Beschlussvorlage - 0973/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Landschaftsplanänderungsverfahren - Einstellung des Verfahrenshier: Beschluss des Rates vom 20.09.2012 - Evaluierung und Beratung (Vorlage 0490/2012)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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04.11.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung: entfällt
Begründung
8. Landschaftsplanänderungsverfahren - Einstellung des Verfahrens - Vorlage - 0490/2012
hier: Evaluierung und Beratung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des 8. Landschaftsplanänderungsverfahrens und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die am sog. Vertragsnaturschutz teilnehmenden Landwirte und andere Landbewirtschafter im Wege von Befreiungen nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wieder in die Lage versetzt werden, in den Genuss von Fördergeldern der EU bei umweltschonender Bewirtschaftung der Schutzgebietsflächen im Stadtgebiet Hagen zu gelangen. Die Umsetzung erfolgt direkt nach Ratsbeschluss.
Zusatz: Der Beschluss ist zwei Jahre nach seiner Einführung zu evaluieren und zu beraten.“
Hintergrund war, dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden ist, anstelle eines Änderungsverfahrens den jeweiligen Landwirten und Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Flächen, die aufgrund der Verbote des Landschaftsplans Hagen für Naturschutzgebiete nicht am Kreiskulturlandschaftsprogramm teilnehmen können, eine Befreiung zu erteilen, so dass diese wieder Anträge auf Förderung im Vertragsnaturschutz stellen können und gefördert werden.
Diese Verfahrensweise konnte in den zurückliegenden zwei Jahren erprobt werden. Insgesamt sind 13 Anträge auf Befreiungen von Landwirten und Landbewirtschaftern gestellt und bewilligt worden. Für diese Anträge konnten danach auch entsprechende Mittel des Vertragsnaturschutzes bewilligt werden. Dies trägt zur Erhaltung der Kulturlandschaft in Hagen bei.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der positiven und verwaltungsvereinfachenden Verfahrensweise vor, diese auch zukünftig so beizubehalten.

06.11.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass weiterhin Befreiungen gem. § 67 BNatSchG für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erteilt werden.
Ergänzung des Umweltausschusses:
Die Befreiungen werden möglichst für 5 Jahre vorbehaltlich der Förderrichtlinie erteilt.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |