Beschlussvorlage - 0973/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass weiterhin Befreiungen gem. § 67 BNatSchG für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erteilt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung: entfällt

 

 

 

Begründung

 

8. Landschaftsplanänderungsverfahren - Einstellung des Verfahrens - Vorlage - 0490/2012

hier: Evaluierung  und Beratung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des 8. Landschaftsplanänderungsverfahrens und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die am sog. Vertragsnaturschutz teilnehmenden Landwirte und andere Landbewirtschafter im Wege von Befreiungen nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wieder in die Lage versetzt werden, in den Genuss von Fördergeldern der EU bei umweltschonender Bewirtschaftung der Schutzgebietsflächen im Stadtgebiet Hagen zu gelangen. Die Umsetzung erfolgt direkt nach Ratsbeschluss.

 

Zusatz: Der Beschluss ist zwei Jahre nach seiner Einführung zu evaluieren und zu beraten.“

 

 

Hintergrund war, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden ist, anstelle eines Änderungsverfahrens den jeweiligen Landwirten und Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Flächen, die aufgrund der Verbote des Landschaftsplans Hagen für Naturschutzgebiete nicht am Kreiskulturlandschaftsprogramm teilnehmen können, eine Befreiung zu erteilen, so dass diese wieder Anträge auf Förderung im Vertragsnaturschutz stellen können und gefördert werden.

 

Diese Verfahrensweise konnte in den zurückliegenden zwei Jahren erprobt werden. Insgesamt sind 13 Anträge auf Befreiungen von Landwirten und Landbewirtschaftern gestellt und bewilligt worden. Für diese Anträge konnten danach auch entsprechende Mittel des Vertragsnaturschutzes bewilligt werden. Dies trägt zur Erhaltung der Kulturlandschaft in Hagen bei.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der positiven und verwaltungsvereinfachenden  Verfahrensweise vor, diese auch zukünftig so beizubehalten.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.11.2014 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Reduzieren

06.11.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass weiterhin Befreiungen gem. § 67 BNatSchG für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erteilt werden.

 

Ergänzung des Umweltausschusses:

Die Befreiungen werden möglichst für 5 Jahre vorbehaltlich der Förderrichtlinie erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Erweitern

13.11.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen