Berichtsvorlage - 0980/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zu dem Beschluß der BVHaspe am 11.09.2014 hat die Verwaltung wie folgende Stellungnahme  abgegeben:

 

Aus der Bezirksvertretung Haspe kam die Empfehlung für den Rat der Stadt Hagen, die 30-km/h Zone im Bereich der Enneper Straße (frühere Firma Brandt) aufzulösen, die Geschwindigkeitsmessanlage abzubauen und dafür die Umweltzone, mit gleicher Argumentation wie die Umweltverwaltung von Beginn an vortrug, bis zur Stadtgrenze von Haspe hin auszuweiten.

 

Bereits mehrfach habe sich die Bezirksvertretung Haspe mit der Thematik dieser 30- km/h Zone befasst. Keine Bürgerin und kein Bürger können nachvollziehen, dass auf einer Bundesstraße aus Gründen der Luftreinheit eine 30-km/h Zone eingerichtet wurde. In jeder Bürgerversammlung der Bezirksvertretung Haspe würden Beschwerden zu dieser Tempo-30-Zone erfolgen. Durch das Abbremsen bzw. Beschleunigen vor und nach dieser 30-km/h Zone komme es zu erheblichen Lärmbelästigungen der Anlieger. Außerdem sei nicht akzeptabel, dass in der City von Hagen nur noch „saubere“ Fahrzeuge fahren dürften, während in Haspe auch noch andere Fahrzeuge zugelassen sein. Dieses solle schnellst möglich geändert werden

 

 

Am 26.08.2014 hat sich der Verwaltungsvorstand mit der Thematik befasst und beschlossen, an der derzeitigen Regelung, die mit der Bezirksregierung Arnsberg im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan Hagen 2008 abgestimmt wurde, aus den nachfolgend aufgeführten Gründen festzuhalten.

 

 

 

Begründung

 

1. Herr des Verfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg (BezReg). Die derzeitige

Ausdehnung der Umweltzone wurde verwaltungsintern unter erheblicher Beteiligung von Herrn Dehm gefunden und mit der Bezirksregierung abgestimmt. Auch die SIHK war an der Meinungsbildung intensiv beteiligt.

 

2. Da eine Umweltzone im gesamten Untersuchungsgebiet zu extensiv gewesen wäre und auch die Verkehre erheblich eingeschränkt hätte, wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung eine andere rechtlich zulässige Möglichkeit gefunden, die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Dieses sollte durch die Geschwindigkeits-reduzierung erfolgen. Die bisherigen Messwerte bestätigen nach Auffassung der BezReg die Wirksamkeit dieser Maßnahme, da seit 2012 erstmals der Grenzwert für Stickstoffdioxid durch die Kontrolle eingehalten werden konnte. Eine Rücknahme der Maßnahmenkombination wurde seitens der BezReg deshalb bislang nicht befürwortet (Schreiben vom 18.04.2013).

 

3. Die BV Haspe hatte am 7.7.2011 nur "1. Lesung" beschlossen und auf die Sitzung am 15.9. 2011 vertagt. Da der Rat aber schon am 14.7.2011 den endgültigen Beschluss gefasst hatte, wurde in der BV Haspe am 15.9.2011 dieser Beschluss zur Kenntnis genommen.

 

 

4. Bei einem Abbau der Anlage entsteht voraussichtlich ein Einnahmeverlust von ca. 350.000€ jährlich.

 

5. Bei einer Ausweitung der Umweltzone gilt sofort "grün".

 

 

 

 

Die Erstellungskosten für die beiden Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an der Enneper Straße betrugen in 2012 74.338,46 €. Mit diesem Betrag ist die Anlage als Vermögen der Stadt zum 01.05.2012 aktiviert worden.

Der buchhalterische Restwert der Anlage zum 31.12.2014 beträgt 34.691,- €. Über diesen Betrag müsste dann bei Rückbau eine Sonderabschreibung erfolgen, die im Ergebnis die Bilanz der Stadt belastet.

 

Der Rückbau der Anlage zur Einlagerung mit Abkopplung von der Stromversorgung würde ca. 9.300,- € kosten.

 

 

Die Kosten für die Einrichtung der Umweltzone in 2011 betrugen 47.509,83 €.

 

Für die Einbeziehung Haspes in die Umweltzone würden überschläglich gut 50% der Herstellungskosten für die bisherige Umweltzone, d.h. rd. 25.000,- € anzusetzen sein.

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.11.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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11.11.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen