Beschlussvorlage - 0987/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin des Aktionärs Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG.Hier: Bestellung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.10.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW,
Frau/Herrn: _____________________________________
als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigten Vertreter des Aktionärs
Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG zu
entsenden.
Sie/Er wird beauftragt:
- der Kündigung des Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E AG und
Stadtwerke Hagen GmbH mit Wirkung zum 30. November 2014 zuzustimmen
und
- dem Abschluss zweier Pachtverträge zwischen der Mark-E AG als Pächterin
und der Stadtwerke Hagen GmbH als Verpächterin über (a.) die im Eigentum
der Stadtwerke Hagen GmbH stehenden Strom-, Gas- und Wassernetze
(„regulierter Bereich“) und (b.) die übrigen vom bisherigen Unternehmenspacht-
vertrag umfassten Pachtgegenstände (insb. Kundenstamm, Fernwärme,
Wassergewinnung, „nicht regulierter Bereich“) mit Wirkung ab 1. Dezember
2014 zuzustimmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die dritte außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG findet am 10.11.2014 statt. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung zur Kündigung des Pachtvertrages und zum Neuabschluss von Pachtverträgen (regulatorischer/nicht regulatorischer Teil) zwischen der Mark-E Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Hagen GmbH.
In die letzte Hauptversammlung der Mark-E AG wurde Herr Detlef Reinke entsandt.
Da die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 stattfindet und zuvor als beschließendes Gremium lediglich der Haupt- und Finanzausschuss am 30.10.2014 tagt, wird der unter Beschlussfassung aufgeführte Beschluss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW vom Haupt- und Finanzausschuss gefasst.
Der Rat beschließt in der darauffolgenden Sitzung am 13.11.2014 die Genehmigung dieses Beschlusses.

30.10.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW,
Herrn Horst Wisotzki
als stimmberechtigten Vertreter des Aktionärs Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG zu entsenden.
Er wird beauftragt:
- der Kündigung des Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E AG und
Stadtwerke Hagen GmbH mit Wirkung zum 30. November 2014 zuzustimmen
und
- dem Abschluss zweier Pachtverträge zwischen der Mark-E AG als Pächterin
und der Stadtwerke Hagen GmbH als Verpächterin über (a.) die im Eigentum
der Stadtwerke Hagen GmbH stehenden Strom-, Gas- und Wassernetze
(„regulierter Bereich“) und (b.) die übrigen vom bisherigen Unternehmenspacht-
vertrag umfassten Pachtgegenstände (insb. Kundenstamm, Fernwärme,
Wassergewinnung, „nicht regulierter Bereich“) mit Wirkung ab 1. Dezember
2014 zuzustimmen, sofern der Vorstand sich vor Abstimmung in der
außerordentlichen Hauptversammlung bereit erklärt, diesen Beschluss
erst umzusetzen, wenn der Rat der Stadt Hagen dem mehrheitlich
zugestimmt hat.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen im Rat berät die weitere Bearbeitung des Projektes "Große Netzgesellschaft" vor der Sitzung des Rates am 13.11.2014. Die Vertreter der Kommission für Beteiligungen und Personal sind ebenfalls einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||