Beschlussvorlage - 1108/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass eine Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht erforderlich war und deshalb eine Genehmigung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014  obsolet ist.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

Der Haupt- und Finanzausschuss  der Stadt Hagen hat am 30.10.2014 im Wege der

Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss  der Stadt Hagen beschließt im Wege der

Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW,

 

Herrn: __Horst Wisotzki___________________________________

als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigten Vertreter  des Aktionärs

Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG zu

entsenden.

 

Er wird beauftragt:

  1. der Kündigung des Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E AG und

Stadtwerke Hagen GmbH mit Wirkung zum 30. November 2014 zuzustimmen

und

  1. dem Abschluss zweier Pachtverträge zwischen der Mark-E AG als Pächterin

und der Stadtwerke Hagen GmbH als Verpächterin über (a.) die im Eigentum

der Stadtwerke Hagen GmbH stehenden Strom-, Gas- und Wassernetze

(„regulierter Bereich“) und (b.) die übrigen vom bisherigen Unternehmenspacht-

vertrag umfassten Pachtgegenstände (insb. Kundenstamm, Fernwärme,

Wassergewinnung, „nicht regulierter Bereich“) mit Wirkung ab 1. Dezember

2014 zuzustimmen, sofern der Vorstand sich vor Abstimmung in der außer-

ordentlichen Hauptversammlung bereit erklärt, diesen Beschluss erst umzu-

setzen, wenn der Rat der Stadt Hagen dem mehrheitlich zugestimmt hat."“.

 

Aktionäre der Mark-E AG sind nur noch die ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG sowie die SEW GmbH & Co. Eine direkte Beteiligung der Stadt Hagen an der Mark-E AG besteht also nicht. Aus diesem Grund steht der Stadt Hagen auch nicht das Recht zu, einen stimmberechtigten Vertreter in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 zu entsenden. Daher ist eine Genehmigung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014 obsolet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

(Oberbürgermeister)

 

 

 

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Beschlüsse

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13.11.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen