 2. Stufe der Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe ab 2018 vor. Danach wird eine Entlastung bei der Umlage an den Landschaftsverband in Höhe von 12.393.596 € geschätzt. Die bisher eingeplante Entlastung bei der Bundesbeteiligung sowie bei der Umsatzsteuer würde damit ab 2018 entfallen. Diese Annahme wurde ebenfalls noch eingearbeitet und stellt weiterhin den Haushaltsausgleich in 2021 ohne Stärkungspaktmittel dar.
In der Anlage 1 ist die Projektionsrechnung 2015 bis 2021 in aktualisierter Fassung dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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