Beschlussvorlage - 1108/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters des Aktionärs Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AGHier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 Satz1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass eine Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht erforderlich war und deshalb eine Genehmigung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014 obsolet ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen hat am 30.10.2014 im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW,
Herrn: __Horst Wisotzki___________________________________
als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigten Vertreter des Aktionärs
Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG zu
entsenden.
Er wird beauftragt:
- der Kündigung des Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E AG und
Stadtwerke Hagen GmbH mit Wirkung zum 30. November 2014 zuzustimmen
und
- dem Abschluss zweier Pachtverträge zwischen der Mark-E AG als Pächterin
und der Stadtwerke Hagen GmbH als Verpächterin über (a.) die im Eigentum
der Stadtwerke Hagen GmbH stehenden Strom-, Gas- und Wassernetze
(„regulierter Bereich“) und (b.) die übrigen vom bisherigen Unternehmenspacht-
vertrag umfassten Pachtgegenstände (insb. Kundenstamm, Fernwärme,
Wassergewinnung, „nicht regulierter Bereich“) mit Wirkung ab 1. Dezember
2014 zuzustimmen, sofern der Vorstand sich vor Abstimmung in der außer-
ordentlichen Hauptversammlung bereit erklärt, diesen Beschluss erst umzu-
setzen, wenn der Rat der Stadt Hagen dem mehrheitlich zugestimmt hat."“.
Aktionäre der Mark-E AG sind nur noch die ENERVIE – Südwestfalen Energie und Wasser AG sowie die SEW GmbH & Co. Eine direkte Beteiligung der Stadt Hagen an der Mark-E AG besteht also nicht. Aus diesem Grund steht der Stadt Hagen auch nicht das Recht zu, einen stimmberechtigten Vertreter in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 zu entsenden. Daher ist eine Genehmigung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014 obsolet.
