Beschlussvorlage - 1018/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhebung der Taxentarife zum 01.01.2015hier: Neufassung der Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassener Taxen - Taxentarif -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
Die Neufassung der Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassener Taxen – Taxentarif – (ehemals Kraftdroschkentarif vom 20.05.1975 in der Fassung vom 26.03.2012) wird beschlossen, wie sie als Anlage 1 (Drucksachen-Nr. 1018/2014) Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist.
Realisierungtermin: 01.01.2015
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Taxenfahrpreise sollen mit dem neuen Hagener Taxentarif zum 01.01.2015 erhöht werden.
Zudem soll § 6 Abs. 1 der ehemaligen Verordnung entfallen.
Mit Schreiben vom 26.06.2014 stellte die Taxi Hagen e.G. im Namen der dort angeschlossenen Unternehmer, die über die Mehrheit der Hagener Taxen verfügt, einen Antrag auf Erhöhung der Taxentarife. Der Taxi Hagen e.G. sind 55 Unternehmer mit 74 Taxen angeschlossen. Insgesamt gibt es in Hagen 69 Taxiunternehmer mit 129 Taxen.
Begründung
Die letzte Anpassung der Taxentarife erfolgte am 26.03.2012.
Zum 01.01.2015 wird ein Mindestlohn von 8,50 € eingeführt. Zudem sind die Versicherungstarife und die Werkstattkosten gestiegen. Diese Kosten sind aufzufangen.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen soll eine Neufassung beschlossen werden.
Angehoben werden soll der Kilometerpreis werktags tagsüber von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den 1. bis 3. Kilometer von 1,70 € auf 2,10 € (jeder weitere Kilometer von 1,50 € auf 1,70 €), nachts von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für den 1. bis 3. Kilometer von 1,80 € auf 2,30 € (jeder weitere Kilometer von 1,60 € auf 1,90 €).
Der Grundpreis soll werktags tagsüber von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,90 € (zuvor 2,50 €) betragen, nachts von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen 3,10 € (zuvor 2,60 €).
Für die Wartezeit ab der 1. Minute soll ein Preis von 30,00 €/Stunde (zuvor 27,00 €/Stunde) erhoben werden.
Aufgrund der Einführung eines Zuschlages von 1,50 € für Kreditkartenzahlung kann der Zuschlag von 5,00 € (§ 3 Satz 3) für den Großraum- bzw. Kombitarif nicht mehr über die manuelle Eingabe des Taxameters erfasst werden. Der gleichbleibende Großraum- bzw. Kombifahrzeugzuschlag von 5,00 € ab der 5. Person muss somit in den Grundpreis aufgenommen werden. Der insgesamt gleichbleibende Zuschlag bei Kombifahrzeugen zum Transport von zusätzlichen Gütern mit Hilfe des Fahrers beim Ein- und Ausladen in Höhe von 5,00 € kann weiterhin über die manuelle Eingabe des Taxameters erfolgen. Der Kreditkarten- und zusätzliche Kombifahrzeugzuschlag ist in 0,50 € Schritten zuschaltbar. Zuschlagsgrenze ist somit 6,50 €. Diese Veränderung erfolgt aus rein technisch praktikablen Gründen.
§ 6 Abs. 1 der Verordnung über Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Kraftdroschken – Kraftdroschkentarif – vom 20.05.1975 zuletzt geändert durch die Zehnte Verordnung vom 26.03.2012, soll nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ersatzlos gestrichen werden.
§ 6 Abs. 2 und 3 bleiben davon unberührt.
Die Regelung des § 6 Abs. 1 entspricht nicht dem § 51 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dort ist abschließend geregelt, wann Sondervereinbarungen zulässig sind.
Das Wort „Kraftdroschke“ soll aktualisiert und durch „Taxe“ ersetzt werden.
Die vorgeschriebene Anhörung ergab Folgendes:
1. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. unterstützt den Antrag der Taxi Hagen e.G.
2. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen erhebt keine Bedenken.
3. Der Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. stimmt dem Antrag zu.
4. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) stimmt dem Antrag ebenfalls zu.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, insbesondere der Kommentierung zu § 51 Abs. 1 und 3, nachdem die Beförderungsentgelte auch im Taxenverkehr so festzusetzen sind, dass sie einschließlich eines angemessenen Unternehmerlohns zumindest kostendeckend sind, wird die beantragte Erhöhung vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen befürwortet. Selbst durch diese – noch als maßvoll anzusehende – Erhöhung wird es bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage für viele Unternehmen nicht leicht sein, kostendeckend bzw. mit Gewinn zu arbeiten (Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.).
Die Tarifdaten für den Tag-/Nacht-, Sonn- u. Feiertagstarif (alt / neu) sind als Anlage 2 und 3 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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