Berichtsvorlage - 0943/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Radwegeführung im Bereich Delstern erfolgt auf der „rückgebauten“ Delsterner Straße.

Im Bereich Eilpe- Zentrum können zur Zeit keine Maßnahmen zur Unterstützung des Radverkehrs vorgenommen werden.

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Sachverhalt

Vorbemerkungen:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.05.2014 die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch „Delstern“ auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 0242/2014 beschlossen.

In diesem Zusammenhang hatte Herr Oberbürgermeister Dehm die Prüfung im Stadtentwicklungsausschuss zugesagt, alternative Radwegeführungen in Delstern aufzuzeigen und zu diskutieren.

 

 

Planungen:

 

Der „Lückenschluss“ eines Volmeradweges zwischen den Anschlusspunkten „Hasselstraße“ und Delsterner Straße (B 54) im Bereich „Wippermann“ gestaltet sich topographisch und katastermäßig äußerst schwierig.

Aus Richtung Hagener Innenstadt muss ab der Hasselstraße die Eilper- und Delsterner Straße als Radwegetrasse fungieren, da die Fortsetzung unter der Volmetalstraße einerseits durch den steilen Hang des Naturschutzgebietes „Hardt“, andererseits wegen einer erforderlichen Querung der Bahnstrecke verbaut ist.

Die Fortsetzung jenseits der Delsterner Straße an der Volme ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Eigentümer faktisch nahezu unmöglich.

Durch den Rückbau der Delsterner Straße mit spürbarem Rückgang der Verkehrsbelastung nach Fertigstellung der Ortsumgehung Delstern ist jedoch aus Sicht der Verwaltung zumindest der Abschnitt zwischen Delsterner Brücke und Firma Wippermann als Radwegetrasse zumutbar und geeignet.

 

Insbesondere verbleibt somit der Bereich Eilpe- Zentrum, der eine Radwegeführung vermissen lässt. Unter Berücksichtigung der Tempobegrenzung im Ortskern auf 30 Km/h oder auch einer möglichen Nutzung des „Kaufpark- Parkplatzes“ reduziert sich der kritische Bereich auf den Teilabschnitt  zwischen der Kreuzung Selbecker Straße und der Delsterner Brücke.

Hier war vor einigen Jahren von der Delsterner Brücke kommend ein Angebotsstreifen für Radfahrer auf der Eilper Straße abmarkiert worden, der jedoch in der Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl kritisch gesehen wurde und nach „Abnutzung“ nicht mehr erneuert wurde. Andere bauliche Maßnahmen können im vorhandenen Straßenquerschnitt nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand (Kompletter Umbau des Gesamtquerschnittes- keine Finanzierungsmöglichkeit) umgesetzt werden.

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Auswirkungen

 

gez.

 

Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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29.10.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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11.11.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Radwegeführung im Bereich Delstern erfolgt auf der „ckgebauten“ Delsterner Straße.

Im Bereich Eilpe- Zentrum können zur Zeit keine Maßnahmen zur Unterstützung des Radverkehrs vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Radweg am Ende der Hasselstraße, unter der Hochbrücke bis zur Straße am Stockey (sog. schwarzer Weg) fortgesetzt werden kann. Ein Brückenbauwerk wäre durch diese Wegeführung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0